Mietpreisbindung für auslaufende Sozialwohnungen

erstellt von DIE LINKE. Im Römer — zuletzt geändert 2016-06-22T19:01:51+02:00
Antrag der Fraktion DIE LINKE. Im Römer zur Vermeidung unsinniger Härten.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,

Eine unmittelbare Fortführung der Mietpreisbindung für alle aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen der ABG Frankfurt Holding zu beschließen, bis diese der Sozialbindung wieder zugeführt werden können.

Die Sozialbindung für die bisherigen Sozialwohnungen in der Sudermannstraße, Stefan-Zweig-Straße, Franz-Kafka-Straße, Franz-Werfel-Straße, Selma-Lagerlöf- Straße und Ricarda-Huch-Straße aufrecht zu erhalten.

Begründung:

Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, können sich oftmals die folgende Mieterhöhung nicht leisten. Dies hat zur Folge, dass sie ihre Wohnung räumen müssen. Ein Beispiel für Betroffene sind die Mieterinnen und Mieter der ABG Frankfurt Holding in der Platensiedlung. Diese erhielten ein Schreiben, in dem ihnen das Ende der öffentlichen Förderung und eine daraus resultierende Mieterhöhung angekündigt wurde. Zwar sollen die Wohnungen wieder der Sozialbindung zugeführt werden, jedoch erst nachdem diese freigeworden sind. Durch diese Regelung in den Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum können die jetzigen Mieter nicht ihren Wohnungen verbleiben.

Durch eine Ausnahmeregelung nach Punkt 12 in den Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum ist eine unmittelbare Fortführung der Mietpreisbindung jedoch möglich. Hierdurch könnten die bisherigen Mieter in ihren Wohnungen verbleiben und diese nach Auszug der Sozialbindung wieder zugeführt werden.

Frankfurt, 14. Juni 2016

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