Prozess gegen Friedensaktivist*innen

erstellt von IPPNW — zuletzt geändert 2018-12-10T12:05:39+01:00
Die IPPNW appelliert an den Richter des Amtsgerichtes Cochem Gerald Michel, die fünf Atomwaffengegner*innen freizusprechen

Am Mittwoch müssen sie sich für ihre Aktion des Zivilen Ungehorsams auf dem Atomwaffenstützpunkt Büchel verantworten. Sie waren am 23. Juli 2018 aus Protest gegen die dort gelagerten Massenvernichtungswaffen in den Stützpunkt eingedrungen und haben auf der Start- und Landebahn gesungen und musiziert.

Anlässlich der Friedensnobelpreisverleihung an die Kampagne ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons) vor genau einem Jahr erinnert die ärztliche Friedensorganisation daran, dass die Atomwaffenpolitik der Bundesregierung fortgesetzes Unrecht darstellt.

Schon im Jahr 2010 hatten die Bundestagsfraktionen von Union, SPD, FDP und Grünen fraktionsübergreifend den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland gefordert. Bis heute ist dies allerdings nicht umgesetzt: Die Atomwaffen sollen sogar modernisiert werden.

Die Friedensaktivist*innen, darunter ein IPPNW-Mitglied, haben mehrere Anträge vorbereitet, um darzulegen, dass die Aktion des Zivilen Ungehorsams angesichts der Bedrohung, die von den Atomwaffen in Büchel ausgeht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. „Die Atomwaffen sind in ihrem Zerstörungspotenzial einzigartig. Eine einzige Atombombe, abgeworfen über einer großen Stadt, kann Millionen Menschen töten. Im Falle eines atomaren Angriffs wäre die medizinische Infrastruktur zerstört und effektive humanitäre Hilfe unmöglich. In einem atomaren Konflikt, wird Büchel nicht nur Ausgangsort für den Massentod sein, sondern auch Ziel“, erklärt Dr. Inga Blum, Vorstandsmitglied der IPPNW und ICAN-Mitglied.

Der Prozess findet am 12.12.2018 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Cochem statt. Eine Mahnwache beginnt bereits ab 8 Uhr vor dem Gerichtsgebäude.

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), 10.12.2018

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