Steht die Frankfurter Skyline vor ihrem Abriss?

Seit ein paar Jahren kämpfen Initiativen wie ›Recht auf Stadt‹ oder ›Uns gehört die Stadt‹ um ein paar Quadratmeter Stadt, für Interessen, die angesichts durchkapitalisierter Städte regelmäßig auf der Strecke bleiben. Wie ›befreit‹ ein Prozent der Stadtbevölkerung auftreten, wie sie mit Geld, Macht und Recht(losigkeit) um sich werfen, beschreibt dieses Beispiel.

Ob der Nachbar eines Bürohochhauses nahe der Frankfurter City genau wusste, was er tat, ist nicht überliefert. Er klagte jedenfalls als Anwohner gegen eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2009, die dem Eigentümer die Genehmigung erteilte, besagtes Bürohochhaus in ein Hotel umzubauen. Beabsichtigt oder nicht, brachte er einen Stein ins Rollen, der noch in so manches Chefzimmer fliegen könnte.

Die Klage ging beim Verwaltungsgericht Frankfurt ein und der dafür zuständige Richter ließ sich routinegemäß die Akten zu diesem Vorgang kommen. Dabei stieß er sehr schnell auf eine ›Befreiung‹ vom Bebauungsplan aus dem Jahr 1974. Obwohl dieser lediglich ein vier-geschossiges Haus vorsah, bekam der Investor die Zusage für den Bau eines 22-Etagen-Bürohochhauses. Dies geschah mithilfe des Instrumentariums der ›Befreiung‹. Auf dieses Exklusivrecht greift das städtische Bauaufsichtsamt immer dann zurück, wenn kleine, passgenaue Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen werden sollen, vorausgesetzt, dies diene ›dem Gemeinwohl‹. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte also die Praxis der Befreiung den parlamentarisch beschlossenen Bebauungsplan nicht aufheben, sondern in engen Grenzen ›flexibel‹ gestalten. Soviel zur Theorie.
In der Praxis war (und ist) genau das Gegenteil der Fall: »Solche ›Befreiungen‹ waren zur Zeit der SPD-Stadtregierung in den frühen 70er Jahren durchaus üblich. Investoren von Bürobauten sollten politisch gefördert werden. Mehrere hundert große und wichtige Gebäude in Frankfurt wurden durch diese Befreiungen möglich.« (FR vom 15.6.2011)

Nun passierte am Frankfurter Verwaltungsgericht etwas, was nur sehr selten passiert bzw. nicht vorkommen sollte. Anstatt diese rechtwidrige Praxis zu übergehen, nahm das Verwaltungsgericht genau dies zum Anlass, beide Baugenehmigung (aus dem Jahr 1974 und 2009) aufzuheben - und der Klage des Anwohners Recht zu geben.
In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt vom 17.05.2011 wird in bemerkenswerter Klarheit das Instrumentarium der ›Befreiung‹ als »Akt reiner Willkür« demaskiert:
»Dem Instrument der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes (seien) enge Grenzen gesetzt... Der Bebauungsplan habe Rechtsnormcharakter und seine Festsetzungen seien für das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich strikt verbindlich. Das Instrument der Befreiung diene nur dazu, im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit für Vorhaben, die den Festsetzungen zwar widersprechen, sich mit den planerischen Vorstellungen aber gleichwohl in Einklang bringen lassen, ein Mindestmaß an Flexibilität zu schaffen. Das gesetzliche Erfordernis der Wahrung der Grundzüge der Planung verbiete es aber, mittels Befreiung die Festsetzungen des Bebauungsplans beliebig außer Kraft zu setzen. Das dafür rechtlich vorgesehene Mittel sei das der Planänderung, die ausschließlich der Gemeindevertretung und nicht der Bauaufsichtsbehörde gesetzlich zugewiesen sei.... Die Befreiung von der festgesetzten GFZ von 2,0 für eine GFZ von 7,06 und nunmehr gar von 8,5 sei offenkundig keine einer Befreiung zugängliche minimale Abweichung, sondern die Zulassung des Vielfachen des Zulässigen und bedeute faktisch eine Befreiung für weitere 18 Geschosse. In diesem eklatanten Missbrauch des Instrumentariums der Befreiung liege der besonders schwerwiegende, zur Nichtigkeit führende Fehler. Er sei als Akt reiner Willkür - auch für die Bauaufsichtsbehörde - ohne weiteres erkennbar gewesen und sei den Befreiungsbescheiden ›auf die Stirn geschrieben‹ Pressemitteilung Nr. 08/2011 des VG Frankfurt vom 17.5.2011)

Mit diesem Urteil ist eine Tür aufgestoßen worden, die seit Jahrzehnten von Regierung und Regierung in Opposition im Frankfurter Rathaus verschlossen gehalten wird, eine Tür, die direkt zu den ›Kellerleichen‹ Frankfurter Stadtgeschichte führt.

Wie alles anfing

Anfang der 70er Jahre drang der von der SPD-Stadtregierung entworfene ›Fünf-Finger-Plan‹ in die Öffentlichkeit: Große Teile des Frankfurter Westends bis zur Innenstadt wurden darin zum City-Erweiterungsgebiet erklärt. Alte, großbürgerliche Häuser sollten abgerissen, die Bewohnerschaft vertrieben werden. An deren Stelle sollten Hochhäuser, Hochhäuser und nochmal Hochhäuser errichtet werden, für die neue Business Class, der die Stadt Frankfurt jeden Wunsch von den Lippen ablas. Dass der ›Fünf-Finger-Plan‹ kein rechtsgültiger Bebauungsplan war, sondern eine Art Wunschliste, störte weder die SPD-Regierung, noch die Investoren. Alles was laut Bebauungsplan nicht möglich war, wurde durch das Instrumentarium der ›Befreiung‹ extralegal. In welchem Goldgräberrausch Investoren und Stadtregierung agierten, verrät Ignaz Bubis, der damals als Investor mittendrin war:
»Ich will Ihnen mal erzählen, wie das damals gelaufen ist. Die Stadt wollte rund um die Hochhäuser möglichst viel Freiraum schaffen. So beinhaltete mein Bauantrag, den ich ursprünglich eingereicht habe, 16 Geschosse an der Ecke Schumannstraße 69, 71, Ecke Bockenheimer Landstraße 111, 113, 115.
Dann kam das Stadtplanungsamt und sagte: Wissen Sie, wenn wir es schon hier machen, dann brauchen wir mehr Luft, paar Geschosse mehr; darauf kommt's nicht an, wenn wir einmal bei 16 sind. Seien Sie so nett: Kaufen Sie doch dazu die Schumannstraße 61, 63, 65, 67, reißen Sie die ab. Wir können dann das Haus ein bißchen reinrutschen, das steht dann auf der 67.
Dann hat der Stadtplanungsausschuß eine Besichtigung gemacht und kam zu dem Ergebnis, ich solle auch gegenüberliegend die 62 und 64 erwerben, mit abreißen, damit dieses Haus so ein bißchen Freiraum kriegt. Und damit die Ausnutzung dann von diesen Häusern, die nicht bebaut werden, hier stimmt, käme ich auf 28 Geschosse. Dann habe ich angefangen, das dazuzuerwerben, und ich habe bis auf die 64 und 61 auch tatsächlich alles erworben…«
Ignaz Bubis, Investor, in einem Streitgespräch mit Daniel Cohn-Bendit, DER SPIEGEL 46/1985.

Mitten in diesen Goldrausch platzte der Häuserkampf. Zum Abriss freigegebene Häuser wurden besetzt, manche dieser mafiösen Praktiken wurden öffentlich. Was als Durchmarsch an allen parlamentarischen Instanzen, an allen planungsrechtlichen Richtlinien vorbei gedacht war, kam ins Stocken. Zumindest öffentlich sah sich die SPD-Stadtregierung gezwungen, vom ›Fünf-Finger-Plan‹ Abschied zu nehmen. Das schloss auch ein, nicht alle (informellen) Zusagen einzulösen, also ein paar Investoren an der politischen Niederlage zu beteiligen. Bereits Mitte der 70er Jahre sprach man von über 50 ›Leichen im Keller‹, also Bauvorhaben, die nicht durchgesetzt werden konnte, die strittig blieben. Angesichts der äußerst ‚problematischen Rechtslage‘ waren beide Seiten, Stadt Frankfurt und Investoren, an einer stillen Lösung interessiert. Man verhandelte im Geheimen, suchte nach Kompensationen, nach einer einvernehmlichen Lösung. Jede öffentliche Debatte über einen durch und durch rechtswidrige Praxis hätte diese Deals platzen lassen.
Dann passierte das, was unter allen Umständen vermieden werden sollte: Öffentlichkeit.

Die wundersame Wiederauferstehung der ›Planungsleichen‹ (Rathaus-Jargon)

oder

Wie vergoldet man die ›Leichen im Keller‹?

Anfang der 80er Jahre zog ein millionenschweres Gewitter auf. Investoren von über 50 ›Leichen im Keller‹, also nicht realisierter (Bau-)Zusagen, drohten mit Regressansprüchen gegenüber der Stadt Frankfurt:
»Mit der massenhaften Anmeldung von Regressforderungen läuten die ohnehin als streitbar bekannten Westend-Bodenaufkäufer wohl die entscheidende Runde ein, um auf dem planungsrechtlich beordneten Spekulationsgebiet der 60er Jahre nun doch noch zu klingender Münze zu kommen. Wie der Anwalt dieser Geschäftsleute bestätigt, tauchen in dem Katalog auch wieder sämtliche Adressen auf, die als sogenannte ›Keller-Leichen‹ wegen behaupteter Zusagen für Bürobauten gleichermaßen berühmt und berüchtigt wurden.« (FR vom 13.2.1980)

Nach diesem Donnergrollen wurde es wieder mucksmäuschenstill. Bis heute ist nichts von einer Klage, geschweige denn von einer juristischen Auseinandersetzung bekannt. Man kann also davon ausgehen, dass diese öffentliche Klageandrohung nur ein politischer Schachzug war, um den Preis in die Höhe zu treiben.
Bis heute findet man keine einzige offizielle Stellungnahme politisch Verantwortlicher, in der die finanziellen, juristischen und strafrechtlichen Folgen dieser Leichen-Bestattungen benannt sind.

Die Frankfurter Skyline - eine ›befreite Zone‹

Hätte dieses Urteil Bestand, müssten Hunderte von Hochhäuser abgerissen werden, die Sicht wäre wieder frei ... ganz abgesehen von den Straftatbeständen von Amtsmissbrauch, Korruption und Bestechung, die im Zusammenhang mit dieser Befreiungspraxis oft beklagt und angeprangert wurden.

Eigentlich wäre es die Aufgabe gerade jener Parteien, die immerzu den Rechtstaat verteidigen wollen, angesichts dieses Urteils einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichen, um herauszufinden, in wie vielen Fällen diese Praxis der Befreiung praktiziert wurde.

Genau das Gegenteil hat die schwarz-grüne Stadtregierung hingegen angekündigt. Obwohl oder gerade weil das Frankfurter Rathaus weiß, dass »die politische Praxis der ›Befreiungen‹ vom Bebauungsplan für wichtige Bauprojekte in den 70er Jahren äußerst problematisch und rechtlich fragwürdig war« (FR vom 15.6.2011), wird es das Urteil vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anfechten.

Diesen Entschluss darf man sich auf der Zunge zergehen lassen: Eine schwarz-grüne Regierung verteidigt die rechtswidrige Praxis einer SPD-Regierung. Unverhüllt kann man der Große Koalition aus Regierung und Opposition  bei der Gemeinschafts-Arbeit zuschauen. Warum die Partei ›Die Linke‹ diese Gelegenheit nicht beim Schopfe packt, bleibt ihr Geheimnis.

Häuserkampf von oben

Bleibt es dabei, ist davon auszugehen, dass die Tür in den Leichenkeller Frankfurter Stadtpolitik schnell wieder verschlossen, zugemauert wird.
Dann hätte sich nur für kurze Augenblicke der institutionelle ›Häuserkampf‹ gezeigt, der bis heute geführt, gedeckt, vertuscht und mit allen Mitteln weitergeführt wird.

Wenn jedoch all die Initiativen und Bündnisse, von ›Recht auf Stadt‹ bis hin zu ›Uns gehört die Stadt‹ diese Auseinandersetzung als das begreifen, was es ist: Häuserkampf von oben... dann würde man nicht (nur) darum streiten, ob ein Kindergarten, ein Künstleratelier, ein paar mehr Sozialwohnungen das Unverhandelbare erträglich machen. Dann bestände die wunderbare Chance, durch diese Türen zu gehen, ins Bauaufsichtsamt, in Stadtplanungsamt, dorthin, wo Befreiungen wie Gutscheine verteilt wurden (und werden), damit die Karten endlich auf den Tisch gelegt werden müssen.

Dann sollten wir das ›Recht auf Stadt‹ auf die Füße stellen und die Praxis der Befreiung umdrehen - im Sinne des Gemeinwohls.

Wolf Wetzel
Autor des DVD-Buches ›Die Geschichte der Häuserkämpfe (1970-84)‹, Laika-Verlag Hamburg, 2011
http://www.wolfwetzel.wordpress.com