Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros

Die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main hat in einem Schreiben an die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt/Main die Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros vorgeschlagen.

Der Schutz personenbezogener Daten gewinnt durch die ständig zunehmende Nutzung von
Internetdiensten für die für BürgerInnen massiv an Bedeutung.

- Datenkraken wie Facebook oder Google sammeln Milliarden von Nutzerdaten und werten diese in privatem Interesse aus.

- Datenschutzskandale (wie z. B. bei Aldi, Bahn, Lidl, Telekom) machen deutlich, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland BürgerInnen vor illegalem Handeln geschützt werden müssen.

- Zugleich wird immer wieder deutlich, dass viele BürgerInnen mangels konkreter Kenntnisse ihre Rechte zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten nicht nutzen können. Dies gilt für BürgerInnen als ArbeitnehmerInnen oder VerbraucherInnen;  es gilt aber auch für viele Eltern, die von Unsicherheit und Angst im Umgang ihrer Kinder mit elektronischen Medien geprägt sind.

- Die bisher vorhandene datenschutzrechtliche Infrastruktur (Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder, betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte) ist nach unserer Wahrnehmung nicht geeignet, den Informations- und Beratungsbedarf der BürgerInnen ausreichend sicher zu stellen.  

Die Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main hält aus diesen und anderen Gründen daher die Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros für notwendig, das folgende Aufgaben wahrnehmen soll:

1. Bürgerberatung in den Bereichen Verbraucherdatenschutz, Bürgerdatenschutz und Beschäftigtendatenschutz.

2. Schulung im Datenschutz in Kooperation mit Frankfurter Schulen und Bildungseinrichtungen

3. Aufklärungsarbeit durch Verbreitung von Schrifttum und Vorträgen

4. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Datenschutzsensibilität und zur Darstellung der Arbeit des Datenschutzbüros.

Die Stadt Frankfurt hat schon mehrfach Einrichtungen mit Dienstleistungen an Bürgern geschaffen, die zunächst neu und ungewohnt waren aber heute niemand mehr missen möchte; wie z.B. das Energiereferat (79A), das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (10A) und einige andere.

die Datenschützer Rhein-Main
gez. Roland Schäfer

 

BESCHLUSSANTRAG

Satzung zur Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros
§ 1 (1) Die Stadt Frankfurt am Main richtet als eigene kommunale Behörde ein unabhängiges Datenschutzbüro ein. Seine Errichtung erfolgt zum 1. Juli 2013.
(2) Die Stadtverordneten Versammlung wählt mit einer Mehrheit von 2/3 ihrer Stimmen die Leiterin/ den Leiter des Datenschutzbüros, die/ der über eine umfassende Fachkunde und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Datenschutzes verfügt. Diese/r stellt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter administrativer Unterstützung des Personalreferats selbständig ein.

§ 2 (1) Die Aufgaben des Datenschutzbüros umfassen
1. Beratung,
2. Schulung,
3. Aufklärungs-und
4. Öffentlichkeitsarbeit.
(2) Die Beratung dient allen Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern. Sie umfasst die Themen Datenschutzim Umgang mit Behörden, Verbraucherdatenschutz und Beschäftigtendatenschutz. Sie wird in den verschiedenen Stadtteilen dezentral
angeboten. Soweit es zu Bürgerbeschwerden kommt, dient die Beratung auch dazu, jene unbürokratisch an die zuständigen Aufsichtsbehörden weiter zu leiten.
(3) Alle vorhandenen Öffentlichen Träger von Bildungsmaßnahmen in Frankfurt, insbesondere Schulen und Volkshochschulen, werden durch Referentendienste des Büros ergänzt und unterstützt. Hiesige nichtöffentliche Träger können gebührenpflichtig eingebunden werden.
(4) Durch geeignete Veranstaltung oder Mitwirkung bei Veranstaltungen wirkt das Datenschutzbüro aufklärend im Dienst der Frankfurter Bürger; ebensodurch Verfassen oder Verbreitung von geeignetem Schrifttum, durch Mitwirkung in Rundfunk, Fernsehen und den elektronischen Medien.
(5) Das Datenschutzbüro betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um Datenschutzthemen und seine Arbeit in den Bereichen Beratung, Schulung und Aufklärung hinreichend bekannt zu machen.

§ 3 Unabhängigkeit
Das Datenschutzbüro arbeitet unabhängig, d.h. es ist frei von Fach-und Rechtsaufsicht. Maßnahmen der Dienstaufsicht dürfen diese UnabhÄngigkeit nicht beeinträchtigen. Das Datenschutzbüro stellt seinen fachlich qualifizierten Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern die erforderliche Fortbildung zur Verfügung.

§ 4 Finanzierung
Das Datenschutzbüro erhält aus dem städtischen Haushalt ein anfängliches Budget von 500 T€. Das Budget wird jährlich um 20 T€ erhöht. Mit der Zeit soll die Finanzierung durch Zuschüsse des Bundes, des Landes Hessen sowie durch Einnahmen aus Bußgeldern und Gebühren zu bis zu 40% getragen werden.

 

die Datenschützer Rhein-Main
- keine Untaten mit Bürgerdaten -

(Wir arbeiten mit im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung http://www.vorratsdatenspeicherung.de/)
per Adresse: Roland Schäfer, Fachkraft für Datenschutz, Telefon  069- 565414
E-Mail: schaefer@datenschuetz.de oder die-datenschuetzer-rhein-main@arcor.de  
Internet: http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/