DRK Oberlahn scheitert vor Landesarbeitsgericht

erstellt von DGB-Region Frankfurt-Rhein-Main — zuletzt geändert 2017-09-15T13:08:15+02:00
Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden abgewiesen

Weil der Betriebsratsvorsitzendes Thomas Maaß eine Routinefahrt nicht schnell genug durchgeführt haben soll, hatte das DRK Oberlahn ihm gekündigt. Da der Betriebsrat dem nicht zugestimmt hatte, wollte der Arbeitgeber die Kündigung nun vor Gericht durchsetzen und ist damit gescheitert.

Das Verfahren ist der erste Höhepunkt einer seit Monaten schwelenden Auseinandersetzung um Arbeitsbedingungen: eine zweite Kündigung wird Anfang Oktober vor Gericht verhandelt.

Philipp Jacks, als DGB-Regionsgeschäftsführer Frankfurt-Rhein-Main auch für Weilburg zuständig, hat das Urteil so erwartet: „Thomas Maaß setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen, die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und gegen die ausufernden Überstunden ein. Das ist der Geschäftsführung und dem Vorsitzenden wohl ein Dorn im Auge. Deswegen wurden Thomas Maaß absurde Vorwürfe gemacht, die natürlich vor Gericht nicht haltbar sind. Dass Geschäftsführung und Vorsitz eines Wohlfahrtsverbandes wie dem Deutschen Roten Kreuz solche Mittel anwenden und dafür Verbandsgelder verpulvern ist ein Skandal. Es fehlen ohnehin Fachkräfte in den sozialen Bereichen, die wenigen die noch da sind werden so vergrault. Da ist der Fachkräftemangel hausgemacht, ganz abgesehen vom gesellschaftlichen Schaden für Steuerzahler und Rechtsstaat. Ich bin sehr froh, dass das Gericht dies nun geradegerückt hat. Jetzt liegt es am DRK wieder auf Thomas Maaß zuzugehen und zur Sachdebatte über gute Arbeitsbedingungen und einen starken Rettungsdienst zurückzukehren.“

Anmerkung: Weilburger Tagblatt berichtete am 01.02.2017 im Vorfeld. Die Neue Nassauische Presse berichtete am 18.02.2017 und am 04.08.2017.

Philipp Jacks
Geschäftsführer der DGB-Region Frankfurt-Rhein-Main
Vorsitzender des DGB-Stadtverbands Frankfurt am Main

Pressemitteilung, 15.09.2017

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