Friedenswerkstatt geht wegen Räumung in die zweite Instanz

Das Verwaltungsgericht Frankfurt beschloss am 19.09.2014 zu einem Eilantrag, der fast 3 Wochen Verfahrensdauer benötigte, unseren Antrag gegen die Versammlungsbehörde auf Aufhebung der Anordnung des sofortigen Vollzuges abzulehnen. Das heißt aber nicht, dass der Fall für uns beendet ist. die Beschwerde gegen den Beschluss ist bereits am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig; Der Rechtsstreit befindet sich in der nächsten Instanz des Eilverfahrens. Die Friedenswerkstatt vor dem Neubau der EZB ist eine dauerhafte Mahnwache für den Frieden.

Wir sind seit nunmehr 105 Tagen hier, möchten auf bestehende Konflikte hinweisen und vor der immer größer werdenden Kriegsgefahr mahnen. Wir führen einen dauerhaften Infostand, planen von hier aus Flashmobs und Aktionen und bieten Aktivisten die Möglichkeit, hier ihr Informationsmaterial zu verbreiten und sich zu vernetzen.

Wir sehen den dringlichen demokratischen Bedarf dieses Protestes, da die Bundesregierung sich offensichtlich nicht in der Lage sieht, das kriegerische und ausbeutende wirtschaftliche Handeln in ihrem Wirkungsbereich zu unterbinden.

Am 03.09.2014 erhielten wir eine Auflagenverfügung der Stadt Frankfurt, die den Protest in dieser Form unausführbar machen würde. Auch der sofortige Vollzug wurde angeordnet. Gegen eben diesen Punkt legten wir Widerspruch ein und starteten ein Eilverfahren zur Aufhebung der Anordnung des sofortigen Vollzuges, da dieser rechtswidrig erteilt wurde und uns die Versammlungsbehörde in einem Akt von Behördenwillkür ein ordnungsgemäßes Wiederspruchsverfahren unmöglich machen will.

Zu der Meldung der Frankfurter Rundschau, wir müssten sofort geräumt werden, möchten wir darauf hinweisen, dass eine Räumung zum aktuellen Zeitpunkt nicht rechtmäßig wäre.

Des weiteren „campt“ hier niemand. Wir demonstrieren und arbeiten. Wohnungen haben wir auch. Deswegen auch Werkstatt und nicht Friedenscamp.

weiterführende Informationen: http://peaceffm.noblogs.org