Stellungnahme zu der Diskussion über den bisherigen Imam der Hazrat-Fatima Moschee in Frankfurt am Main
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Hazrat Fatima Moschee in Frankfurt begrüßen wir Sie recht herzlich und danken Ihnen für Ihr Kommen zu unserer Pressekonferenz.
Seit Wochen diskutiert die Öffentlichkeit in Frankfurt und über Frankfurt hinaus über den zurückgetretenen Imam der Hazrat Fatima Moschee in Frankfurt, Herr Sabahattin Türkyilmaz sehr intensiv und kontrovers. Sie haben die bisherigen intensiven Diskussion und unsere Stellungnahmen verfolgt und vernommen. Deshalb möchte ich die Wiederholung des ganzen Verlaufs der Diskussion hier vermeiden.
Nach der neuen Sachlage bzw. der Bekanntwerdung der Freitagspredigt vom 18. September 2009 am Mittwochabend, dem 17. Februar 2010, hatte ich Herrn Imam Türkyilmaz damit noch am selben Abend konfrontiert. Ich habe ihm unmissverständlich mitgeteilt, dass ich den Inhalt seiner Predigt nicht vertreten kann und deshalb den Vorstand zu einer Eilsitzung unmittelbar für den nächsten Abend laden werde. Eine weitere Zusammenarbeit nach der neuen Sachlage war nicht mehr möglich. Damit war eine empfindliche Grenze überschritten worden, mit der wir uns nicht identifizieren können.
Daraufhin kam der Vorstand zu seiner Eilsitzung am vergangenen Donnerstagabend, dem 18.02.2010 zusammen, bei der auch Herr Türkyilmaz anwesend war. Nach ausführlicher Erörterung schloss sich der Vorstand meiner Position an.
Daraufhin bot Herr Türkyilmaz dem Vorstand seinen Rücktritt an. Der Vorstand nahm sein Rücktrittsangebot noch am Donnerstagabend an. Es wurde beschlossen, den Rücktritt von Herrn Türkyilmaz den Gemeindemitgliedern bekannt zu geben und die Gründe offen zu legen. Der Vorstand wollte in dieser wichtigen Frage die Gemeinde mit einbeziehen und den Beschluss demokratisch legitimieren. Am darauffolgenden Freitagmorgen lud der Vorstand unverzüglich zu einer Pressekonferenz für den heutigen Tag ein, um die aktuelle Position der Gemeinde nach der neuen Sachlage bekannt zu geben.
Die Gemeinde war über diesen beim Freitagsgebet bekanntgegebenen Rücktritt von Herrn Türkyilmaz erst sehr verwirrt und verstand ihn zunächst als ein Ergebnis des öffentlichen Drucks. Der Vorstand erklärte den Gemeindemitgliedern, in mehreren Versammlungen über das Wochenende, die Tragweite der gehaltenen Predigt. Mit überwiegender Mehrheit trug die Gemeinde nach ausführlichen Erörterungen das Ergebnis mit. Dabei hat Herr Imam Türkyilmaz die Gemeinde um Respektierung der Annahme seines Rücktritts durch den Vorstand gebeten. Unverzüglich nach Abschluss dieser Prozedur gab er am Sonntagnachmittag seinen Rücktritt auf seiner privaten Blogseite bekannt.
An dieser Stelle möchte ich zwei Fragen klären:
1. Es wurde die Frage an uns gestellt, warum die Gemeinde nicht bereits nach Halten der Freitagsansprache im September darauf reagierte?
Wir erkennen ehrlicherweise an, dass die Gemeinde die Dimension dieses Predigtteils bezüglich des Al-Quds-Tages in dem Moment nicht erkannt hat. Der Imam hatte in Eigenregie seine Blogseite „Freitagskanzel“ im Januar 2010 eingerichtet und alle seine Predigten dort veröffentlicht, was nur wenigen Gemeindemitgliedern überhaupt bekannt wurde. Ich erfuhr von dieser Predigt auf seiner Blogseite erst am Mittwoch, dem 17.02.2010 und reagierte darauf ohne Verzug in der oben erwähnten Weise mit den entsprechenden Konsequenzen.
2. Wie stimmt die Aussage des Imams in seiner Rücktrittsbekanntgabe am vergangenen Sonntag, die Moschee hätte ihm sein vollstes Vertrauen ausgesprochen, mit der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen ihm und der Gemeinde überein?
Die Gemeinde hat Herrn Imam Türkyilmaz in den letzten anderthalb Jahren mit seiner guten Arbeit als Geistlicher im Bereich der Gottesdienste, der Seelsorge, Sterbebegleitung, Krankenseelsorge, der Jugendarbeit, des Engagements für die Entwicklung des geplanten Begegnungszentrums, Förderung des interreligiösen Dialoges und Frauenarbeit kennen und schätzen gelernt. Die breite Öffentlichkeit jedoch, hat ihn ausschließlich als einen Demonstrierenden bei der Al-Quds Demonstration kennen gelernt. Während wir als Gemeinde diese Seite von ihm nicht kannten, kennt die Öffentlichkeit bis heute seine Seite als ein für seine Gemeinde engagierten Geistlichen Seelsorger nicht. Die breite Öffentlichkeit empfindet wegen der allgemeinen Ablehnung der Al-Quds Demonstration eine starke Abneigung und Abwehr gegen ihn, während die Gemeinde eine persönliche und menschliche Verbindung zu ihm aufgebaut hat. Die Trennung wird deshalb von den meisten Gemeindemitgliedern als ein tiefer Schmerz empfunden. Trotz dieser gewachsenen engen Verbundenheit, hat die Gemeinde und der Gemeindevorstand die Überzeugung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der Gemeinde und Herrn Türkyilmaz durch seine Äußerungen in der oben erwähnten Freitagspredigt einen schweren Schaden erlitten hat. Die Tätigkeit von Herrn Türkyilmaz als Imam in der Hazrat Fatima Moschee kann wegen des beschädigten Vertrauensverhältnisses und der Nicht-Beachtung der Grenze in einer neuralgischen Frage nicht mehr fortgeführt werden.
Diese Grenzüberschreitung hat sowohl die interne Zusammenarbeit des Vorstandes und der Gemeinde mit ihm, als auch die weit fortgeschrittenen Kooperationen der Moschee mit allen Institutionen in unserer Stadt und darüber hinaus schwer belastet. Deshalb ist seine weitere Arbeit als Imam in der Gemeinde nicht mehr möglich.
Im Folgenden möchten wir nun einige grundsätzliche Positionen unserer Gemeinde im Zusammenhang mit der ganzen Diskussion erläutern:
I. Grenze zwischen sachlicher Kritik an israelischer Politik und Antisemitismus
Muslime leben erst nach dem 2. Weltkrieg in relevanter Zahl in Deutschland. Gleichwohl teilen wir als Hazrat Fatima Gemeinde gemeinsam mit der überwiegenden Mehrheit der Muslime und Ihrer Organisationen in Deutschland, die historische Verantwortung der deutschen Gesellschaft gegenüber Juden und dem Judentum in Deutschland und darüber hinaus. Muslime müssen diese historisch begründete und berechtigte Sensibilität in Deutschland anerkennen und verinnerlichen.
In diesem Bereich gibt es nicht nur in den Reihen der Muslime ein defizitäres Verständnis. Dieses mangelnde Verständnis bei vielen Muslimen ist meines Erachtens darin begründet, dass sie erst nach dem Holocaust nach Deutschland eingewandert sind. Jedoch müssen auch wir als neue Bürgerinnen und Bürger, die gesellschaftlichen Gegebenheiten und Verantwortungen Deutschlands verstehen, achten und dem entsprechend handeln.
Muslime haben jedoch eine eigene Sensibilität und Verantwortung aufgrund ihrer religiösen, ethnischen, kulturellen oder historischen Verbundenheit mit Palästina und Jerusalem. Aufgrund der seit Jahren anhaltenden Besatzungs- und Besiedlungspolitik des Staates Israel und seiner völkerrechtswidrigen Angriffe auf Gaza und den Libanon gibt es neben der sachlich und berechtigten Kritik an israelischer Politik, auch eine große Empörung und emotional beladene Haltung vieler Muslime gegenüber dem Staat Israel. Diese Sensibilität der Muslime muss auch von der Mehrheitsgesellschaft angemessen wahrgenommen werden.
Es gilt nun die schwierige Balance und die große Herausforderung dieser verschiedenen Sensibilitäten zu finden und die Grenze zwischen berechtigter und sachlicher Kritik an israelischer Politik und antisemitischen Tendenzen abzustecken.
Wir lehnen jegliche Form des Antisemitismus entschieden ab und begründen unsere Ablehnung mit genuin islamischen Argumenten. Es darf aber nicht der Fehler gemacht werden, jede Kritik an Israel leichtfertig mit Antisemitismus zu verbinden. Dies verhindert einen offenen und sachlichen Diskurs über Menschenrechtsverletzungen und gar Verbrechen durch den israelischen Staat in Palästina. Das Fehlen einer sachlichen Auseinandersetzung trägt nicht zu einer Lösungsfindung im Nahen Osten bei.
Alle Länder in der Region haben das Recht friedlich, in sicheren und anerkannten Grenzen und ohne Gewaltandrohungen zu leben. Für uns ist das Existenzrecht Israels genauso wie das Recht des palästinensischen Volkes auf seinen eigenen Staat unbestreitbar. Wir grenzen uns eindeutig von jedem Vernichtungsaufruf gegen Israel nicht erst heute und aufgrund dieser aktuellen Diskussion ab. Die Hazrat Fatima Moschee ist eine Mitgliedsgemeinde der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen, deren stellvertretender Vorsitzender ich seit dem 18. Juni 2000 bin. Schon im Jahre 2005 haben wir uns in dieser Frage in einer Grundsatzerklärung unmissverständlich positioniert.
Als IRH arbeiten wir mit all unseren Kräften und Möglichkeiten seit Jahren an der Einhaltung dieser schwierigen Balance in der muslimischen Community, aber auch in der Gesamtgesellschaft. Insoweit möchte ich auf die beiden Demonstrationen in Franfurt während des Gaza-Krieges Anfang 2009 verweisen, die ich selbst in meiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der IRH angemeldet und mitorganisiert hatte.
II. Unsere Position zum Grundgesetz und zur demokratischen Rechtsordnung in Deutschland
Die Hazrat Fatima Moschee bekennt sich eindeutig zum Grundgesetz und zur demokratischen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und sieht darin keinen Widerspruch zu ihrer islamischen Identität. Weder die Demokratie selbst noch ihre Werte befinden sich im Widerspruch zum Islam.
III. Gleichberechtigung von Mann und Frau
Die Hazrat Fatima Moschee bekennt sich unmissverständlich zur Gleichberechtigung von Mann und Frau im Sinne des Artikel 3 Abs. 2 GG. Dieses Bekenntnis ist in unserem Islamverständnis begründet. Wir setzen uns für die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Gesellschaft und im Berufsleben und unter anderem gegen die Ausgrenzung von Kopftuch tragenden muslimischen Frauen im Berufsleben ein.
IV. Islamische Bekleidungsvorschriften
Der Islam gebietet nach allen islamischen Rechtsschulen für Muslime, das Einhalten bestimmter Bekleidungsvorschriften, und zwar für Mann und Frau, Jungs und Mädchen ab der Geschlechtsreife. Der Frau ist ab ihrer Geschlechtsreife geboten, sich bis auf Hände, Füße und Gesicht zu bekleiden, dazu gehören einstimmig nach allen Rechtsschulen die Kopfhaare. Dieses Gebot ist so alt wie der Islam selbst und wird ausnahmslos und einheitlich bei allen anerkannten islamischen, sunnitischen und schiitischen Rechtsschulen (hanafitisch, hanbalitisch, schafiitisch, malikitisch, zaiditisch, 12er-Schia/dschaferitisch und Ibadiya) angenommen. Sinn dieses Gebotes ist es nicht, die Frau in irgendeiner Form zu unterdrücken.
Die Vollverschleierung in Form eines Tschadors, einem Niqab, Gesichtsschleier oder gar einer Burka ist vom Islam nicht gefordert bzw. stellt eine Übertreibung der Islamischen Bekleidungsvorschriften dar.
Für uns ist das Kopftuch nur ein religiöses Gebot, und kein politisches oder religiöses Symbol. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24.09.2003 hierzu festgestellt, dass das Tragen eines Kopftuches unter den Schutz der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verbürgten Glaubensfreiheit fällt und nicht gegen den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz zwischen den Geschlechtern verstößt und dass die Deutung des Kopftuchs nicht auf ein Zeichen gesellschaftlicher Unterdrückung der Frau verkürzt werden darf.
Die islamische Bekleidung ist gemäß unserer Überzeugung ein Zeichen der Mündigkeit und keines der Unterdrückung. Der Islam wendet sich nach unserem Verständnis ausdrücklich gegen Zwang jeglicher Art. Ein Muslim (Frau oder Mann) darf weder zum Tragen noch zum Abnehmen der religiös gebotenen Bekleidung oder eines Teiles davon (auch nicht des sog. „Kopftuches“) gezwungen werden. So lautet eines der wichtigsten Prinzipien allen islamischen Handelns: „Kein Zwang gilt im Din (d.h. in der Religion und in der Lebensweise)!“ (Quran, Sure 2:256). Dies impliziert insbesondere auch das Verbot, Zwang in Bezug auf die Beachtung der religiösen Gebote auszuüben.
Wir sind überdies der Überzeugung, dass das Tragen oder Nicht-Tragen eines Kopftuches nicht über die Zugehörigkeit einer Frau zum Islam entscheidet. Die Befolgung des islamischen Bekleidungsgebotes darf auch nicht als Maßstab für die ethisch-moralische Bewertung oder die Integrationsbereitschaft herangezogen werden.
In jedem Fall sollten Frauen nach unserer Überzeugung ein Kopftuch nur aus freiem Willen tragen. Zwang und Diskriminierungen wegen des Nicht-Tragens eines Kopftuches lehnen wir genauso ab, wie Zwang und Diskriminierungen wegen des selbstgewählten und selbstbestimmten Tragens eines Kopftuches.
V. Zukunftsperspektive der Hazrat Fatima Moschee
Unsere Gemeinde hat durch jahrelange, engagierte Integrations- und Dialogarbeit das Vertrauen vieler gesellschaftlicher, politischer und religiöser Kreise verdient. Für das uns entgegengebrachte Vertrauen sind wir unseren Dialog- und Kooperationspartnern verbunden und dankbar. Wir sehen, dass das Vertrauen vieler Kreise uns gegenüber durch den aktuellen Fall beschädigt und auf den Prüfstand gestellt wurde. Dieser Umstand betrübt unsere Gemeinde sehr. Wir sind aber überzeugt, dass wir gemeinsam mit unseren Dialog- und Kooperationspartnern diese Herausforderung bewältigen und das alte Vertrauensverhältnis wiederherstellen werden. Wir laden unsere Kooperationspartner in unserem jetzigen Stadtteil Griesheim, unserem zukünftigen Stadtteil Hausen/Rödelheim, unserer Stadt Frankfurt und unserem Bundesland Hessen herzlich ein, daran mitzuwirken.
Wir werden wie bisher unseren interreligiösen und interkulturellen Dialog fortsetzen. Neben dem entstandenen Schaden haben wir durch diesen Fall auch einige wertvolle Erkenntnisse gewonnen, die unseres Erachtens von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung sind:
- Wir als Muslime im Allgemeinen müssen die Sensibilitäten unserer Gesellschaft
aufgrund ihrer Geschichte stärker beachten.
- Wir als Muslime müssen an einer den hiesigen Verhältnissen und Sensibilitäten
entsprechenden Demonstrationskultur weiter arbeiten.
- Die Verantwortungs- und Würdenträger in den islamischen Gemeinden müssen eine
Polarisierung der Völker, Kulturen und Religionen vermeiden. Dies gilt auch für alle
anderen Religionsgemeinschaften, wie auch für die Politik und Medien.
- Der Dialog und die Kommunikation zwischen Kulturen und Religionen können nur
funktionieren, wenn man die Horizonte des Gegenübers kennt. Sprachkenntnisse
alleine reichen dafür nicht aus.
- Für die Schaffung dieser Horizonte ist auf muslimischer Seite kurzfristig die
Fortbildung von Imamen notwendig, mittelfristig die Einführung des islamischen
Religionsunterrichts an deutschen Schulen und die Ausbildung der muslimischen
Lehrkräfte an deutschen Universitäten und langfristig auch die Ausbildung von
Imamen an deutschen Universitäten.
- Der Horizont der Mehrheitsgesellschaft muss mit Kenntnissen über relevante neue
Kulturen und Religionen in unserer Gesellschaft, vor allem über den Islam, erweitert
werden.
Zum Schluss möchte ich unterstreichen, dass wir für sachliche Kritik der Medien offen sind. Selbstverständlich sind wir nicht fehlerfrei. Wir sind aber bereit, unsere Fehler zu korrigieren, was wir im vorliegenden Fall bewiesen haben. Wir erwarten aber von allen Medien einen fairen und verantwortungsvollen Umgang mit ihren Kompetenzen.
Für sachliche und objektive Berichterstattung der Presse und ihre Wiedergabe der Positionen aller Seiten, einschließlich unserer, möchten wir uns herzlich bedanken, insbesondere bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Frankfurter Rundschau, der Frankfurter Neuen Presse und dem hr-Radio.
Schließlich bedanke ich mich im Namen meiner Gemeinde bei allen Freunden, Dialog- und Kooperationspartnern für ihren Beistand in diesen für uns schwierigen Wochen.
Frankfurt am Main, den 23. Februar. 2010
Ünal Kaymakci
(Generalsekretär)
