Neuauflage 2009: Die Broschüre „Patientenrechte & Ärztepflichten“ stellt die aktuelle Rechtslage für PatientInnen zusammen / Forderung nach einem Patientenrechtegesetz
Patienten haben Rechte – aber wissen sie auch bescheid? Die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und –Initiativen BAGP hat die Broschüre „Patientenrechte – Ärztepflichten“ komplett überarbeitet und neu aufgelegt.
Es ist schwierig für Patientinnen und Patienten sich über ihre Rechte bei der ärztlichen Behandlung zu informieren. Bisher gibt es kein zusammenhängendes Gesetz, in dem die Rechte & Pflichten zwischen Ärzten, Patientinnen und Patienten niedergeschrieben sind. Sie leiten sich aus verschiedenen Gesetzen, wie dem BGB, dem ärztlichen Berufsrecht und aus der Rechtsprechung ab.
Die Neuauflage der BAGP - Broschüre „Patientenrechte – Ärztepflichten“ informiert umfassend und in verständlicher Form über die aktuelle Rechtslage bei der ärztlichen Behandlung. Gibt es eine Behandlungspflicht und ein Recht auf eine Zweitmeinung? Worüber muss ich aufgeklärt werden und wer entscheidet über meine Therapie? Habe ich Anspruch auf Herausgabe der Krankenakten? Und was kann ich tun, wenn bei der Behandlung mal was schief läuft?
Mit der Broschüre möchte die BAGP, deren Mitglieder über 20 Jahre Erfahrung in der Patientenberatung verfügen, etwas Licht ins Dunkel bringen und Patienten in ihrer Position stärken. Durch mehr Informationen sollen Patienten darin unterstützt werden, die eigene Gesundheit aktiv mit zu gestalten.
Die Broschüre kann auf der Homepage der BAGP unter http://www.bagp.de als PDF-Datei angesehen werden, eine Druckversion ist gegen eine Schutzgebühr von 3 EUR bei allen Mitgliedern der BAGP oder in der Geschäftsstelle erhältlich.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen BAGP fordert ein Gesetz zum Schutz von Patientinnen und Patienten und hat hierzu eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen.
Das ist notwendig, denn Patienten haben zwar Rechte, diese lassen sich in der Praxis aber nur schwer durchsetzen. Eine gesetzliche Regelung soll die Durchsetzung der Rechtsansprüche von Patienten verbessern. Bisher gibt es kein zusammenhängendes Gesetzeswerk, in dem Rechte und Pflichten zwischen Ärzten und PatientInnen niedergeschrieben sind. Die Rechte der PatientInnen leiten sich aus verschiedenen Gesetzen (aus Zivil-, Sozialversicherungs-, Berufsrecht usw.) und aus der Rechtsprechung ab. Es ist mühsam sich dieses Wissen zusammenzusuchen.
Die BAGP fordert eine gezielte Fehlervermeidungskultur und mehr Patientensicherheit. Bei Arzthaftpflichtfällen soll das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln, und nicht wie bisher, Patienten als Geschädigte und zudem medizinische Laien. Mindestens aber soll die Beweislast zu Lasten der Ärzte umgekehrt werden. Im Schadensfall sollen Patienten angemessen entschädigt werden, beispielsweise durch die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung nach skandinavischem Vorbild durch eine Fondslösung. Außerdem soll der Abschluss von Berufshaftpflichtversicherungen für Leistungserbringer zur Pflicht werden, um die Regulierung im Schadensfall sicher zu stellen. Gutachter- und Schlichtungsstellen sollen neutral und anbieterunabhängig sein und durch einen Vertreter von Patienteninteressen ergänzt werden.
Ein entsprechendes Formular für eine Unterschriftensammlung zur Unterstützung dieser Forderungen kann auf der Homepage der BAGP http://www.bagp.de herunter geladen werden
Pressemitteilung der BAGP, Juli 2009
Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und –Inititativen (BAGP)
Patientinnenstelle im Gesundheitsladen Bremen e.V.
Waltherstr. 16a, 80337 München
Tel. 089 – 76 75 55 31, Fax 089 – 7 25 04 74
E-Mail: mail@bagp.de,
www.bagp.de
