GEW-Hessen ruft zur Verfassungsklage von unten auf
Die vom Landtag beschlossenen Studiengebühren sind mit Artikel 59 der Hessischen Verfassung nicht vereinbar, darin ist sich die GEW Hessen mit namhaften Verfassungsjuristen einig. Deshalb ruft die GEW die Hessinnen und Hessen dazu auf, gegen das Studienbeitragsgesetz zu klagen. Ein Prozent der Wahlberechtigten, das sind derzeit 43.308 Bürger, kann ein Gesetz zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vor den Hessischen Staatsgerichtshof bringen.
Wir brauchen nicht weniger, wir brauchen mehr Bildung. Um allen jungen Menschen die Teilhabe an allen öffentlichen Bildungsangeboten zu sichern, fordert die GEW Hessen eine konsequente Umsetzung der Grundgedanken unserer Verfassungsgeber. Dies bedeutet neben der Studiengebührenfreiheit auch die Gebührenfreiheit für Kindertagesstätten (Kindergärten), da diese heute auch als Bildungseinrichtungen verstanden werden müssen. Nicht Aushöhlung der sozialen Grundrechte unserer Verfassung, sondern konsequente Weiterentwicklung muss auf der politischen Tagesordnung stehen, so Jochen Nagel abschließend.
Am heutigen Donnerstag hat der Landesvorstand der GEW-Hessen den Aufruf zur Klage verabschiedet. Auch die GEW unterstützt damit die von der studentischen Initiative Für Solidarität und freie Bildung organisierte Verfassungsklage gegen Studiengebühren.
Die Klageformulare können im Internet unter www.verfassungsklage-bildung heruntergeladen und auch bei der GEW Hessen bestellt werden.
Wer klagen will, muss das Formular am Wohnort bei der Gemeindeverwaltung unterschreiben, die auch die Wahlberechtigung bestätigt, und den gestempelten Antrag an die Initiatoren zurücksenden.
