Hinzu kommt, dass diese Regelung sich
verbreiten würde - viele Bundesländer würden rasch nachziehen.
Dieser Gesetzesentwurf ist Ausdruck größter Ignoranz
gegenüber dem Willen der Bürgerinnen und Bürger. In Entscheidungen
einbezogen zu werden, mitzureden und konstruktiv an Bauprojekten
mitzuwirken ist unser Recht — und so muss es bleiben! Fordern Sie
deshalb die Bundeskanzlerin auf, den Entwurf des Innenministers zu
stoppen. Mehr statt weniger Bürgerbeteiligung ist das Gebot der Stunde.
Mehr Informationen und Möglichkeit den Aufruf zu unterschreiben unter http://www.bund.net/bundnet/aktiv_werden/aktionen/mehr_buergerbeteiligung/
Hintergrund: Das Mitspracherecht-Beschneidungsgesetz des Innenministers
Der
korrekte Titel des Vorhabens, mit dem Innenminister de Maizière die
Rechte der Bürgerinnen und Bürger einschränken will, lautet "Gesetz zur
Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren".
Hinter dieser sperrigen Bezeichnung verbirgt sich unter anderem eine
einfache Sichtweise: Mitsprache ist unbequem, die Einmischung von
Bürgerinnen und Bürgern unerwünscht.
Was ist geplant?
Das Gesetz regelt Genehmigungsverfahren, die für
die der Bund zuständig ist. Das betrifft vor allem die Planung und
Genehmigung von neuen Autobahnen, Bundesstraßen, Bergbauvorhaben,
Flussausbauten, neuen Kanälen und Bahnstrecken auf Bundesebene.
Und
das ist der springende Punkt in dem Gesetzesentwurf: Der öffentliche
Erörterungstermin soll in das Ermessen der Genehmigungsbehörde gestellt
werden („Fakultativstellung“ genannt). Dieser Erörterungstermin ist
bei vielen Genehmigungsverfahren der einzige Termin, zu dem die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger direkt mit der Genehmigungsbehörde
und dem Antragsteller für das Projekt fachlich diskutieren können.
Dieser Termin nimmt oft mehrere Tage in Anspruch, bei großen Projekten
auch mehrere Wochen. Verwaltungen sollen also entscheiden, ob
Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen stellen, ihre Bedenken anmelden,
ihre Alternativen vorstellen können. Willkommen im 19 Jahrhundert.
Dieser Gesetzesentwurf ist über die Sache hinaus
eine Provokation: Man muss sich schon sehr anstrengen, um zu übersehen,
dass die Bürgerinnen und Bürger nicht von Planungen ausgeschlossen
werden wollen, die ihr Leben unmittelbar beeinflussen, dass die
Bürgerinnen und Bürger nicht weniger Mitspracherechte wollen, sondern
mehr.
In
den letzten Jahren wurde die Fakultativstellung bereits in bestimmten
Einzelgesetzen erlassen. Mit dem neuen Gesetz würde diese Abschaffung
des direkten Bürgerkontaktes zum Standard für alle Verfahren erklärt.
Die Geisteshaltung des Innenministeriums wird in der
Gesetzesbegründung deutlich: Wenn man es mit einer großen Anzahl von
Einwendungen zu tun habe, der Termin nicht zur Befriedung beitragen
könne, die Bürgerinnen und Bürger den Termin mit Befangenheitsanträgen
„stören“ oder aus „sachfremden“ Erwägungen das Vorhaben kategorisch
abgelehnt wird, sollten die Bürgerinnen und Bürger doch vor Gericht
klagen. Kurz: Kritische Bürgerinnen und Bürger sind aus der Perspektive
des Innenministeriums lästig.
Was ist die Konsequenz?
Würde dieses Gesetz verabschiedet, würde mit hoher
wahrscheinlich immer dann, wenn bei einem Vorhaben Konflikte mit den
Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu erwarten sind, die
Genehmigungsbehörde auf eine Erörterung verzichten. Die Bürger könnten
sich nur noch schriftlich äußern oder Protestveranstaltungen
organisieren; sie würden aber nicht mehr im Genehmigungsverfahren
gehört. Wird ein Vorhaben von der Genehmigungsbehörde trotz der
schriftlichen Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger bzw. anerkannten
Verbände genehmigt, bliebe dann nur noch der Weg, dagegen mit hohem
Kostenaufwand vor den zuständigen Gerichten zu klagen.
Sollte das
Gesetz verabschiedet werden, besteht die Gefahr, dass die Bundesländer
nachziehen und in ihrem Zuständigkeitsbereich Gesetze erlassen, die zu
einer Einschränkung de Beteiligungsrechten von Bürgerinnen und Bürgern
führen würden.
Alternativen: Bürgerrechte stärken!
Das zerstörte Vertrauen in das politische System
lässt sich nicht durch noch stärkeres Ausschließen der Bürger
wiederherstellen. Mehr Beteiligung ist nötig! Lesen Sie hier: Das
5-Punkte-Programm des BUND für mehr Bürgerbeteiligung.
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