Frankfurter Flughafenausbau: nicht ohne Missachtung von Grundrechten durchsetzbar - Gericht bestätigt die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme einer Aktivistin
Am 20. Januar 2009 wurde im Kelsterbacher Wald mit den Rodungsarbeiten für den Flughafenausbau begonnen. Das verantwortliche Unternehmen Fraport hielt es nicht für notwendig, das Ende des Rechtsstreites um die Ausbaugenehmigung vor dem Oberverwaltungsgericht abzuwarten. Die Rodungsarbeiten wurden folglich mit Unterstützung der Staatsgewalt durchgeführt – gegen den Willen von vielen BürgerInnen.
Dabei wurden
Grundrechte von Menschen, die gegen diese Politik ihren Unmut zeigten,
erheblich missachtet – was die Protestierenden vom Anfang an
denunzierten.
Das Frankfurter Amtsgericht hat nun einer Aktivistin, die gegen ihre
vier stündige Ingewahrsamnahme durch die Polizei geklagt hatte, Recht
gegeben.
Am 23. Januar 2009 hatte sich die Betroffene Aktivistin Cécile Lecomte
an der Besetzung von einer Rodungsmaschine beteiligt. Mit ihrer
friedlichen Demonstration wollten die neun DemonstrantInnen ein Zeichen
gegen die vor wenigen Tagen begonnene grausame Naturzerstörung setzen.
Die Besetzung dauerte ca. zwei Stunden an, die AktivistInnen wurden
von der Polizei geräumt -zum Teil sehr rabiat, nachdem Fraport-Sprecher
Amann der anwesenden Presse einen Platzverweis erteilte - und
anschließend in Gewahrsam genommen.
Bereits kurz nach ihrer Freilassung, formulierten die Betroffenen eine
Erklärung, wo sie die rechtswidrige Handlung der Polizei anprangerten:
Stundenlanges einsperren in einem Gefangenentransport und Verweigerung
von Toilettengängen, keine Belehrung über die rechtliche Grundlage für
die Freiheitsentziehung und Kontakaufnahme mit einem Rechtsanwalt
verweigert.
Als Cécile ihre Rechte damals mit Nachdruck einforderte und der Polizei
auf die rechtswidrige Freiheitsentziehung hinwies, wurde ihr Fuß von
einem Polizist in der Zellentür eingequetscht. Sie trug eine sehr
schmerzhafte Verletzung davon und musste einige Tage auf Krücken gehen.
Zu Recht wehrte sich die junge Umweltaktivistin gegen die polizeiliche
Maßnahme. Auf ihre Klage hin, begründete die Polizei die
Freiheitsentziehungsmaßnahme mit einer „Identitätsfeststellung“ -
obwohl die Betroffene am besagten Tag ihren Ausweis bei sich trug und
nach angaben der Polizei selbst, bereits als Kletteraktivistin
„amtsbekannt“ war.
Diese Freiheitsentziehungsmaßnahme war rechtswidrig, so das Frankfurter
Amtsgericht in seinem Beschluss vom 18. Juni 2009.
„Flughafenausbau und Menschenrechte sind definitiv nicht vereinbar“, so
Cécile. Und sie ergänzt: „Skandalös finde ich, das die Polizei zur
Durchsetzung der Interessen eines privaten und kapitalistischen
Großunternehmens eingesetzt wird – hinzu kommt, dass Grundrechte dabei
missachtet werden.“
Pressemitteiling vom 27.06.2009 http://www.flughafen-bi.de
