Keine Untaten mit Bürgerdaten!

erstellt von DieDatenschützer Rhein Main — zuletzt geändert 2018-03-13T14:26:49+02:00
Stellungnahme der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zum Entwurf des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG-E)

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wurde vom Hessischen Landtag gebeten, eine Stellungnahme abzugeben zu dem von den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag vorgelegten Entwurf (Landtagsdrucksache 19/5728) eines Gesetzes zur Anpassung des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) an die ab 28.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zur erstmaligen Errichtung eines Hessischen Informationsfreiheitsgesetzes. Am 07.03.2018 wurde die Stellungnahme dem Innenausschuss des Hessischen Landtags zugeleitet. Bei der mündlichen Anhörung am 15.03.2018 im Landtag werden Roland Schäfer und Jürgen Erkmann die Änderungsvorschläge und Forderungen begründen.

Im Bezug auf die Neufassung des Hessischen Datenschutzgesetzes wird insbesondere kritisiert

  • die geplante (maßlose) Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume;
  • die gegenüber den Regelungen aus der EU DS-GVO eingeschränkten Befugnisse der/ des Hessischen Datenschutzbeauftragten;
  • die nahezu ungebremste Datenübermittlung durch öffentliche Stellen;
  • die gegenüber den Regelungen aus der EU DS-GVO unzulässig eingeschränkten Informationspflichten bei der direkten und indirekten Erhebung und Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten und
  • die gegenüber den Regelungen aus der EU DS-GVO unzulässig eingeschränkten Auskunfts- und Löschungsrechte.

Im Bezug auf die erstmalige Errichtung eines Hessischen Informationsfreiheitsgesetzes wird Kritik daran geübt, dass

  • kein Transparenzgesetz, sondern lediglich ein – auch gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und anderen Landes-Informationsfreiheitsgesetzen – nur begrenzt nutzbares Informationsfreiheitsgesetz;
  • Ausnahmen bei Informationsfreiheitsansprüchen z. B. Bei Sicherheitsbehörden, Kommunen und Landkreisen sowie Forschungseinrichtungen und
  • Leerstellen hinsichtlich „Verfahren der niedrigsten Hürde“ und Leerstellen bei Kostenregelungen

geschaffen werden sollen.

Das Resümee der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lautet daher: „Mit dem vorgelegten Entwurf wird für Hessen die historische Chance verpasst, ein Transparenzgesetz vorzulegen, dass einen Schritt weg vom Obrigkeitsstaat hin zu einem demokratischen Gemeinwesen führt, in dem Bürger in Behörden, die über andere Bürger hoheitlich entscheiden, dies mit maximaler Offenheit tun. Diese Offenheit nähme den Behörden nicht ihre Entscheidungsbefugnis, sondern sie wäre vielmehr eine Unterstützung. Der auskunftsuchende Bürger könnte sich sehr viel sorgfältiger auf berechtigte Erwartungen der Behörden vorbereiten.“

Bei dieser Bewertung sieht sich die Gruppe in Übereinstimmung mit den Anforderungen, die die Konferenz der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Ende 2017 in ihren “Grundsatzpositionen“ für die Ausgestaltung von Informationsfreiheitsgesetzen benannt haben.

DieDatenschützer Rhein Main, Pressemitteilung, Frankfurt, den 11.03.2018

 

DieDatenschützer Rhein Main sind
• eine Gruppe des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (http://vorratsdatenspeicherung.de/),
• Partner der Aktion: „Stoppt die e-Card!“ (http://www.stoppt-die-e-card.de/),
• Partner des Bündnis „Demokratie statt Überwachung“ (https://www.demokratie-statt-ueberwachung.de/),
• Partner des Frankfurter Bündnis gegen TTIP, CETA und TISA (https://ttipstoppenffm.wordpress.com/) und
• Partner der „Initiative Finanzplatz Frankfurt“ (https://ddrm.de/wp-content/uploads/IfiF-Verfassung-201605.pdf).
Hervorgegangen ist die Gruppe aus der Volkszählungsbewegung „11gegenZensus11“.
Die aktuellen Arbeitsschwerpunkte sind ein unabhängiges Frankfurter Datenschutzbüro, die Videoüberwachung des öffentlichen Raums und von politischen Aktivitäten (Demonstrationen und Kundgebungen), die elektronische Gesundheitskarte, die Vorratsdatenspeicherung sowie weitere Datenschutzthemen.