PRO ASYL: Anerkennungsquoten im freien Fall

erstellt von Pro Asyl — zuletzt geändert 2016-09-16T11:21:28+01:00
Asylzahlen August: Immer weniger Flüchtlingsschutz, Anerkennungsquoten sinken.

PRO ASYL kritisiert den Umschwung in der Entscheidungspraxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zunehmend wird Flüchtlingen aus Syrien, Afghanistan, Irak und Eritrea asylrechtlicher Schutz verweigert. „Die Anerkennungsquoten sind komplett eingebrochen, obwohl sich die Situation in den Herkunftsstaaten nicht verändert hat“, sagt PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Besonders unverständlich ist der Umschwung in Bezug auf Eritrea. „Das ist eine brutale Militärdiktatur, in der Folter und Verfolgung an der Tagesordnung sind“, sagt Burkhardt. Die katastrophale Menschenrechtslage in Syrien, Afghanistan und Irak ist bekannt.
 
Eritreische Flüchtlinge: GFK-Schutzquote sinkt kontinuierlich
Mittlerweile wird in rund einem Drittel der Fälle subsidiärer Schutz erteilt (27%), im Vormonat war es jeder fünfte Antrag (19,2%). Ähnlich wie SyrerInnen wurden eritreische Schutzsuchende 2015 zum Großteil (95,5%) noch als GFK-Flüchtlinge anerkannt.
 
Immer weniger Flüchtlingsschutz für SyrerInnen
Die überwiegende Mehrheit (ca.70%) aller syrischen Anträge wurde im Vormonat nur noch mit subsidiärem Schutz beschieden, GFK-Schutz bekamen weniger als ein Drittel (rund 29%). Das ist im Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahr eine dramatische Entwicklung, wurden doch syrische Schutzsuchende 2015 zu nahezu 100% als Flüchtlinge nach der GFK anerkannt.
 
Immer weniger Schutz für Iraker und Afghanen
Auch die Anerkennungsquote für irakische Flüchtlinge sinkt drastisch. Waren IrakerInnen 2015 zu 96,7% als GFK-Flüchtlinge anerkannt, ist ihr Anteil im August 2016 auf rund die Hälfte (52%) geschrumpft. Schutzsuchende aus dem Irak wurden zu rund 28% sogar gänzlich abgelehnt.
Auch bei AfghanInnen ist die Gesamtschutzquote weiter gesunken, von rund 78% in 2015 auf rund 48% im August 2016.
 
Bei den Zahlenangaben handelt es sich jeweils immer um die bereinigte Schutzquote.

Pressmitteilung, 9. September 2016

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