Bundesverfassungsgericht verweigert Prüfung der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzgesetz!

erstellt von Doña Carmen e.V. — zuletzt geändert 2018-08-14T16:45:40+01:00
„Für die Sexarbeiter/innen ist es ein Fiasko, für alle Überwachungsfanatiker, die Probleme mit Prostitution haben, ein Freibrief für fortgesetzte Stigmatisierung und Diskriminierung“

so kommentierte Juanita Henning, Sprecherin des in Frankfurt/Main ansässigen Vereins Doña Carmen e.V., den am 26. Juli 2018 getroffenen und gestern, am 13.08.2018, bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen das so genannten „Prostituiertenschutzgesetz“.

Gestern, am 13. 08. 2018, hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Vizepräsident Kirchhof, Richterin Ott, Richter Christ) dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführer/innen gegen das Prostituiertenschutzgesetz, Rechtsanwalt Percy MacLean, ihre Entscheidung in Sachen Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz mitgeteilt. Ergebnis: Die Verfassungsbeschwerden der von MacLean vertretenen 26 Beschwerdeführer/innen werden vom obersten deutschen Gericht „nicht zur Entscheidung angenommen“. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“

Mit sieben dürren Sätzen rechtfertigen die drei Richter/innen ihre Verweigerung der inhaltlichen Befassung mit der 62-seitigen Klageschrift. Die Verfassungsbeschwerde – so die Richter/innen – sei „nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen… genügenden Weise begründet“, enthalte „überwiegend abstrakte Rechtsausführungen zum Prostituiertenschutzgesetz“, nur „fiktive Beispiele“ und „Bezugnahmen auf allgemeine Statistiken“ und trage durch „nicht hinreichende“ Befassung mit den Zielsetzungen des Gesetzes nur „lückenhaft“ Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes vor.

Mit anderen Worten: stümperhafte Anfängerfehler, ein klarer Fall von Dilettantismus!

Wer die Kulturtechnik des Lesens beherrscht und nicht Altherrenmitglied einer katholischen deutschen Studentenverbindung ist, die nur (!) männliche Akademiker in ihre Reihen aufnimmt (Verfassungsrichter Prof. Ferdinand Kirchhof ist ein solches Mitglied auf Lebenszeit), der mag bei der Lektüre der Verfassungsbeschwerde zum Prostituiertenschutzgesetz zu durchaus anderen Ergebnissen kommen. Aber es eben alles eine Frage der Macht und gegebenenfalls ihres Missbrauchs.

Der Verfasser der Beschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz, der vor wenigen Wochen leider allzu früh verstorbene und geschätzte Rechtsanwalt Meinhard Starostik, war immerhin die letzten sieben Jahre seines Lebens Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und von daher nicht ganz unerfahren. Zudem hatte er auch zuvor bereits erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Die von den Richter/innen vorgetragenen Gründe dafür, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, sínd auch insofern nicht nachvollziehbar, als sie explizit schreiben: „Offenbleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.“ Offenbar kamen den Verfassungsrichtern hier selbst Zweifel, ob die in diesen Gesetzesparagrafen durch Kontroll- und Überwachungsbehörden zur Disposition gestellte „Unverletzlichkeit der Wohnung“ mit den Grundrechten in Einklang zu bringen ist.

Aber wer, wenn nicht die Verfassungsrichter selbst, hätte das Recht und die Pflicht, dies ein für alle Mal zu entscheiden? Stattdessen haben die Verfassungsrichter einen schlanken Fuß gemacht und sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung durch Nicht-Entscheidung in der Sache entzogen.

Die als „Gründe“ daher kommenden Schutzbehauptungen, mit denen sich die drei Richter/innen aus der Affäre ziehen, sind dem Inhalt nach bösartig und für eine vorgeblich unabhängige Justiz ein Armutszeugnis. Sie bestätigen aufs Neue, dass die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft eine Geschichte der Diskriminierung von Prostitution und von Sexarbeiter/innen ist.

Mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz haben Sexarbeiter/innen in Deutschland zum ersten Mal versucht, ihre Rechte vor dem obersten deutschen Gericht klären zu lassen. Dessen Richter jedoch haben sich als überfordert erwiesen. Die Folge dieser Fehl- bzw. Nicht-Entscheidung wird sein, dass Sexarbeiter/innen auf absehbare Zeit weiterhin einem auf rechtlicher Ungleichbehandlung beruhenden entwürdigenden und demütigenden Kontrollregime unterworfen bleiben.

Die Entscheidungs-Verweigerung der Richter/innen ist Ausdruck einer tiefsitzenden Missachtung und des mangelnden Respekts gegenüber der Tätigkeit von Sexarbeiter/innen. Gleichzeitig ist der Beschluss eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für tausende Juristinnen und Juristen, wenn Betroffene des Prostituiertenschutzgesetzes zukünftig im elenden Klein-Klein vor den Verwaltungsgerichten der Republik ihre Rechte durchzufechten haben, die ihnen von den für das Prostituiertenschutzgesetz verantwortlichen SPD-Politikern, allen voran Manuela Schwesig, und von der CDU/CSU genommen wurden.

Man sollte nicht vorschnell meinen, dass mit dem fatalen Beschluss der Karlsruher Richter, sich nicht zur Sache zu äußern und die Verfassungsbeschwerde der Sexarbeiter/innen mit einigen windigen Bemerkungen abzuweisen, die politische Auseinandersetzung erledigt wäre. Doña Carmen e.V. lässt sich dadurch nicht entmutigen. Vielmehr gilt die alte Einsicht: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

Pressemitteilung, Doña Carmen e.V., 14.08.2018