Nach Urteil: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa
+++ Jetzt muss die EU die Richtlinie aufheben +++ Rund 70% der Bevölkerung gegen Vorratsdatenspeicherung +++ Weitere Datenhalden abschaffen +++
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die
Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. "Die
verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der
gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens
zurückgenommen werden", fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Die Bundesregierung kann bei einem
entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie
Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der
Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern."
Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer
gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz
trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht
ausreichend Rechnung" und sei nicht verhältnismäßig; fehlende
Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und
Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt.
Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not
über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so
Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.
Einer heute veröffentlichten infas-Umfrage zufolge wird die
Vorratsdatenspeicherung von 69,3% der Bevölkerung abgelehnt - kein
anderes "Sicherheitsgesetz" stößt auf so starke Ablehnung.[1] "Die
Mehrheit der Bevölkerung steht mit uns für eine Gesellschaft ohne
flächendeckende Überwachung. Die Politik muss das endlich begreifen",
sagte der Datenschutzaktivist padeluun vom Bielfelder Verein FoeBuD.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis ergänzt: "Auch nach der heutigen
Entscheidung werden wir den juristischen Kampf gegen die
Vorratsdatenspeicherung fortsetzen. Es wäre untragbar, wenn wir in
Deutschland nun auf der sicheren Seite sind, während andere Länder
weiterhin anlasslos Kommunikationsdaten speichern. Der Europäische
Gerichtshof muss nun entscheiden. In bereits anhängigen Verfahren in
Irland und Ungarn könnte die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung
schon bald dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt werden."
Auf seiner Internetseite hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
eine Liste derjenigen Bundestagsabgeordneten veröffentlicht, die die
heute für verfassungswidrig erklärten Regelungen zur
Vorratsdatenspeicherung am 09.11.2007 trotz massiver Proteste und
juristischer Warnungen verabschiedet haben.[2] "Wir rufen alle Bürger
auf, ihre Abgeordneten jetzt zur Rede zu stellen und zu fragen, wie sie
künftig Verletzungen unserer Freiheitsrechte erkennen und vermeiden
wollen", erklärt Suat Kasem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Bis zu einem europaweiten politischen Stopp ruft der Arbeitskreis dazu
auf, die Vorratsdatenspeicherung aktiv zu umgehen. Dies war schon vor
dem heutigen Urteil einfach und legal möglich, zum Beispiel durch die
Benutzung pseudonymer Prepaid-Karten für Mobiltelefone und
Anonymisierungsdiensten im Internet. Tipps und Anbieter zur Umgehung der
Verbindungsdatenerfassung finden sich auf http://vorratsdatenspeicherung.de.[3]
Ab heute sind zudem nicht nur Dienste in anderen Staaten ohne
Umsetzungsgesetz von der Speicherpflicht befreit, sondern auch deutsche
Anbieter.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung die folgenden vier Forderungen an die Politik:
Bundesregierung, Bundesjustizministerin und Parlamente müssen sich
jetzt gemeinsam mit anderen kritischen Staaten für eine Abschaffung der
unnötigen und schädlichen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
aussprechen und einsetzen.
Die Bundesregierung darf weiteren Informationssammlungen über
vollkommen unverdächtige Bürger nicht zustimmen, insbesondere nicht der
geplanten EU-Flugreisendenakte. In der Vergangenheit beschlossene
Vorratsdatensammlungen müssen aufgehoben werden, etwa die
Surfprotokollierung durch das BSI und das
Arbeitnehmer-Informationssystem ELENA.
Gegen grundrechtswidriges EU-Recht muss mittelfristig jeder Europäer
direkte Verfassungsbeschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof einlegen
können.
Alle bestehenden Überwachungsbefugnisse müssen von unabhängiger Seite
im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, auf ihre
Wirksamkeit, ihre Kosten, ihre schädlichen Nebenwirkungen und auf
Alternativen überprüft werden.
Hintergrund:
Die seit 2008 "auf Vorrat" aufzuzeichnenden Kommunikationsdaten
ermöglichen es festzustellen, wer mit wem per Telefon, Handy oder
E-Mail in Verbindung gestanden hat. Im Fall von Handytelefonaten und SMS
wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. Mit Hilfe
der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können
Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und
Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den
Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die
Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich.
Einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2008[6] zufolge geht von der
Vorratsdatenspeicherung eine erhebliche Abschreckungswirkung aus: Jeder
zweite Deutsche würde wegen der Vorratsdatenspeicherung darauf
verzichten, per Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer
Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer
Drogenberatungsstelle aufzunehmen. Jede dreizehnte Person gab an, wegen
der Verbindungsdatenspeicherung bereits mindestens einmal darauf
verzichtet zu haben, Telefon, Handy oder E-Mail zu benutzen, was
hochgerechnet 6,5 Mio. Deutschen entspricht.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung organisiert den Widerstand
gegen die Vorratsdatenspeicherung. Im letzten Jahr demonstrierten 25.000
Menschen in Berlin gegen Überwachungswahn.[7]
Fußnoten und Links:
[1] Meinungsumfrage zur Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf
[2] Die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Verantwortliche
[3] Tipps und Anbieter zur Umgehung der Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/56/132/
[4] Reichweite der Vorratsdatenspeicherung:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2009-0969&language=DE
[5] Das deutsche Gesetz geht weit über die EU-Anforderungen hinaus:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Deutschland_setzt_die_EU-Richtlinie_nur_mit_den_Mindestanforderungen_um
[6] Forsa-Umfrage zu den Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/228/79/
[7] Demonstration "Freiheit statt Angst":
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/333/79/
Über uns:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein
bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und
Internet-Nutzern, die sich für den Schutz unserer Freiheitsrechte in
Zeiten ausufernder Überwachung einsetzen. Wir wehren uns gegen die
Vorratsdatenspeicherung, weil sie vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte
etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und Geschäftspartnern dem Risiko
eines Bekanntwerdens aussetzt und dadurch unzumutbar behindert. Der
Arbeitskreis hat die mit über 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010
