ICE-Blockade Prozess

erstellt von Trainstoparis — zuletzt geändert 2017-11-10T15:21:58+01:00
Prozess gegen drei Klimaaktivist*innen wegen Zugblockade des Trains to Paris zur Klimakonferenz 2015

Gestern wurde die Hauptverhandlung gegen drei Klimaaktivist*innen eröffnet. Ihnen wird Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr nach § 315 StGB vorgeworfen. Sie sollen den Train to Paris, der Delegierte aus Politik und Wirtschaft zur Weltklimakonferenz 2015 bringen sollte, blockiert haben. Darunter war unter anderem Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

In der Mittagspause wurden unter laufender Kamera eines anwesenden Fernsehteams die Zuschauer*innen und Angeklagten von einer Polizei-Hundertschaft vor dem Gerichtsgebäude eingekesselt. Ihnen wurde unter Androhung von Gewalt untersagt das Gelände zu verlassen, ohne Angaben einer rechtlichen Grundlage. Ein höchst aggressiver Polizeihund sprang mindestens eine Person an, als der Beamte die Leine löste. Zwei Personen, darunter eine Angeklagte, wurden zum Zweck der Personalienfeststellung längere Zeit festgehalten. Die Maßnahme wurde mit noch laufenden Ermittlungen zum heutigen Verfahren begründet.

Die Verhandlung fing um 9:20 Uhr im Amtsgericht Frankfurt an und dauerte bis 18 Uhr an. Nach der Vernehmung von drei Zeugen wurde eine der Angeklagten freigesprochen. Der weitere Prozess für die anderen Aktivist*innen wurde vertagt, voraussichtlich auf den 17.11.2017. „Der Freispruch gegen eine Angeklagte ist ein erstes gutes Zeichen.“ erklärt Ina Turm, Pressesprecherin der Aktivist*innen. „Wir sind zuversichtlich, dass auch für die anderen beiden der Vorwurf ‚Gefährlicher Eingriff‘ als unbegründet fallen gelassen wird, wenn genauer über die technischen Rahmenbedingungen gesprochen wird.“

Die Zeugenaussagen der Polizeibeamt*innen können die Herleitung der Staatsanwaltschaft, die Aktion hätte durch einen Oberleitungsschaden für Dritte gefährlich sein können, nicht bestätigen.

Dafür fehlte ihnen offensichtlich die Sachkunde. Die Verteidiger*innen beanstandeten mehrfach, dass sowohl von Seiten des Gerichts als auch der Staatsanwaltschaft Fragen an die Zeugen gestellt wurden, die nur Sachkundige der Elektrotechnik beantworten könnten. Auf Nachfrage der Richterin wurde außerdem deutlich, dass keiner der damals Anwesenden sich in Gefahr gefühlt hat.

Die willkürliche Maßnahme der Polizei in der Prozesspause wurde im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung durch die Verteidiger*innen gerügt und die unzulässige Einflussnahme auf die laufende Verhandlung scharf kritisiert. Die Richterin weigerte sich Abhilfe zu schaffen und setzte das Verfahren trotz dieser massiven Grundrechtseingriffe fort.

Mehr Informationen finden Sie unter: https://traintonowhere.blackblogs.org

Presseinformation, Frankfurt, 9.11.2017