Auf dem Weg zum Frankfurter Radikalenerlass?

erstellt von DIE LINKE. Im Römer — zuletzt geändert 2018-03-26T12:04:16+01:00
Antrag der Fraktion DIE LINKE. Im Römer zur Überprüfung von MitarbeiterInnen der freien Träger durch die Stabstelle Flüchtlingsmanagement

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement unterlässt die Aufforderung an die freien Träger, von ihren Mitarbeiter*innen Einwilligungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu verlangen.

2. Die bisher erhobenen Daten werden umgehend gelöscht.

3. Die eingegangen Anträge und Einwilligungen in die Zuverlässigkeitsüberprüfung werden annulliert.

Begründung:

Nach dem Subsidiaritätsprinzip erbringen freie Träger Leistung in der Geflüchtetenhilfe im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main. Dabei sind sich die Träger den Personalanforderun- gen in dem sensiblen Arbeitsfeld der Geflüchtetenhilfe bewusst.

Mit der Aufforderung, die Mitarbeiter*innen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterzie- hen, mischt sich die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement in Personalentscheidungen der freien Träger ein.

Bei der Einstellung steht es den Arbeitgebern frei, ein erweitertes Führungszeugnis von Mitarbeiter*innen zu verlangen. Bei einer Zuverlässigkeitsüberprüfung geht es nicht um Vorstrafen, sondern um die Frage, ob der Mensch irgendeiner Polizeibehörde mal aufge- fallen ist. Es ist dann die Polizei, die entscheidet, ob jemand angestellt werden sollte oder nicht, indem sie dem Träger allein die Entscheidung „Ja“ oder „Nein“ mitteilt, aber nicht eine Begründung. Damit stellt die Stadt Frankfurt am Main alle Menschen, die mit Geflüch- teten arbeiten oder arbeiten wollen, unter Generalverdacht. Mit diesem Generalverdacht werden die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen und potentiellen Mitarbeiter*innen verletzt.

Ein weiteres Problem ist der Umgang mit den Daten. Die Stabsstelle Flüchtlingsmanage- ment fordert die Träger auf, die Zustimmung für die Zuverlässigkeitsprüfung und weitere Dokumente an eine nicht-personalisierte E-Mail-Adresse weiterzuleiten. Damit haben die Träger keine Informationen darüber, an wen die hochsensiblen Daten gehen. Durch den Versand von unverschlüsselten Daten ist der Datenschutz nicht gewährleistet.

DIE LINKE. Im Römer, 23. März 2018