Überarbeiteter Förderweg 2 treibt Mietpreise nach oben

erstellt von DIE LINKE. Im Römer — zuletzt geändert 2017-06-27T19:55:09+02:00
Am Freitag hat die Regierung der Stadt Frankfurt beschlossen, eine Veränderung eines Förderprogramms für Mietwohnungen auf den Weg zu bringen.

In dem Programm stellt die Stadt Investoren Geld bereit, damit diese Wohnungen für Personen mit mittleren Einkommen bauen, den sogenannten Mittelstand. Gemeint sind damit Personen, die mindestens 2.750 Euro netto im Monat verdienen.* Die Wohnungen sollen schließlich 8,50 Euro, 9,50 Euro oder 10,50 Euro pro Quadratmeter kosten (zzgl. Betriebskosten).

Eyup Yilmaz, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer, kritisiert den Entwurf des Planungsdezernenten Mike Josef: „Mit diesem Vorschlag verbessert Josef lediglich die Bedingungen für Investoren. Langfristig preisgünstiger Wohnraum wird damit in Frankfurt jedoch nicht geschaffen.“

Das Nettoeinkommen von 45 Prozent der Frankfurter*innen liegt laut Mikrozensus bei unter 2.000 Euro pro Monat. Nach einer Studie des Instituts Wohnen und Umwelt haben 49 Prozent der zur Miete lebenden Menschen Anrecht auf eine Wohnung im ersten Förderweg, also für 5 Euro pro Quadratmeter. Yilmaz kommentiert: „Für den Großteil der Frankfurterinnen und Frankfurter sind Mieten von 8,50 Euro nicht bezahlbar! Wenn der Dezernent die Miethöhen im neuen Programm preisgünstig nennt, rechtfertigt er weitere Mietsteigerungen für nicht geförderte Wohnungen. Dann sind Mieten von 14 oder 15 Euro pro Quadratmeter bald keine Ausnahme mehr. Und das ist das Letzte, was wir in Frankfurt brauchen!“

Josef will für geförderte Mittelstandswohnungen die Bindungsdauern verlängern, das ist die Zeit, für die die Stadt die geförderten Wohnungen an berechtigte Mieter*innen vergeben darf. DIE LINKE fordert seit Jahren die Bindungen zeitlich gar nicht mehr zu befristen, damit dauerhaft günstige Mieten gefördert werden. Yilmaz führt aus, inwiefern sich die Vorschläge unterscheiden: „Wir wollen vor allem im sozialen Wohnungsbau, also im ersten Förderweg, dass die Wohnungen dauerhaft für fünf Euro zur Verfügung stehen. Josef dagegen schreibt mit der Verlängerung im Mittelstandsprogramm Mieten von mehr als 10 Euro fest.“

Vielmehr sei ein Umdenken in der Wohnbauförderung wichtig, so Yilmaz weiter:  „Die Stadt sollte die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft ABG in die Pflicht nehmen, um wirklich soziale Wohnungspolitik umzusetzen. Bei einem Besuch in Graz haben wir gesehen, dass es möglich ist, für 6 Euro pro Quadratmeter neu zu bauen – das muss auch für die ABG zur Normalität werden! Die Neuauflage des zweiten Förderwegs zeigt, dass weder Josef noch die ABG zum Umdenken bereit sind. So wird Josef das Problem der steigenden Mieten und der fehlenden günstigen Wohnungen nicht lösen, selbst wenn er alle Zeit der Welt dazu hätte!“

*Angaben näherungsweise für einen Einpersonenhaushalt bei 13 Monatsgehältern und keinen weiteren Nebenverdiensten. Genaue Bestimmungen sind im Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG) in den Paragraphen 6 und 7 nachzulesen.

PM, 26. 6. 2017

 

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Im Römer vom 22. Mai 2017

Einmal sozial, immer sozial: Unbefristete Bindungen im geförderten Wohnungsbau

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.2.3.4.Bei allen geförderten Bestandswohnungen soll der Magistrat darauf hinwirken, dass die Laufzeit von Mietpreis- und Belegungsbindungen bis auf weiteres verlängert wird.

Der Magistrat schließt mit Wohnungsbaugesellschaften im öffentlichen Besitz, vorrangig der ABG Holding, Kooperationsverträge ab, die festlegen, dass Mietpreis- und Belegungsbindung geförderter Wohnungen unbefristet Bestand haben.

Der Magistrat wird beauftragt, eine Neufassung des Frankfurter Programms zur sozialen Mietwohnungsbauförderung vorzulegen, in der Ziffer 5 „Bindungen“ dahingehend geändert ist, dass Mietpreis- und Belegungsbindungen ohne Laufzeitende bestehen.

Der Magistrat wird beauftragt, auf die Landesregierung hinzuwirken, dass diese durch die Änderung des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HwoFG) sowie der Landesrichtlinie Soziale Wohnraumförderung / Mietwohnungsbau ermöglicht, im sozialen Wohnungsbau Mietpreis- und Belegungsbindungen ohne Laufzeitende festzulegen.

PB – StR Mike Josef

Begründung:

Neubau und Bestandssicherung von bezahlbaren Wohnungen werden in Frankfurt immer dringlicher: In Kombination mit einem Rückgang der Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau seit Anfang der 1990er Jahre führt die Befristung der Belegungsbindung auf maximal 20 Jahre dazu, dass immer weniger Wohnungen für eine Belegung durch das städtische Amt für Wohnungswesen zu Kaltmieten von fünf Euro pro Quadratmeter zur Verfügung stehen. Zugleich wird der bezahlbare Wohnraum immer dringender gebraucht: Die Wohnungspreise am freien Wohnungsmarkt steigen seit Jahren rapide an – im Bestand und erst recht im Neubau.

Deshalb wächst in Frankfurt der Bedarf an Wohnraum, der für Personen mit geringen Einkommen bezahlbar ist: Mehr als 22.800 Menschen mit Anspruch auf eine Sozialwohnung waren Ende 2015 beim Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend gemeldet. Sie verfügen laut Amt für Wohnungswesen zurzeit über keinen oder nur über unzureichenden Wohnraum. Die Zahl der als wohnungssuchend Gemeldeten steigt außerdem seit Jahren deutlich. Zusätzlich zu den formal gemeldeten Personen haben viele weitere Anspruch auf eine Sozialwohnung, nämlich insgesamt 49 Prozent der Frankfurter Haushalte, die zur Miete wohnen.

Auch Personen, denen (zum Teil vorrübergehend) der Zugang zu monetärem Einkommen verwehrt ist, haben das Recht auf eine Wohnung! Dieses Recht zu wahren, ist eine Grundaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dazu bekennt sich die Stadt Frankfurt, indem sie unter anderem den sozialen Wohnungsbau finanziell fördert und den Bestand langfristig sicherstellt.

Hier stehen vor allem diejenigen Wohnungsbaugesellschaften in der Verantwortung, an denen die Stadt Frankfurt Anteile hält und deren Handlungen die Stadt deshalb steuert. Vor allem die städtische ABG Frankfurt Holding muss sich ihren sozialen Aufgaben widmen, indem sie bezahlbare Wohnungen erhält und neue baut.

Die Planungszeiträume sind im Wohnungsbau langfristig; Gebäude prägen das Wohnungsangebot in der Stadt über Jahrzehnte hinweg. Befristete Bindungszeiträume (von derzeit lediglich 15 bis 20 Jahren) in der sozialen Wohnungsbauförderung werden dem nicht gerecht. Da mit dem Auslaufen der Bindung von Sozialwohnungen häufig die Mieten steigen – teilweise bis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete – ist dies aus Perspektive der Mieter*innen häufig mit einer Verdrängung aus ihrem angestammten Wohnumfeld verbunden.

Aber auch aus Perspektive der Stadt ist die Vergabe von Fördergeldern kurzsichtig, solange die Wohnungen nicht langfristig für die Belegung gesichert sind. Denn die hohen Subventionen – es geht um hohe zweistellige Millionenbeträge jedes Jahr – verlieren mit Auslaufen der Bindungen ihre Wirkung. Damit die Ausgaben der Stadt langfristiger wirken können, müssen die Bindungsfristen verlängert werden. Mit der Langfristigkeit in der Wohnraumversorgung gehen längere Abschreibungszeiträume einher: geringe Miethöhen sind leichter darstellbar und Rücklagen können frühzeitig gebildet werden und einem bezahlbaren und zugleich qualitativ hochwertigen Wohnungsbestand zugutekommen. Die Stadt Frankfurt unterwirft sich nicht weiter den extrem kurzen Finanzierungszeiträumen des freien Marktes, sondern erkennt die Ausgaben für Wohnungsbau vielmehr als langfristige Investition über mehrere Jahrzehnte an.

Damit wird der Bestand an Sozialwohnungen gesichert, der zurzeit immer weiter zurückgeht: Allein in den letzten fünf Jahren sind mehr als 3.000 Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Dies durch den An- bzw. Rückkauf von Belegungsbindungen nicht zu kompensieren, zumal auch dieses Instrument befristete Bindungszeiten von nur zehn Jahren vorschreibt. Neu gebaut wurden im vergangenen Jahr 2016 lediglich 88 Sozialwohnungen im ersten Förderweg. Diese wohnungspolitischen Instrumente reichen folglich nicht aus, um langfristig einen Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt zu gewährleisten. Dafür müssen im geförderten Wohnungsbau Belegungsbindungen und Mietpreisbindungen ohne Laufzeitende bestehen.

Sowohl auf Bundesebene als auch in den Bestimmungen des Landes Hessen ist festgehalten, dass bei Erteilung der Förderzusage die Dauer der Bindungen festgelegt werden kann. Der Magistrat ändert sowohl die städtischen Richtlinien als auch die Praxis dahingehend, von dieser Möglichkeit konsequent Gebrauch zu machen und die Bindungen nicht auslaufen zu lassen, sondern zu erhalten und den sozialen Wohnungsbau damit nachhaltig zu gestalten.

DIE LINKE. Im Römer