Willkürliche Entscheidung der Polizei Frankfurt

erstellt von YXK - Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V. — zuletzt geändert 2017-11-01T14:34:07+01:00
Trotz gegenteiliger Entscheidung des Landgerichts sind für die Polizei YPF-YPJ Flaggen verboten

Guten Tag,

heute ist „Welt Kobane Tag“ und wir als Rojava Solidaritätskomitee haben heute um 16.30 in Frankfurt/Römerberg eine Kundgebung organisiert.

Letztes Jahr hat so eine Kundgebung stattgefunden und die YPG-YPJ Flaggen wurden gezeigt. Die Frankfurter Polizei hat die Flaggen gesammelt und die Kundgebung aufgelöst. Wir sind rechtlich vorgegangen und haben die Stadt Frankfurt angeklagt. Das Landgericht Frankfurt hat vor 2 Monaten die Entscheidung getroffen, dass die Polizei und die Stadt Frankfurt uns unrecht getan hat und man darf bei solchen Demostartionen und Kundgebungen die YPG-YPJ Flaggen zeigen darf. Mit dieser Entscheidung sind wir zur Versammlungsbehörde gegangen und haben beim Ordnungsamt die heutige Kundgebung angemeldet. Herr Lorenz, der Chef vom Ordnungsamt Frankfurt – 0697550, hat uns mitgeteilt, dass man die YPG-YPJ Flaggen bei dieser Kundgebung zeigen darf. Wir sind mit der Gerichtsentscheidung und der Entscheidung vom Ordnungsamt zur Polizei gegangen und haben berichtet, dass wir die Flaggen zeigen werden, weil sie nicht verboten sind. Frau Rogall, die Oberkommissarin – 0692120, und Frau Korthal, die Einsatzleiterin – 06975510149, haben uns berichtet, dass die Flaggen für sie verboten sind und sie werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung angreifen und die Kundgebung auflösen, wenn YPG-YPJ Flaggen gezeigt wird. Wir sehen das als eine ungerechte, unmoralische, willkürliche und rechtswidrige Entscheidung. Wir finden es sehr gefährlich, wenn die Polizei Frankfurt sich höher als Gesetze und Gerichtsentscheidungen sieht. Wenn die Polizei Frankfurt schafft heute eine Kundgebung willkürlich auflösen, werden sie die weiteren Kundgebungen und Demonstrationen auch ohne jeglichen Verzweifel auflösen. Diese Entscheidung der Polizei Frankfurt ist Verfassungswidrig und einschränkt Artikel 8 Grundgesetz, die Versammlungsfreiheit.

Aus dem Grund laden wir euch herzlich zu der Kundgebung um 16.30 uhr, Römerberg/Frankfurt a.M.

 

YXK - Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V.

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