Stadt Frankfurt muss Milieuschutz weiterdenken und Wohnraum nachhaltig schützen

erstellt von Mieter helfen Mietern — zuletzt geändert 2016-08-29T18:19:04+02:00
Kommunales Vorkaufsrecht gegen Mietervertreibung

Vor wenigen Wochen machte die Stadt Frankfurt erstmalig von ihrem Vorkaufsrecht im Geltungsbereich einer (2015 beschlossenen) Erhaltungssatzung Gebrauch und erwarb ein gründerzeitliches Wohnhaus in Bockenheim.

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Stadt damit zum ersten Mal ihr Vorhaben in die Tat umsetzt, in den per Milieuschutzsatzung geschützten Gebieten von der Umwandlung bedrohte Wohnungen in städtisches Eigentum zu überführen. Der Vorgang zeigt, dass das Baudezernat auch in einem angespannten Wohnungs- und Immobilienmarkt wie Frankfurt einzelne Wohnhäuser retten kann, wenn die vorhandenen Spielräume konsequent genutzt werden.

Laut Gesetz muss die Stadt die im Rahmen ihres Vorkaufsrechts erworbenen Wohnhäuser binnen zwei Jahren weiter veräußern. Ob mit dieser Maßnahme eine Verdrängung der Mieter und Mieterinnen in den 11 Wohnungen und der Gaststätte verhindert werden kann, wird sich daher erst zeigen und hängt von dem weiteren Vorgehen der städtischen Verantwortlichen ab.

Für den zukünftigen Umgang mit dem Wohnhaus sollten erfolgreiche Projekte in anderen Städten als Vorbild dienen, insbesondere die „Genossenschaftliche Immobilienagentur“ in München. Die GIMA München eG ist ein Zusammenschluss von aktuell 23 Münchener Genossenschaften und Wohnungsunternehmen, die von der Stadt anzubietende Mietshäuser in Genossenschaften überführt, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor Luxussanierung und Vertreibung zu schützen. Ein ähnlich effektives Konzept zur Förderung von genossenschaftlichen Wohnformen lässt die Stadt Frankfurt am Main bisher noch vermissen.

Die im Rahmen der Milieuschutzsatzung durch die Stadt Frankfurt erworbenen Wohnhäuser müssen für den Erhalt einer sozial ausgerichteten Wohnraumversorgung genutzt werden. Zu diesem Zweck sollte die Stadt zeitnah eine mit der Münchner GIMA vergleichbare Gesellschaft gründen, die daraufhin die von ihr erworbenen Wohngebäude bestimmten Genossenschaften anbietet. Alternativ könnten hierfür geeignete Wohnhäuser auch von der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG übernommen werden, bei der Mieterhöhungen aktuell auf 1 Prozent pro Jahr gedeckelt sind und wo auch sozial Schwache und diskriminierte Mieter und Mieterinnen unterkommen können.

 

Conny Petzold (MIETER HELFEN MIETERN)

Jürgen Lutz (MIETER HELFEN MIETERN)