Verfassungsschutz handelt gesetzwidrig

erstellt von VVN-BdA Hessen — zuletzt geändert 2018-06-13T12:56:34+01:00
Antifaschistische Verfolgten-Organisation protestiert bei Innenminister Beuth

Die hessische Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) wirft dem Verfassungsschutz vor, gesetzwidrig zu handeln. In einem Schreiben*) an Hessens Innenminister Peter Beuth erklärt die antifaschistische Vereinigung, die Beobachtung der VVN-BdA durch den Verfassungsschutz sei gesetzeswidrig.

Keine einzige der im Landes-Verfassungsschutzgesetz genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten, die zu beobachten seien (§ 2, LVerfschG), treffe auf die VVN-BdA zu. Mit der dennoch praktizierten Beobachtung werde das Landesamt für Verfassungsschutz "außerhalb seines gesetzlichen Auftrages tätig".

Die VVN-BdA weist zugleich die in einem Schreiben des Innenministeriums enthaltene Äußerung zurück, bei ihr handele es sich um "eine Organisation aus dem linksextremen Spektrum". Diese Bewertung sei "tatsachenwidrig und deshalb verleumderisch". "Die Beobachtung und erst recht die Bewertung unserer Tätigkeiten sind in keiner Weise vom Gesetz gedeckt", erklärt die hessische VVN-BdA.

Die Vereinigung stehe "ohne jede Einschränkung auf dem Boden des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung". Gründungsmitglieder der VVN hätten an der Erarbeitung beider Verfassungen mitgewirkt. Die Werte und Inhalte beider Verfassungen würden von der VVN-BdA nachweisbar verteidigt.

Die VVN-BdA wendet sich überdies dagegen, dass in der Antwort des Innenministers auf eine Anfrage aus der FDP-Fraktion (Drucksache 19/5132 des Hessischen Landtags) "sämtliche Veranstaltungen zum Gedenken an die Verbrechen und Opfer des NS-Regimes und des Widerstandes " als "Veranstaltungen mit linksextremer Beteiligung" dargestellt und damit diskriminiert würden. Darunter befänden sich Veranstaltungen mit Beteiligung des DGB, der Jüdischen Gemeinde und unter der Schirmherrschaft des Frankfurter Oberbürgermeisters.

Die Vereinigung fordert die Landesregierung auf, "die Bezeichnung der VVN-BdA als 'linksextremistisch' bzw. 'linksextremistisch beeinflusst' zu unterlassen und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz einzustellen".

VVN-BdA LV Hessen, 3.6.2018

Schreiben an den Hessischen Innenminister

Hessische Landesregierung

Herrn Innenminister Peter Beuth                    Frankfurt, den 30. Mai 2018

Überwachung unserer Organisation

Sehr geehrter Herr Minister,

sehr geehrte Damen und Herren,

der in Ihrem Auftrag von Herrn Dr. Kanther mit Schreiben vom 4.4.2018 erfolgten Beantwortung unseres Schreibens vom 27.2.2018 entnehmen wir, dass unser Auskunftsbegehren über die Beobachtung unserer Organisation und über die gesammelten Daten und Aufzeichnungen zuständigkeitshalber dem Landesamt für Verfassungsschutz zur Bearbeitung übermittelt wurde. Wir warten somit weiter auf die entsprechende Antwort.

Des Weiteren wird in dem Schreiben von Dr. Kanther behauptet, dass es sich bei unserer Organisation, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), um eine Organisation „aus dem linksextremen Spektrum“ handele. Die dieser Behauptung zugrunde liegende Bewertung ist tatsachenwidrig und deshalb verleumderisch.

Wir halten die Beobachtung unserer Organisation durch den Verfassungsschutz überdies für gesetzeswidrig. Keine einzige der in Paragraph 2 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz (LverfSchG) genannten Bestrebungen und Tätigkeiten, die vom Verfassungsschutz zur Erfüllung seiner Aufgaben zu beobachten sind, betrifft Tätigkeiten unserer Organisation.

Die VVN-BdA ist eine Organisation, die ohne jede Einschränkung auf dem Boden des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung steht. Gründungsmitglieder der VVN haben an der Erarbeitung beider Verfassungen mitgewirkt. Wir verteidigen erklärtermaßen und nachweisbar die Werte und Inhalte beider Verfassungen.

Dagegen haben wir Anlass und Grund zu der Feststellung, dass das Landesamt für Verfassungsschutz mit der Beobachtung der VVN-BdA außerhalb seines gesetzlichen Auftrages tätig wird. Die Beobachtung und erst recht die Bewertung unserer Tätigkeiten sind in keiner Weise vom Gesetz gedeckt.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass die in dem Schreiben enthaltene Erklärung, mit der Aufzählung der Veranstaltungen mit „Beteiligung aus dem linksextremen Spektrum“ sei „der Anlass bzw. das Thema der jeweiligen Kundgebung keiner Bewertung unterzogen“, nichts ändert an dem Skandal, dass sämtliche Veranstaltungen zum Gedenken an die Verbrechen und Opfer des NS-Regimes und des Widerstandes dagegen, hier als Veranstaltungen „mit linksextremer Beteiligung“ dargestellt, somit sehr wohl bewertet und diskriminiert werden. Dabei handelt es sich in mehreren Fällen um Veranstaltungen mit Beteiligung von Organisationen und Institutionen wie dem DGB, der Jüdischen Gemeinde und dergleichen, sowie auch um Veranstaltungen unter der Schirmherrschaft des Frankfurter Oberbürgermeisters.

Wir bleiben bei unserer Feststellung, dass wir, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), uns durch die Darstellung als „linksextremistische“ Gruppierung diffamiert, kriminalisiert und dadurch in unserer Tätigkeit behindert sehen.

Wir fordern die Hessische Landesregierung erneut auf, die Bezeichnung der VVN-BdA als „linksextremistisch“ bzw. „linksextremistisch beeinflusst“ zu unterlassen und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rosemarie Steffens

Norbert Birkwald

für die VVN-BdA Landesvereinigung Hessen


 


Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung.

Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.

(Aus dem Schwur von Buchenwald 19. April 1945)