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Treffen des ver.di AK Soziale Vereine

erstellt von Andreas Joos Veröffentlicht am: 17.05.2008 00:02

Dienstag, den 27. Mai, 18 Uhr: Nun liegt das erste Urteil zur Kündigung einer Kollegin der Werkstatt Frankfurt vor. Die Kündigung ist unwirksam und unsere Kollegin muß weiterbeschäftigt werden. Interessant ist auch der Inhalt der Urteilsbegründung. In einen Satz zusammengefasst lautet das Urteil: Ein Arbeitgeber muß eine kritische Auseinandersetzung mit einer Politik dulden, die seine Geschäftsgrundlage bildet. Natürlich steht im Urteil noch mehr.

Was
Wann 27.05.2008
von 18:00
Wo DGB-Haus
Name Andreas Joos
Kontakt-E-Mail
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Wir danken an dieser Stelle für die aktive und solidarische Prozessbeleiung unserer Kollegin. Beim Prozess und durch weit über 250 Solierklärungen von Betriebsratsgremien und einzelnen Kolleginnen und Kollegen. Nochmals vielen Dank.
Der Stress mit Kündigungen bei der Werkstatt ist leider noch nicht ausgestanden. Ein Betriebsrat der Werkstatt wartet immer noch auf seinen Kündigungsschutzprozess und seine Weiterbeschäftigung.
Wir werden nun sowohl die Solidarität als auch den ersten Prozess im nächsten "Abenteuer Sozialarbeit"  ausführlicher darstellen.
Insbesondere für Kolleginnen und Kollegen bei "Beschäftigungsfesellschaften", deren wesentlicher Geschäftsinhalt die "ein-Euro-Jobs" sind, dürfte interessant sein, dass nun 1-Euro-Maßnahmen ausgeschrieben werden. Dies wird sicherlich ähnlich wie in der Weiterbildungsbranche auf die Arbeitsbedingungen in den Beschäftigungsgesellschaften verheerende Auswirkungen haben. Eine Befürchtung, die nun niemand als Rechtfertigung von "Nutzniesern" der 1-Euro-Jobs mißverstehen soll.
Es gibt sicherlich genug zu besprechen und Du bist herzlich dazu eingeladen.

Dienstag, den 27. Mai, 18.00, DGB-Haus, Jugendkeller.

Bitte gebt diese Info an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiter.


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