dieDatenschützer Rhein-Main lehnt Ausweitung des Body-Cam Einsatzes ab

erstellt von dieDatenschützer Rhein Main — zuletzt geändert 2014-10-03T12:20:21+02:00
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lehnt die Pläne des hessischen Innenministers Beuth, den Einsatz von sogenannten Body-Cams durch Polizeibeamte auf ganz Hessen ausweiten, entschieden ab. Auch die mit der Ausweitung des Kamera-Einsatzes verbundenen Pläne, Kameras nicht nur bei Gefahrensituationen für Polizeibeamte, sondern auch bei lediglich verbalen Attacken (Beleidigungen) einzusetzen und die Kameras mir einer Audiofunktion (Sprachaufnahmen) aufzurüsten, lehnt die Gruppe ab.

Roland Schäfer, Sprecher der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, erklärte dazu: „Wir erinnern an die Erweiterung von zahlreichen gesetzlichen Eingriffsbefugnissen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Diese wurden immer mit der Verfolgung von schweren Verbrechen – Terrorismus, organisierte Kriminalität, Sexualstraftaten – begründet. Nunmehr sollen bloße Beleidigungstatbestände mit der ganzen Gewalt der digitalen Überwachungsmacht bekämpft werden. Hier überschreitet die Diskussion bereits eine Grenze, die nie ihren Niederschlag in Hessischen Gesetzen finden darf.“

Wichtig bei der Bewertung des polizeilichen Modellversuchs als „Erfolg“ wäre ein transparenter Umgang der hessischen Polizei mit der Beschreibung ihrer Verfahren, so Roland Schäfer. Dies verweigert diese aber für alle ihre technischen Verfahren. So lässt sich für die hessischen Bürgerinnen und Bürger nicht überprüfen, ob der bisherige Modellversuch nur propagandistisch schön geredet wird oder tatsächlich diese Art der Überwachung zu einem erhöhten Schutz der Beamten auf Streife geführt hat.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fordert von Innenminister Beuth u. a.:

  • Anwendung der Body-Cams nur in Gebieten, in denen Polizeibeamte nachweislich einer erhöhten Verletzungsgefahr ausgesetzt sind. Eine Ausweitung des Kameras-Einsatzes auch bei ausschließlich verbalen Attacken (Beleidigungen) muss unterbleiben.
  • Im Falle von Aufnahmen muss eine deutliche Anzeige (z. B. durch ein helles Leuchtsignal an der Kamera) transparent machen; dass die Kamera aufnimmt. Damit wäre für andere Beteiligte an einem Geschehen nachvollziehbar, dass die Kameras nur in Gefahrensituationen für die Einsatzkräfte eingesetzt werden.
  • Die angedachte Erweiterung der Body-Cams um Audio-Funktionen (Tonaufnahmen) darf nicht realisiert werden.
  • Die behördlichen Verfahrensverzeichnisse (nicht nur) zu den Body-Cams müssen zur Einsichtnahme für Bürgerinnen und Bürger geöffnet werden. Nur so kann die interessierte Öffentlichkeit selbst beurteilen, ob es gute Gründe gibt, sich einer erhöhten staatlichen Überwachungsdichte auszusetzen oder eher nicht.