Für den Erhalt des Sozialen Wohnungsbaues in Hessen

erstellt von Brunhilde Fahr — zuletzt geändert 2017-02-17T14:57:52+01:00
Petition: Recht auf Sozialwohnung jetzt einklagbar gestalten

„Vorrangig ist die Forderung an die Landesregierung von Hessen / Gremien Hessischer Landtag   eine gesetzgeberische Regelung einzuführen, wonach der Rechtsanspruch auf eine Sozialwohnung   einklagbar ist. Ein Element einer erfolgversprechenden staatlichen Wohnungspolitik muss auf die   bedarfsgerechte Zuverfügungstellung von ausreichendem „leistbaren“ Wohnraum für einkommensschwache   Haushalte gerichtet sein. Was in der EU bereits möglich ist muss in einem so reichen Land wie Deutschland   verfassungsrechtlich geschützt werden. Die Petentin beabsichtigt die Petition in Schriftform an den Landtag   Hessen einzureichen“.

Brunhilde Fahr   (V.d.i.S.P.   Petentin)

Leitung der Mieterinitiative Nassauische Heimstätte

https://www.openpetition.de/petition/online/recht-auf-sozialwohnung-jetzt-einklagbar-gestalten-fuer-den-erhalt-des-sozialen-wohnungsbaues

Petition in Zeichnung bis 13. Mai 2017

Text der Petition:

Begründung:
Ich zitiere die gesetzliche Vorschrift des Landes Hessen für die Vermittlung von Sozialwohnungen.
Nach § 1 Abs. 1 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HwoAufG) sollen die Gemeinden Wohnungssuchenden bei der Beschaffung einer gesunden, familiengerechten und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung unterstützen, soweit sie hierbei der Hilfe bedürfen. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht gemäß § 1 Abs. 2 HwoAufG allerdings nicht.

Des weiteren gelten die Vorschriften des Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes (HwoFG). Voraussetzung für den Bezug einer geförderten Mietwohnung für geringe Einkommen ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Ferner ist in diesem Gesetz die Förderung des Sozialen Wohnungsbaues mit der Förderung privaten Eigentums gleichgestellt.

Das führt automatisch zu Ungleichheiten in der Behandlung von Bürgern. Die ausführenden Verwaltungsvorschriften definieren "angemessene Mieten-Kosten" - Kosten der Unterkunft. Es ist der gesetzgebenden Politik seit ca. 1990 bekannt, dass die reale Entwicklung des Bedarfs von Bürgern von niedrigen bis zur Zeit schon mittleren Einkommen oder auch anderen Personen, die die Zugangskriterien für den sozialen Wohnungsbau nicht erfüllen, nicht dem Angebot des Staates entspricht. Selbst öffentliche und/oder landeseigene Wohnungsbaugesellschaften erfüllen ihren gesetzlichen Gesellschafts-Auftrag nicht sondern handeln wie "ganz normale " Investoren. Hierdurch entstehen den betroffenen BürgerInnen und durch Kostenumverteilungen auch dem Steuerzahler entsprechende materielle wie auch lebenseinschränkenden Schaden. Daher laufen vorhandene Gesetze ins Leere und die Umsetzung ist gefährdet, nicht möglich, nicht durchsetzbar. Diese Tatsache gefährdet die Vorschriften unseres Grundgesetzes § 1 - § 14 (2) und insbesondere § 20 (1) das Sozialstaatlichkeitsgebot.

Nach meiner Auffassung ist hier eine Reform nötig, damit ein Ausgleich für Betroffene möglich wird. Alle Menschen in unserem Land haben einen gleichwertigen Anspruch auf eine "leistbare Miete". Wohnen ist ein Menschenrecht, eine verankerte UN-Konventition, aber in Hessen bisher nur durch die genannten Grundgesetzartikel repräsentativ.

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2007 ein gültiges Gesetz, welches bis zum Jahr 2012 novelliert wurde (ursprünglich Vorbild Schottland). Hiernach ist vor dem Verwaltungsgericht ein einklagbares Recht auf eine Sozialwohnung durchsetzbar. Dieses Gesetz wird zur Finanzierung von Sozialwohnungsbau verwandt.

Ferner möchte ich die Promotion aus dem Jahr 1991 unseres neuen Bundespräsidenten Herrn Dr. Frank Walter Steinmeier nicht unerwähnt lassen "Bürger ohne Obdach" - (Justus von Liebig Universität Gießen). Herr Dr. Steinmeier hatte sich dieser Thematik gewidmet. Meine Forderung: Vorrangig ist die Forderung an die Landesregierung von Hessen (Gremien Hessischer Landtag) eine gesetzgeberische Regelung einzuführen, wonach der Rechtsanspruch auf eine Sozialwohnung einklagbar ist. Ein Element einer erfolgversprechenden staatlichen Wohnungspolitik muss auf die bedarfsgerechte Zuverfügungsstellung von ausreichendem "leistbaren - Mieten" Wohnraum für einkommensschwache Haushalte gerichtet sein. Was in der EU bereits möglich ist muss in einem so reichen Land wie Deutschland verfassungsrechtlich geschützt werden.

Reasons:

Die geplante Vorgehensweise der Petition entspricht einer basisdemokratischen Entwicklung von nicht profitorientiertem Sozialwohnungsbau in Hessen und soll dem Gesellschaftsproblem der Gentrifizierung, Segregation und Obdachlosigkeit entgegenstehen.

Die Petentin beabsichtigt die "open-online Petition" in Schriftform an den Landtag einzureichen.

Brunhilde Fahr - 14. Februar 2017

In the name of all signers.

Wöllstadt, 14 Feb 2017 (aktiv bis 13 May 2017)