Kopieren von Personalausweisen durch Jobcenter

erstellt von dieDatenschützer Rhein Main — zuletzt geändert 2017-04-01T09:51:31+01:00
Jobcenter Offenbach: Dr. M. Schulze-Boeing und die Personalausweiskopien – eine endlose Geschichte?

In einem neuen Beitrag auf unserer Homepage

<https://ddrm.de/jobcenter-offenbach-dr-m-schulze-boeing-und-die-personalausweiskopien-eine-endlose-geschichte/>

haben wir uns, gestützt auf im Internet veröffentlichte Arbeitsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und mehrerer Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von BA und jeweiliger Kommune, erneut mit dem Umgang mit Personalausweisen und Pässen bei der MainArbeit auseinander gesetzt.

Aus allen zitierten Dokumenten geht hervor: Das Kopieren von Personalausweisen ist nicht zulässig und aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten!

Diese Auseinandersetzung über das Verwaltungshandeln des Jobcenters Offenbach macht - über den Einzelfall hinaus - auf ein allgemeines Problem aufmerksam: In Hessen gibt es (im Unterschied zum Bund und zu 12 anderen Bundesländern) kein Informationsfreiheitsgesetz; in der Stadt Offenbach keine Informationsfreiheitssatzung. Das Jobcenter MainArbeit der Stadt Offenbach ist ein Jobcenter in alleiniger kommunaler Trägerschaft durch die Stadt Offenbach; daher gilt hier nicht das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Diese Umstände machen es schwierig zu überprüfen, auf welcher Rechtsgrundlage Verwaltungshandeln in Hessen beruht.Bedauerlicherweise haben CDU und Grüne am 22.03.2017 im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf für ein Hessisches Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt.  Ein obrigkeitsstaatliches Verhalten, das nicht ins 21. Jahrhundert passt und den <mündigen Bürger> in Hessen weiter in Unmündigkeit hält.

Dass ein anderes Staatsverständnis möglich ist und im Bund und in der Mehrzahl der Bundesländer bereits praktiziert wird, hat die bundesweit aktive Bürgerinitiative Mehr Demokratie e.V. mit ihrem Transparenz-Ranking, veröffentlicht am 02.03.2017 nachgewiesen.

dieDatenschützer Rhein Main, Pressemitteilung, 31.3.2017