Ein Jahr „Prostituiertenschutzgesetz“: Ablehnung auf breiter Front!

erstellt von Doña Carmen — zuletzt geändert 2018-07-01T18:27:46+01:00
Die Zahl der Sexarbeiter/innen, die trotz Registrierungszwang ohne Hurenpass in der Prostitution arbeiten oder aus ihr verdrängt worden sind, liegt aktuell zwischen 50 % und 80 %.

Mehr als ein Drittel aller bekannten Prostitutionsbetriebe haben (noch) keine Konzessionierung beantragt oder scheitern im Vorfeld der Konzessionierung an Sperrgebietsregelungen oder

baurechtlichen Vorgaben. Die Zahl der Etablissements mit erteilter Genehmigung liegt bundesweit im Promillebereich und müssen mit der Lupe gesucht werden.

Das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ erweist sich damit bei Licht betrachtet als Existenzvernichtungsprogramm für das Prostitutionsgewerbe in der Bundesrepublik Deutschland.

Das ergibt eine umfassende Analyse von Doña Carmen zu „Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz“, die der Verein auf seiner Website www.donacarmen.de  veröffentlicht hat. Der Link zur Analyse lautet:

https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/1-JAHR-UMSETZUNG-ProstSchG.pdf

Die von Doña Carmen e.V. vorgelegte Zwischenbilanz unterstreicht die Bedeutung der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“, die nach Auskunft des obersten deutschen Gerichts noch in diesem Jahr verhandelt wird.

Pressemitteilung, 21. Juni 2018