Mehr Transparenz über das städtische Handeln in Milieuschutzgebieten

erstellt von DIE LINKE. Im Römer — zuletzt geändert 2019-01-11T16:52:36+01:00
Antrag der Fraktion DIE LINKE. Im Römer

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in regelmäßigen Abständen, aber mindestens jährlich, einen Bericht zu Vorgängen in Gebieten, in denen eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB (sogenannte „Milieuschutzsatzung“) in Kraft ist, vorzulegen. Zu diesen Vorgängen zählen z. B. Der Stand der Verfahren zur Prüfung von Vorkaufsfällen, Gutachten zu möglichen Vorkaufsfällen, Informationen zu laufenden gerichtlichen Verfahren, Anzahl und Inhalt der vereinbarten Abwendungserklärungen, die Veränderung der Mietpreise in den Gebieten. Für den entstehenden Mehraufwand werden ggf. neue Stellen geschaffen.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat im November 2018 sechs neuen Milieuschutzsatzungen zugestimmt (§§ 3338, 3339, 3340, 3341, 3342, 3343). Das Instrument wird damit zunehmend eingesetzt und erfordert eine detaillierte Berichterstattung.

Neben den bereits bestehenden Gebieten soll in Teilen des Nordends, Bornheims, des Ostends, Sachsenhausens und des Gutleutviertels die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden. Hauptursache der Verdrängung unterer und mittlerer Einkommensgruppen sind Mietsteigerungen durch Luxussanierungen. Luxussanierungen werden wiederum oft nach einem Verkauf von Mietshäusern von neuen Eigentümer*innen durchgeführt. Durch den Erlass von Milieuschutzsatzungen hat die Stadt Vorkaufsrecht.

Das heißt, die Stadt kann in diesen Gebieten Hausverkäufe an Investoren verhindern, indem sie als Käuferin in vorhandene Kaufverträge einspringt. Erklären sich die Käufer*innen von vorneherein durch die Unterzeichnung einer Abwendungserklärung bereit, keine Luxussanierungen durchzuführen, kann der Vorkauf abgewendet werden.

Die Fristen zwischen Ankündigung des Hausverkaufs und Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts sind gegenüber den Fristen zur demokratischen Mitbestimmung (Vorlage an die Stadtverordneten und Zustimmung durch diese) sehr kurz. Deshalb werden Vorkauf und Abwendungserklärung in Frankfurt als reiner Verwaltungsakt vorgenommen. Die Prüfung, ob ein Vorkauf durch die Stadt angebracht ist, nimmt das Stadtplanungsamt vor, wohingegen das Liegenschaftsamt über den Ankauf entscheidet.

Einige Entscheidungen werden von den ursprünglichen Käufer*innen gerichtlich angefochten, was dazu führt, dass der Beschluss eines Hauskaufs durch die Stadt Monate später nichtig wird. Durch die verschiedenen Fristen und Zuständigkeiten wird es schwer nachvollziehbar, ob die Milieuschutzsatzungen ihren Zweck erfüllen und die Wohnbevölkerung tatsächlich vor Verdrängung geschützt ist.

Unklar ist darüber hinaus, was mit den Häusern passiert, die die Stadt schließlich im Rahmen ihres Vorkaufsrechts gekauft hat.

Weder die Unterzeichnung noch die Inhalte von Abwendungserklärungen werden weder den Bewohner*innen oder den Anwohner*innen noch den Stadtverordneten kommuniziert.

Eine regelmäßige Berichterstattung über Vorgänge in Gebieten mit Milieuschutzsatzung gestaltet die Umsetzung dieser städtischen Maßnahme transparent und demokratischer.

Eingang: Frankfurt, 20. Dezember 2018