Umsetzung des "Prostituiertenschutzgesetzes"

erstellt von Doña Carmen e.V. — zuletzt geändert 2018-08-13T20:03:28+02:00
Doña Carmen e.V. widerspricht der „positiven Jahresbilanz“ der Stadt Frankfurt zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

In einem „Offenen Brief an die Frankfurter Stadtverordneten“ hat Doña Carmen e.V. dezidiert Stellung bezogen zu den Ausführungen der Dezernenten Stefan Majer (Gesundheit) und Markus Frank (Ordnung), mit denen sie der Öffentlichkeit eine angeblich „positive Jahresbilanz“ hinsichtlich der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes vorgaukeln.

Weder könne davon die Rede sein, dass sich – wie behauptet – bereits mehr als zwei Drittel der Frankfurter Sexarbeiter/innen bei hiesigen Behörden angemeldet haben, noch könne von einer Akzeptanz des Hurenpasses oder gar des Prostituiertenschutzgesetzes unter Sexarbeiter/innen die Rede sein. Beides wird von den Betroffenen vielmehr abgelehnt.

Doña Carmen e.V. kritisiert die von Unkenntnis und selektiver Wahrnehmung geprägte öffentliche Stellungnahme der Dezernenten. Sie unterschlägt insbesondere die fatalen Folgen der seit dem 24.01.2018 in Kraft getretenen hessischen Verordnung zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes, die einen regen interkommunalen Anmeldetourismus zur Folge hat.

Die Stellungnahme von Majer/Frank betreibe nicht nur Desinformation, sondern zeichne sich durch eine „Perversität des Denkens“ aus: Der auf Sexarbeiter/innen ausgeübte Zwang werde immer dann geleugnet, wenn er vom Staat ausgeht.

Es sei ein Faktum, so Doña Carmen, dass die in Frankfurt tätigen Sexarbeiter/innen mehrheitlich nicht freiwillig, sondern unter Druck der um ihre Konzession fürchtenden Bordellbetreiber zur Vornahme der Registrierung veranlasst wurden. Die Bordellbetreiber haben damit den auf sie im Kontext der Erlaubnispflicht ausgeübten staatlichen Druck kurzerhand an die Frauen durchgereicht.

Die Dezernenten Majer/Frank spielen diesbezüglich ‚Blinde Kuh‘ und unterschlagen solche Zusammenhänge, um Sexarbeiter/innen als glückliche Menschen darzustellen, die mit der ihnen gegenüber ausgeübten Repression zufrieden seien. Sich selbst präsentieren sie als selbstlose Wohltäter, denen es nicht um Registrierung, sondern in erster Linie um Hilfsangebote gehe.

Doña Carmen e.V. fordert die Frankfurter Stadtverordneten auf, sich nicht von der vermeintlich „positiven Jahresbilanz“ der Dezernenten Majer/Frank zum Prostituiertenschutzgesetz blenden zu lassen, sondern sich von dieser Art Desinformation der Öffentlichkeit klar zu distanzieren.

Am 1.7.2017 begann mit dem Inkrafttreten des ‚Prostituiertenschutzgesetzes‘ eine neue Ära der Entrechtung, der Gängelung und Schikane von Sexarbeiter/innen. Das Doña-Carmen-Handbuch beleuchtet das Gesetz aus der Sicht von Sexarbeiter/innen. In übersichtlich gegliederter Frage-Antwort-Form verbindet es Information mit einer Parteinahme für die Rechte von Sexarbeiter/innen. Es ist genau diese Kombination, die das Buch hilfreich und nützlich macht.   

Doña Carmen’s Handbuch für die Alltagspraxis“ ist erhältlich in Deutsch, Spanisch, Rumänisch und Englisch im Buchhandel, über den Verlag DVS oder direkt bei Doña Carmen e.V.: donacarmen@t-online.de;  Infos: www.donacarmen.de

Doña Carmen e.V., Pressemitteilung, 13.8.2018

 

Offener Brief

an die Frankfurter Stadtverordneten

Angeblich „positive Jahresbilanz“ zum Prostituiertenschutzgesetz – Oder: Wie zwei Frankfurter Dezernenten die Öffentlichkeit hinters Licht führen Sehr geehrte Mitglieder der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung, zu Beginn der diesjährigen Sommerpause, am 5. 7. 2018, haben die in Frankfurt für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zuständigen Dezernenten Stefan Majer (GRÜNE) und Markus Frank (CDU) der erstaunten Öffentlichkeit eine „positive Jahresbilanz“ hinsichtlich der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes verkündet. Die frohe Botschaft bestand im Wesentlichen aus zwei Kernaussagen:

(1) Eine hohe Zahl von Sexarbeiter/innen habe sich beim Gesundheitsamt (1.620 Beratungen) bzw. beim Ordnungsamt (1.531 Beratungen) gemeldet. Damit seien mehr als zwei Drittel der in Frankfurt tätigen Prostituierten erfasst worden.

(2) Die betroffenen Sexarbeiter/innen hätten sich mit den Beratungen rundum zufrieden gezeigt, fühlten sich wertgeschätzt und würden die Beratungen keineswegs als „Gängelei und Schikane“ empfinden.

Beide Dezernenten wähnen sich bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes auf einem „erfolgreichen Weg“ und waren sichtlich erleichtert, dass damit „die öffentlich sehr vehement vorgetragenen Bedenken gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen und Bescheinigungen widerlegt werden konnten.“

Hier war offenbar der Wunsch Vater des Gedankens. Tatsächlich sind die Ausführungen der Dezernenten Majer/Frank geprägt von geringer Sachkenntnis und unterm Strich pure Desinformation. Sie können daher nicht unwidersprochen bleiben.

Zwei Drittel der Frankfurter Sexarbeiter/innen angemeldet? Majer/Frank erwecken den Eindruck einer hohen Zahl von Sexarbeiter-Anmeldungen in Frankfurt, indem sie die rund 1.600 getätigten Anmeldungen (1) in Beziehung setzen zur Zahl der in Frankfurt tätigen Sexarbeiter/innen und (2) davon ausgehen, dass die in Frankfurt registrierten Sexarbeiter/innen auch tatsächlich in Frankfurt tätig sind. Nur so macht die Feststellung Sinn, dass damit bereits rund zwei Drittel der Frankfurter Sexarbeiter/innen erfasst seien.

Was den ersten Punkt betrifft, lassen Majer/Frank völlig im Dunkeln, was eigentlich ihre Bezugszahl für die in Frankfurt tätigen Sexarbeiter/innen ist: die vergleichsweise niedrige Zahl der täglich in Frankfurt anwesenden und ihre Dienste anbietenden Prostituierten oder die vergleichsweise hohe Zahl der binnen eines Jahres in der Stadt tätig werdenden Sexdienstleisterinnen.

Für die Behauptung eines „Erfolgs“ bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes ist aber die Annahme maßgeblich, dass man bislang bereits über zwei Drittel der in Frankfurt tätigen Sexarbeiter/innen registriert habe.

Die Aussage, mehr als zwei Drittel der in Frankfurt tätigen Sexarbeiter/innen seien schon erfasst worden, setzt jedoch voraus, dass man weiß, ob die registrierten Frauen tatsächlich in Frankfurt tätig waren oder sein werden. Genau das können Majer/Frank aber in keiner Weise belegen. Zwar sind Sexarbeiter/innen nach Prostituiertenschutzgesetz § 3 Abs. 1 angehalten, sich an dem Ort registrieren zu lassen, an dem sie „überwiegend“ tätig sind. Es besteht jedoch keine Möglichkeit der Behörden tatsächlich zu überprüfen, ob die sich in Frankfurt anmeldenden Sexarbeiter/innen dem Gesetz buchstabengetreu entsprechen und tatsächlich in Frankfurt tätig sind oder tätig sein werden.

Majer / Frank wissen das. Deshalb hieß es in ihrer vermeintlichen „Erfolgsmeldung“ auch verräterisch: „Über zwei Drittel der in Frankfurt vermutlich Tätigen waren bereits bei uns und zeigen sich zufrieden.“

Man suggerierte also bloß, dass es sich bei den zur Registrierung erschienenen Sexarbeiter/innen um in Frankfurt tätige Personen handelt. De facto hat man dafür nicht den geringsten Nachweis. Das Rechenexempel von Majer/Frank erweist sich damit ist simpler Taschenspielertrick, um einen angeblichen „Erfolgskurs“ hinsichtlich der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes behaupten und für sich reklamieren zu können.

Das Ganze war natürlich grober Unfug, aber Majer/Frank hatten Glück: Die Bericht erstattenden Medien haben den Trick mit den „in Frankfurt vermutlich Tätigen“ überhaupt nicht begriffen. Von dpa über „Frankfurter Rundschau“ bis „Frankfurter Neue Presse“ ist man der schwarz-grünen „Erfolgsmeldung“ auf den Leim gegangen und hat sie weitgehend unkritisch kolportiert. Die FNP verstieg sich am 31.07.2018 sogar zu der kühnen Behauptung: „Der ‚Hurenpass‘ ist beliebter als gedacht“. Insofern ist das Kalkül der Herren Majer/Frank aufgegangen.

Nehmen wir ein Beispiel, um zu verdeutlichen, dass der „Erfolg“ der Herren Majer/Frank bezüglich der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes nur herbeigezaubert ist: Wären unter den rund 1.600 angemeldeten Sexarbeiter/innen beispielsweise nur 800 Frankfurter Sexarbeiter/innen, die übrigen 800 registrierten Personen aber lediglich Anmeldetouristinnen, so hätte sich damit ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weitaus weniger als die Hälfte aller Frankfurter Sexarbeiter/innen registrieren lassen. Ob das immer noch als „Erfolg“ zu werten wäre, dürfte wohl fraglich sein.

Die für die Frage nach dem „Erfolg“ eigentliche und entscheidende Frage, wie hoch denn der Anteil Frankfurter Prostituierten unter den in Frankfurt registrierten Sexarbeiter/innen ist und was die Motivation der bei Majer/Frank überhaupt nicht existenten Anmeldetouristinnen sein könnte, haben die beiden Dezernenten weder gestellt, geschweige denn beantwortet.

Diese Frage stellt sich aber. Denn es gibt mindestens vier Gründe, warum die Zahl der in Frankfurt registrierten Sexarbeiter/innen mit den in Frankfurt tätigen Sexarbeiter/innen keinesfalls identisch ist. Beide Kategorien von Personen dürften erheblich voneinander abweichen. Der Grund ist: Es existiert in Bezug auf die Sexarbeiter-Registrierung eine Sogwirkung nach Frankfurt, deren Ursachen völlig anderer Art sind als die vermeintliche „Attraktivität“ des Prostituiertenschutzgesetzes oder die Qualität der Zwangsberatungen in Frankfurt. Die Gründe für den vorhandenen Anmeldetourismus liegen in gravierenden Mängeln des Gesetzes selbst sowie in hessischen Besonderheiten der Anmeldepraxis. Darüber haben Majer/Frank in ihrer voreiligen Erfolgsmeldung wohlweislich geschwiegen.

Deswegen an dieser Stelle einige Erläuterungen zu den Sogwirkungen und dazu, warum die Zahl der in Frankfurt registrierten Sexarbeiter/innen für sich genommen kein Gradmesser für die Zahl der in Frankfurt tätigen Sexarbeiterinnen und folglich auch kein Gradmesser für den Erfolg lokaler Registrierungsbehörden ist.

(1) Sogwirkung der Metropolen

Es ist mittlerweile ein Erfahrungswert auch anderer Bundesländer (z.B. Nordrhein-Westfalen oder Bayern), dass sich in größeren Städten schneller mehr Frauen haben registrieren lassen als in kleineren Gemeinden. Es besteht eine Sogwirkung insbesondere von Metropolen im Hinblick auf die Registrierung von Sexarbeit aus dem schlichten Grund, weil die betroffenen Sexarbeiter/innen aus Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierung im Zusammenhang des Prostituiertenschutzgesetzes die relative Anonymität größerer Städte der Provinzialität und Überschaubarkeit kleinerer Gemeinden vorziehen. Diese Tendenz relativiert die Annahme von Majer/Frank, es handele sich bei den in Frankfurt Registrierten auch um in Frankfurt tätige Sexarbeiter/innen. Die Behauptung, mehr zwei Drittel der in Frankfurt tätigen Sexarbeiter/innen hätten sich bereits gemeldet, ist damit aus der Luft gegriffen.

(2) Sogwirkung durch eine rechtlich umstrittene hessischen Verordnung Die Sogwirkung größerer Städte in Bezug auf Anmeldende aus dem näheren und weiteren Umland gilt in ganz besonderem Maße für Hessen. Der Grund dafür ist die am 24.01.2018 in Kraft getretene „Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchGZustV). Während andere Bundesländer entweder die Landkreise oder aber eine zentrale Stelle mit der Sexarbeiter-Registrierung beauftragt haben (so etwa im Saarland, in Hamburg, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern), hat sich demgegenüber Hessens Sozialminister Grüttner (CDU) dafür entschieden, dass in allen Gemeinden über 7.500 Einwohnern die „örtliche Ordnungsbehörde“ und nur in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern die Landkreise für die Sexarbeiter-Registrierung zuständig sind.

Der Grund für das Abschieben der Kontrollaufgaben auf die Kommunen liegt auf der Hand: Das Land Hessen macht einen schlanken Fuß und wälzt die Millionenkosten für die Sexarbeiter-Überwachung auf die Kommunen ab. Mit der für Hessen gefundenen, bundesweit einmaligen Regelung der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes hebelt die Landesregierung nämlich das so genannte „Konnexitätsprinzip“ aus, wonach das Land den Kommunen entstehende Aufwände zu erstatten hat. Denn die „Gefahrenabwehr“, der Prostitution in Hessen nun rechtlich und in stigmatisierender Weise zugeordnet wird, gilt als kommunale Pflichtaufgabe. Was gut ist für das Land Hessen, ist nicht gut für die Kommunen und nicht gut für die Sexarbeiter/innen.

Schauen wir etwas genauer hin: Von gegenwärtig 423 hessischen Gemeinden sind 199 kleine Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern. In diesen Fällen sind nach § 1 der hessischen Zuständigkeitsverordnung die 21 hessischen Landkreise für die Sexarbeiter-Registrierung zuständig. Es bleiben also 224 hessische Kommunen mit über 7.500 Einwohnern übrig, in denen jetzt die „örtliche Ordnungsbehörde“ für die Registrierung zuständig ist. Das mögen vielleicht die 5 kreisfreien Städten und die 7 Städte mit Sonderstatus (also die 12 hessischen Städte über 50.000 Einwohner) mit Ach und Krach einigermaßen auf die Reihe bekommen. Dann bleiben aber immer noch 212 hessische Kommunen übrig mit 7.500 bis 50.000 Einwohnern.

In vielen dieser Kommunen aber hat die Sexarbeiter-Registrierung de facto über lange Zeit und zum Teil bis heute nicht wirklich stattgefunden. Den Betroffenen wurden und werden dort keine Hurenpässe ausgestellt, obgleich sie diese bei Polizeikontrollen in Hessen oder anderen Bundesländern vorweisen müssen. Und Behörden anderer Bundesländer interessiert es herzlich wenig, ob Gemeinden wie das hessische Eichenzell es bereits geschafft haben, eine funktionierende Sexarbeiter-Überwachung auf die Beine zu stellen.

Andere hessische Kommunen suchen noch bis heute nach angemessenen Formen „interkommunaler Zusammenarbeit“ in dieser Frage (z.B. Bad Hersfeld, Fulda + Umland, Gießen + Umland etc.), die schließlich auch rechtlich unter Dach und Fach gebracht werden müssen.

Die sehr spezielle hessische Verordnung zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes führt also zu einem Wirrwarr, der schon seit Langem auf dem Rücken von Sexarbeiter/innen ausgetragen wird. Werden sie bei einer Kontrolle von Etablissements ohne gültigen Hurenpass angetroffen, so wird ein sofortiges Tätigkeitsverbot ausgesprochen mit entsprechendem Verdienstausfall samt Verwarnung. Für den Wiederholungsfall steht für die einzelne Sexarbeiterin die Androhung von Bußgeldern bis zu 1.000 € im Raum. Hinzu kommt: Sexarbeiter/innen dürfen ohne Hurenpass in keinem Prostitutionsbetrieb arbeiten und würden – sollten sie es dennoch tun – dessen (beantragte) Konzession gefährden.

Das Chaos bei der hessischen Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in mittelgroßen Städten mit über 7.500 Einwohnern und die Unfähigkeit, die Repression gegen Sexarbeiter/innen in der gesetzlich konformen Weise zu exekutieren, hatte und hat eine logische Konsequenz: Sexarbeiter/innen lassen sich in größeren Kommunen wie Frankfurt registrieren, um möglichst schnell und unkompliziert an einen Hurenpass zu kommen.

Die spezielle hessische Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes erweist sich dabei als Auslöser und Beschleuniger eines absurden Anmeldetourismus entweder in umliegende Bundesländer oder aber in größere Kommunen wie etwa Frankfurt.

Es ist nachgerade pervers, dass eine schwarz-grüne Landesregierung mit ihrer bundesweit einmaligen „7.500er-Regelung“ bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes für Chaos und für einen Anmeldetourismus in Richtung hessische Großstädte sorgt, und sich andererseits zwei ebenfalls schwarz-grüne Dezernenten in Frankfurt hinstellen und die hohen „Frankfurter“ Anmeldezahlen als Beleg für einen angeblichen „Erfolgskurs“ bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetz umdeuten. So werden nicht nur die Frankfurter Stadtverordneten gefoppt, so wird die Öffentlichkeit hinters Licht geführt.

Doch nicht nur organisatorisches Chaos war und ist Grund für einen Anmeldetourismus in Richtung große hessische Kommunen. Die absurde „7500er-Regelung“ in Hessen hat auch im Falle ihres Funktionierens die ständige Konsequenz eines Anmeldetourismus in umliegende größere Kommunen. Denn „7.500 Einwohner +“ bedeutet durch diese per Verordnung geschaffene Kleinteiligkeit der zuständigen Registrierungsbehörden, dass Sexarbeiter/innen in Hessen einem noch höheren Risiko des Zwangsoutings ausgesetzt sind als in anderen Bundesländern.

Wenn relativ kleine Gemeinden mit 30.000 bis 40.000 Einwohnern ihrem Kontrollauftrag tatsächlich nachkommen, die Sexarbeiter/innen registrieren und ihnen Hurenpässe ausstellen, gibt es garantiert immer jemanden, der einen kennt, der wiederum jemanden kennt... Wie soll man sich eine am Datenschutz orientierte Sexarbeiter-Registrierung in überschaubaren Gemeinden wie beispielsweise Bad Vilbel, Bad Orb oder Dieburg vorstellen? Da können sich in manchen Fällen Sexarbeiter/innen gleich mit einem Schild um den Hals auf den Marktplatz ihrer Gemeinde stellen. Es ist nur naheliegend, dass die Überschaubarkeit dieser Kleinstädte als Risiko für ein unzumutbares Zwangsouting empfunden wird und die Betroffenen logischerweise eine Registrierung in größeren Kommunen wie Frankfurt vorziehen.

(3) Sogwirkung durch Kostengefälle bei Beratungskosten Eine weitere Sogwirkung, die die Anmeldezahlen in Frankfurt auf Kosten anderer Kommunen und Landkreise künstlich in die Höhe treibt, sind die Unterschiede in den Kosten der Registrierung für Sexarbeiter/innen.

Frankfurt ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand von Doña Carmen e.V. die einzige hessische Gesundheitsbehörde, die (bislang) kein Entgelt für ihre Zwangs-„Dienstleistung“ der Registrierung fordert. Das war anfänglich als Köder gedacht, um das mögliche Desaster einer befürchteten Nicht-Akzeptanz seitens der Sexarbeiter/innen zu minimieren.

In gewisser Weise hat dieser Trick auch funktioniert – allerdings auf Kosten der Anmeldezahlen in anderen hessischen Kommunen. Denn dort wird teilweise richtig hingelangt: Während Kassel und beispielsweise der Kreis Groß-Gerau relativ bescheidene 12 € für die gesundheitliche Anmeldung von Sexarbeiter/innen kassieren, verlangen andere Kommunen und Kreise erheblich mehr: Kreis-Hersfeld-Rotenburg 30 €, Wiesbaden 32 €, Fulda 32 € + 12 € für Anmeldung unter Alias + Dolmetscherkosten (!), Offenbach 42 €, Darmstadt 44 €, Gießen 44 € + 12 € Alias, Kreis Bergstraße 51 €…

Die Gesundheitsämter von Gelnhausen und Marburg z. B. Veröffentlichen die anfallenden Gebühren auf ihren Websites nicht, in Marburg explizit mit dem (mündlich erteilten) Hinweis auf Anmeldetourismus wegen unterschiedlicher Gebührenhöhe.

In Marburg und Gießen sind die von Sexarbeiter/innen für die zusätzlichen „Informations- und Beratungsgespräche“ zu entrichtenden Entgelte (60 € + 20 € bei Aliasname) um 20 € teurer als die entsprechenden Gebühren in Frankfurt (50 €/10 €). Zusammen mit den Kosten für die Gesundheitsberatung liegen die gesamten Anmeldekosten in Mittelhessen im Vergleich zu Frankfurt für die einzelne Sexarbeiter/in um etwa 70 € bis 80 € höher.

Den Sexarbeiter/innen, die Doña Carmen berät, sind diese unterschiedlichen Beträge durchaus bekannt. Auch Sexarbeiter/innen können rechnen. Zu glauben, dies alles habe keine Sogwirkung auf Frankfurt ausgeübt und zu behaupten, man habe es bei den in der Mainmetropole sich anmeldenden Personen um „vermutlich“ hier tätige Sexarbeiter/innen zu tun, wie Majer/Frank es tun, ist reine Augenwischerei, um mit einem „Erfolgskurs“ bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes für sich und ihre Parteien im Vorfeld der Landtagswahlen Reklame machen zu können.

(4) Sogwirkung durch überforderte Behörden und kleinliche Schikanen Es ist ein schlechter Witz, dass sich für die Registrierung von Sexarbeiter/innen zuständige Behörden, deren Aufgabe es sein soll, in „Informations- und Beratungsgesprächen“ den Sexarbeiter/innen die rechtliche Lage näherzubringen, sich selbst nicht an Recht und Gesetz halten. Es ist seit dem 1. 7. 2017 Aufgabe der zuständigen Behörden, Sexarbeiter/innen gültige Hurenpässe auszustellen, auf denen die Orte und Bundesländer verzeichnet sein müssen, wo sie zukünftig tätig werden.

Demgegenüber stellt das Ordnungsamt Darmstadt den erstaunten Sexarbeiter/innen seit langem und bis heute nur so genannte „vorläufige Hurenpässe“ zum Schnäppchenpreis von 30 € aus! Im Unterschied zu den gesetzlichen Anforderungen werden zum Teil überhaupt keine Angaben zu den geplanten Tätigkeitsorten der Prostituierten aufgenommen (das entsprechende Feld bleibt frei), in anderen Fällen wurden diese „vorläufigen Hurenpässe“ nur für Darmstadt ausgestellt. Mit solchen „Dokumenten“ brauchen sich Sexarbeiter/innen in anderen Bundesländern gar nicht erst blicken lassen. Sie bedeuten das sichere Tätigkeitsverbot. Weder für „vorläufige Hurenpässe“ noch für die abenteuerliche Darmstädter Praxis, deren Gültigkeit auf 3 Monate zu befristen, gibt es irgendeine rechtliche Grundlage. Die logische Konsequenz: Sexarbeiter/innen besorgen sich die erforderlichen Hurenpässe zum Beispiel in Frankfurt. Auch aus anderen hessischen Städten ist Doña Carmen e.V. bekannt, dass Sexarbeiter/innen von überforderten, zum Teil aber auch wohlgesonnenen Behördenmitarbeiter/innen auf die Registrierungsmöglichkeit in Frankfurt verwiesen wurden. Dass all das den hiesigen Dezernenten entgangen sein soll, ist schwer vorstellbar.

Zwischenergebnis: Mit keinem Wort befanden es die Herren Majer/Frank für notwendig, auf derartige Sogwirkungen Frankfurts hinsichtlich der Sexarbeiter-Registrierung einzugehen.

Aus gutem Grund: Das hätte ihre öffentlich verbreitete Annahme, in Frankfurt registrierte Sexarbeiter seien auch in Frankfurt tätige Sexarbeiter, folglich habe man mehr als zwei Drittel der Frankfurter Sexarbeiter registriert, Lügen gestraft und es verunmöglicht, die vermeintlich „hohen“ Frankfurter Anmeldezahlen umstandslos als Beleg für eine erfolgreiche Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zu reklamieren. Die Feststellung, mehr als zwei Drittel der Frankfurter Sexarbeiter/innen seien bereits erfasst, ist eine von keiner Sachkenntnis zeugende Aussage, sondern vielmehr Schönfärberei. Damit wird die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt.

Akzeptanz unter Sexarbeiter/innen oder Zwang?

In besonderer Weise verlogen sind die Ausführungen der Dezernenten Majer/Frank dann, wenn sie glauben, von den vermeintlich „hohen“ Frankfurter Anmeldezahlen auf eine Akzeptanz unter den Sexarbeiter/innen mit Blick auf das Prostituiertenschutzgesetz schließen zu können. So hieß es in ihrer „positiven Jahresbilanz“: „Besonders erfreulich aus Sicht des Ordnungsamtes: Die Rückmeldungen der Prostituierten sind fast ausschließlich positiv, man fühlt sich angenommen und geschützt und die Termine in den Ämtern werden nicht als Gängelei und Schikane empfunden. Besonders das Beratungsgespräch wird ausdrücklich gelobt, da hier aus einer Pflicht schnell ein Angebot wird, das weiterhilft.“

Noch nie in den letzten 20 Jahren haben wir von einem Frankfurter Ordnungsdezernenten derart viel empathische Rücksichtnahme gegenüber dem „Fühlen“ und „Empfinden“ von Sexarbeiter/innen erlebt wie in dieser Stellungnahme! Doch die Absicht ist erkennbar: Man will den Eindruck vermitteln, dass sich die Kritik am Prostituiertenschutzgesetz in Luft aufgelöst habe und angesichts der hervorragender Beratungen unter den betroffenen Sexarbeiter/innen nunmehr Friede, Freude, Eierkuchen ausgebrochen sei: Von wegen Pflicht und Zwang, alles nur leeres Gerede, in Wirklichkeit handelt es sich doch nur um ein supertolles Hilfsangebot. Endlich hätten die Sexarbeiter/innen das auch mal begriffen.

Es ist freilich ausgesprochen zynisch und Ausdruck einer Perversität des Denkens, wenn die tatsächlichen Zusammenhänge so dargestellt und verdreht werden, wie es die Herren Majer/Frank hier machen. Sie befürworten und exekutieren eine repressive Politik der Kontrolle, des Zwangs und der Entrechtung gegenüber Sexarbeiter/innen und werten die Unterwerfung der Betroffenen unter diesen Zwang als ihren „Erfolg“! Wie pervers darf es eigentlich sein?

Die in der Bordellprostitution tätigen Sexarbeiter/innen in Frankfurt sind keineswegs freudig erregt und freiwillig zu den Beratungen in die Ämter gekommen, sondern von den Frankfurter Bordellbetreiber/innen spätestens im Vorfeld des Stichtags 31.12.2017 allesamt aufgefordert worden, sich sofort zu den städtischen Ämtern zu begeben und einen Hurenpass zu beantragen, andernfalls könnten sie nicht länger in den Häusern arbeiten. Teilweise sind Termine mit den Ämtern von den Bordellen aus direkt organisiert worden. All das kann zumindest der Gesundheitsberatung nicht ganz verborgen geblieben sein.

Dahinter steht der nunmehr staatlicherseits auf die Betreiber von Prostitutionsstätten ausgeübte Zwang, der im Kontext der Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe von ihnen an die Frauen weitergegeben wird. Betreiber müssen damit rechnen, ihre Konzession zu verlieren, wenn die bei ihnen tätigen Frauen ohne Hurenpass angetroffen werden. Die Bordellbetreiber waren also gezwungen, die bei ihnen tätigen Frauen zu nötigen, die Ämter aufzusuchen. Das ist ein Faktum.

Hinzu kommt: Die betroffenen Frauen selbst müssen mit Tätigkeitsverbot inklusive Verwarnung und im Wiederholungsfall mit Bußgeld bis zu 1.000 € rechnen. Sollte ein Etablissement Schwierigkeiten bei der Konzessionierung bekommen, weil Frauen ohne Hurenpass dort angetroffen werden, verlieren nicht nur die Frauen ohne, sondern auch die Frauen mit Hurenpass ihren Arbeitsplatz.

Was also hätten die Frauen machen sollen? Viele von ihnen haben bereits die Koffer gepackt und sind ins Ausland gegangen. Andere, vor allem ältere Frauen, die gesellschaftlich nichts mehr zu verlieren haben, sind wieder in die Prostitution eingestiegen, weil viele Jüngere Platz gemacht haben. Trotzdem: ein relativer Leerstand in den Häusern bleibt. Und ob sich das auf Dauer rechnet, bleibt fraglich.

Die Herren Majer/Frank verschweigen in ihrer „Erfolgsmeldung“ beharrlich den von Betreiberseite auf die Frauen im Hinblick auf die Anmeldung ausgeübten Druck aufgrund eines Gesetzes, das sie selbst befürworten und exekutieren. Nicht nur das. Sie verkehren dieses Faktum in sein genaues Gegenteil und stellen sich selbst in der Öffentlichkeit als Wohltäter dar, die den Frauen nur helfen würden. Bei dieser Gelegenheit offenbaren sie ein konservatives Frauenbild von Anno Tobak: als seien Frauen mit ihrer eigenen Unterdrückung glücklich und zufrieden!

Dabei verschweigen Majer/Frank, dass die Beratungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz bloß ein Feigenblatt sind, um das Wesentliche und das eigentliche Ansinnen, nämlich die staatliche Registrierung der Sexarbeiter/innen zu erreichen. Man sollte nicht vergessen: Das gab es zuletzt 1939 unter den Nazis, die mit dem Flick/Heydrich-Erlass den bislang letzten Versuch einer staatlichen Registrierung von Sexarbeiter/innen in Deutschland unternahmen. Auch damals wurde übrigens mit dem „Schutz der Prostituierten“ argumentiert. (vgl. https://www.donacarmen.de/anmelde-regime-und-hurenpass/)

Die Dezernenten Majer/ Frank sülzen, dass Sexarbeiter/innen in Frankfurt „sich wahrgenommen und geschützt fühlen“, die Beratungstermine überhaupt „nicht als Schikane empfunden“ hätten, ja sogar ausdrücklich „gelobt“ hätten! Ja, was hat man denn erwartet? Hat man erwartet, dass die betroffenen Sexarbeiter/innen auf einer Behörde, von deren Wohlwollen gerade ihre Existenz abhängt, mal richtig Dampf ablassen? Das widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung. Die Frauen wollten schlicht das, was sie neuerdings zu ihrer Weiterarbeit benötigen: den Hurenpass. Und wenn sie den in Händen hatten, waren sie in gewisser Weise auch „zufrieden“. Aber daraus eine Akzeptanz des Prostituiertenschutzgesetzes abzuleiten, ist eine abenteuerliche Selbstbeweihräucherung der Herren Majer/Frank.

Selektive Jahresbilanz: Warum schweigt man zur Erlaubnispflicht? Es ist erstaunlich und bezeichnend zugleich, dass die so genannte „Jahresbilanz“ der Dezernenten Majer/Frank auf eine Kernfrage des Prostituiertenschutzgesetzes, die sehr viel Sprengstoff beinhaltet, mit keiner Silbe eingegangen sind. Es geht um die Erlaubnispflicht für Prostitutionsbetriebe, von der es im Prostituiertenschutzgesetz immerhin heißt: „Kernelement ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe.“ Kein Wort dazu in der Jahresbilanz, obwohl es hierbei für viele Frauen um die zentrale Frage der Arbeitsplätze im Prostitutionsgewerbe geht. Aus der „Frankfurter Rundschau“ (30.07.2018) war immerhin zu erfahren, dass beim hiesigen Ordnungsamt bislang 47 Konzessionen beantragt worden seien, allerdings noch keine einzige Konzession erteilt worden sei. Außer dass die Bearbeitung zeitintensiv sei und in manchen Fällen noch nicht alle Unterlagen beisammen sind, wurde kein weiterer Grund für diesen bedenklichen Umstand genannt.

Was aber soll hier die „positive Jahresbilanz“ sein? Und warum nur 47 beantragte Konzessionen? Im Bericht des Magistrats B 245 vom 07.08.2017 auf die Anfrage der LINKEN zur „Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes“ hat die Stadt Frankfurt auf die Frage 8 nach der Anzahl erlaubnispflichtiger Prostitutionsgewerbe geantwortet, sie wisse von 18 Großbordellen / Laufhäusern, 2 FKK- u. Saunaclubs, 100 Termin-/ Privatwohnungen, ca. 40 Escort-Vermittlungen (mit ca. 400 Frauen und eine unbekannte Anzahl an Männern) sowie 6 Anbahnungsorten männlicher Prostitution.

Vergleicht man diese Zahlen zu den der Stadt bekannten Prostitutionsgewerbe mit der Zahl der beantragten Konzessionen, so erschließt sich nicht, worin denn hier der „Erfolg“ der Jahresbilanz zum Prostituiertenschutzgesetz liegen soll. Kann das der Grund gewesen sein, warum die Herren Majer/Frank diesen Punkt mit Schweigen übergangen haben? Warum verschweigt man das tatsächliche Ausmaß der Rotlicht-Kriminalität? Es kann offenbar keine Jahresbilanz geben, ohne gebetsmühlenhaft darauf hinzuweisen, dass es gelte „inhumane und kriminelle Strukturen im Gewerbe zu bekämpfen“.

Der Verweis auf „kriminelle Strukturen gehört zum Standardrepertoire der Befürworter des Prostituiertenschutzgesetzes. Majer/Frank, die mit den vermeintlich hohen Anmeldezahlen bei der Registrierung von Sexarbeiter/innen gerne renommieren, werden seltsam wortkarg, wenn es um Zahlen zum Umfang und zu Entwicklungstendenzen von Kriminalität im Prostitutionsgewerbe geht. Warum eigentlich? Man schwadroniert, statt etwas Substanzielles zu sagen, obwohl hier doch der eigentliche Grund und die Legitimation für das Prostituiertenschutzgesetz liegen soll.

Ein Blick auf die wichtigsten Indikatoren der so genannten Rotlicht-Kriminalität in Hessen, deren Entwicklung nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann, zeigt, wie absurd es ist, wenn die „kriminellen Strukturen“ im Prostitutionsgewerbe immer wieder wie eine

(Hier müsste eine Tabelle stehen, die wir aber leider nicht abbilden können: Grob gesprochen gibt die Tabelle Auskunft darüber, dass bei den Strafdelikten Menschenhandel, Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten in Hessen zwischen 2008 und 2017 stark rückläufig sind. Redaktion Frankfurter Info)

(Quelle: Bericht des Hessischen Ministers für Soziales und Integration zum Berichtsantrag der SPD zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes vom 14.02.2018 / Drucksache 19/6054) Daraus ergibt sich, dass (1) Ermittlungsverfahren und Verurteilungen bei „Menschenhandel“ in Hessen rückläufig sind, (2) lediglich in 20 % der Verfahren überhaupt Verurteilungen erfolgen, deren Zahl bezogen auf die Ermittlungsverfahren im Zeitraum 2007 – 2012 noch bei 23 %, mittlerweile aber bei nur noch 17 % liegen.

Es dürfte auf der Hand liegen, dass Größenordnungen der genannten Art – jährlich rund 7 gerichtlich bestätigte Opfer von „Menschenhandel“ und rund 4 gerichtlich bestätigte Opfer von Zuhälterei – bei geschätzten 5.000 Prostituierten in Hessen auch dann im absoluten Promillebereich liegen, wenn man von einem 100-%-Dunkelfeld ausgehen würde.

Schlussfolgerungen

Die Behauptung der Frankfurter Dezernenten Majer/Frank, mehr als zwei Drittel der in Frankfurt tätigen Sexarbeiter/innen seien bereits registriert und dies sei ein Beleg für die Akzeptanz des Prostituiertenschutzgesetzes unter den Betroffenen, ist unzutreffend.

Ebenso unzutreffend ist die daraus abgeleitete Behauptung eines „Erfolgs“ bezüglich der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt.

Zutreffend hingegen ist, dass die Dezernenten Majer und Frank mit ihrer Jahresbilanz zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt die Stadtverordneten getäuscht und die Öffentlichkeit hinters Licht geführt haben. Die Ausführungen der beiden Frankfurter Dezernenten sind nicht nur ein Paradebeispiel für Desinformation (neudeutsch: fake news), sondern obendrein Ausdruck einer zunehmenden Perversität des Denkens, wie sie eine immer mehr nach rechts rückende politische Kaste gegenwärtig auszeichnet.

Da werden Menschen, deren Situation man durch Zwang, wachsende Kontrolle, rechtliche Ungleichbehandlung und zunehmende Entrechtung nicht etwa verbessert, sondern erkennbar verschlechtert, als mit ihrer Unterdrückung zufriedene Personen dargestellt. Der staatlicherseits auf sie ausgeübte Druck und Zwang wird geleugnet und in „Hilfsangebote“ umgedeutet, um sich selbst in gutem Licht präsentieren zu können.

Doña Carmen e.V. sieht in derartigen Verlautbarungen ein untrügliches Indiz für eine zunehmend rechte, konservative Politik insbesondere auf Kosten von Frauen, die in der Sexarbeit tätig sind. Wir erachten das als alarmierend.

Zur Erinnerung: Noch in den 80er Jahren auf dem Höhepunkt der damaligen Aids-Hysterie, als der Freistaat Bayern gegenüber dem Personenkreis der von HIV Betroffenen eine Politik des Zwangs forderte (Zwangsuntersuchungen für Fixer und Prostituierte, obligatorische Zwangstests auf Aids, Zwangskondomisierung etc.), kritisierten die GRÜNEN diese Politik des Zwangs noch als „eine Art Endlösung für Aids-Betroffene“. Zum Glück hat sich seinerzeit ein zivilisierter Umgang mit den Betroffenen auf der Grundlage des Prinzips der Freiwilligkeit durchgesetzt mit dem Ergebnis, dass die HIV- und Aids-Betroffenheit in Deutschland europa- und weltweit zu den geringsten zählt. Heute, 30 Jahre danach, beteiligen sich dieselben GRÜNEN – nicht nur in Frankfurt – hingebungsvoll und ohne Skrupel an einer Politik des Zwangs gegenüber Prostituierten – Zwangsouting, Zwangsregistrierung, Zwangsberatung, Zwangskondomisierung – , ohne dass es um so gravierende Beeinträchtigungen wie eine Infizierung mit HIV/Aids überhaupt geht.

Inzwischen kommen in der Beratungspraxis von Doña Carmen die ersten Fälle, in denen Sexarbeiter/innen von Dritten aufgrund ihrer „Hurenpässe“ gestalkt und erpresst werden und wir solche Fälle an die Polizei weiterleiten.

Als Organisation, die sich seit 20 Jahren durch Beratungsarbeit und politische Initiativen für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten einsetzt, fordert Doña Carmen e.V. die Abschaffung des „Prostituiertenschutzgesetzes“. Wir haben deshalb in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht, die noch in diesem Jahr verhandelt wird.

Doña Carmen e.V. plädiert für eine Reglementierung mit Augenmaß auf Grundlage einer rechtlichen Gleichbehandlung und Anerkennung von Prostitution als Beruf. Die Millionenbeträge, die unsinnigerweise in komplett überdimensionierte Kontroll- und Überwachungspraktiken zur Registrierung von Sexarbeit gesteckt werden, sollten besser in Schulen und Kindergärten investiert werden.

Wir sind nicht so vermessen zu glauben, alle Frankfurter Stadtverordnete müssten unsere politischen Positionen und Sichtweisen im Hinblick auf Prostitution teilen. Aber wir erwarten von Ihnen als Frankfurter Stadtverordnete, der von den Dezernenten Stefan Majer und Markus Frank betriebenen Desinformation entgegentreten und sich öffentlich davon zu distanzieren.

In diesem Sinne verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Juanita Henning

Sprecherin Doña Carmen e.V.

PS.

Doña Carmen e.V. hat zum Thema „Ein Jahr bundesweite Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes“ eine umfassende Einschätzung vorgelegt, auf die wir hier verweisen möchten: https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/1-JAHR- UMSETZUNG-ProstSchG.pdf