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Erneute Beschlagnahmung von Medikamenten für Entwicklungsländer - Frankfurter Zoll darf legalen Warenfluss von Generika nicht behindern

erstellt von medico international, BUKO Pharma-Kampagne & Oxfam Deutschland Veröffentlicht am: 06.06.2009 00:19
Eine Ladung des lebensrettenden Antibiotikums Amoxicillin wurde am 5. Mai 2009 am Frankfurter Flughafen vom Zoll beschlagnahmt. Das Medikament aus indischer Produktion war für die Republik Vanuatu (Pazifik) bestimmt und auf dem Transit durch Frankfurt. Mehrere entwicklungspolitische Organisationen verurteilen diese Maßnahme und fordern eine vollständige Aufklärung der Hintergründe.

Die BUKO Pharma-Kampagne, medico international und Oxfam Deutschland fordern die Europäische Kommission dazu auf, sicherzustellen, dass die zeitnahe Versorgung von Entwicklungsländern mit
Medikamenten nicht durch EU-Verordnungen blockiert wird.

Grundlage der Beschlagnahmungen ist eine EU-Verordnung gegen Fälschungen (Verordnung 1383/2003)1, die Zollbehörden ermächtigt, den legitimen Handel mit Generika zu blockieren.
Im vorliegenden Fall wurde am 5. Mai eine Ladung von 3.047.000 Amoxicillin-Tabletten (250 mg) im Wert von 28.000 € für vier Wochen festgehalten, bevor sie für den Weitertransport freigegeben wurde. Als Begründung wurde der Verdacht einer Markenrechtsverletzung angeführt. Die Medikamente sind ausreichend für die Behandlung von etwa 76.000 Menschen z.B. gegen Lungenentzündung. Die
Zollbehörden informierten GlaxoSmithKline (GSK), die den Brief am 13. Mai erhielten. 7 Tage später teilte GSK den Zollbehörden mit, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt. GSK ist Inhaberin der Marke Amoxil. Nach bisherigem Wissensstand gab es keinen Grund, die Medikamente zu beschlagnahmen. „Amoxicillin“ ist ein internationaler Freiname (international non-proprietary name, INN) und wird auch von vielen deutschen Generikaherstellern zur Bezeichnung ihrer Medikamente benutzt.
Diese Beschlagnahmung ist der neueste Fall in einer Reihe von Vorfällen, die verdeutlichen, wie EU-Verordnungen die Versorgung von Entwicklungsländern mit Medikamenten hemmen. Im Jahr 2008 gab es allein in den Niederlanden 17 Fälle von Beschlagnahmungen, wobei die Medikamente in manchen Fällen sogar mehrere Monate festgesetzt wurden.
Christian Wagner-Ahlfs von der BUKO Pharma-Kampagne fordert deshalb: „Das Problem muss auf
europäischer Ebene mit einer Änderung der EU-Verordnung gelöst werden.“ Der Fall in Frankfurt verdeutlicht, dass dieses Problem nicht nur in den Niederlanden auftritt, sondern ein grundsätzliches Problem der EU-Verordnung 1383/2003 ist.
Sune Sveningsen, Vertreter der von der Frankfurter Beschlagnahmung betroffenen dänischen Organisation Missionpharma, berichtet: „Beschlagnahmungen von Medikamenten beeinträchtigen unseren Auftrag, Menschen und Gesundheitsprojekte in Entwicklungsländern zu beliefern. Wir müssen deshalb in Erwägung ziehen, unsere Versorgungskette so umzustrukturieren, dass ein Transit durch Europäische Länder vermieden wird.“ Bernd Eichner von medico international verlangt darum: „Die Zollkontrolle von Medikamenten im Transit muss eingestellt werden“. „Wir hoffen, dass dieser Vorfall die deutsche Regierung dazu bewegt, die notwendigen Schritte zu einer Änderung der Verordnung und ihrer Handhabung einzuleiten.“, so David Hachfeld von Oxfam Deutschland.
 
BUKO
Pharma-Kampagne
Pressemitteilung, 05. Juni 2009


Die Bundeskoordination Internationalismus (BUKO) ist ein Netzwerk von über 130 Dritte Welt Gruppen in Deutschland. 1980 begann BUKO eine Kampagne gegen unvertretbare Geschäftspraktiken international tätiger Pharmakonzerne. Die Pharma-Kampagne der BUKO setzt sich für einen rationalen Gebrauch von Arzneimitteln ein. Sie arbeitet mit ÄrztInnen und PharmazeutInnen, Verbrauchergruppen und StudentInnen zusammen.
Die BUKO Pharma-Kampagne hat durch die Mitarbeit im Netzwerk Health Action International (HAI) Kontakt mit Gruppen in über 70 Ländern in aller Welt.