Zugangsverbot für BeraterInnen in Flüchtlingsunterkünften beenden

erstellt von Pro Asyl — zuletzt geändert 2018-02-08T11:31:40+01:00
Die aktuellen Pläne zur Isolierung von Schutzsuchenden in den von der GroKo avisierten »ANkER-Zentren« sind Teil einer immer schärfer werdenden Abschottungspolitik.

Die Wahrnehmung essentieller Rechte der Asylsuchende wie das Recht auf Beratung und der Kontakt zu RechtsanwältInnen wird in isolierten Lagern erschwert. In Bayern geht die repressive Abschottungspraxis sogar so weit, dass der Zugang für unabhängige BeraterInnen in die Aufnahmeeinrichtungen (Unterkünfte der Aufnahmeeinrichtung Oberbayern) verboten wird.

Schutzsuchende haben das Recht, sich beraten zu lassen. Für neu angekommene Flüchtlinge ist es besonders schwierig, sich zurechtzufinden und die Regelungen und Zuständigkeiten im Asylverfahren zu verstehen. Dafür gibt es unabhängige Beratungen wie die des Münchener Flüchtlingsrats und Amnesty International. Sie suchen gemeinsam in ihrem »Infobus« Unterkünfte auf, um Betroffene über Asylverfahren zu informieren und zu beraten. Die Regierung Oberbayerns hat aber nun allen VerfahrensberaterInnen – ob mit oder ohne Bus – den Zutritt zu den Unterkünften ohne ihre explizite Zustimmung verboten.

Recht auf Beratung

Asylsuchende dürfen in allen Phasen des Verfahrens RechtsanwältInnen oder sonstige RechtsberaterInnen konsultieren (Art. 22 EU-Asylverfahrensrichtlinie). Dieses Recht wird eingeschränkt, wenn die benannten Organisationen und ihren BeraterInnen der Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen verwehrt wird. Denn ohne Zugang zu den Einrichtungen können die Betroffenen nicht hinreichend effektiv von den Beratungsangeboten Gebrauch machen. Eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Beratung setzt voraus, dass die Beratungsstrukturen vor Ort auch zugänglich sind.

Ganz ausdrücklich schreibt das EU-Recht sogar vor: Nichtregierungsorganisationen müssen zu den Unterkünften »Zugang erhalten, um den Antragstellern zu helfen« (Art. 18 EU-Aufnahmerichtlinie). Dieser Zugang (wohlgemerkt: in die Unterkünfte!) darf nur in eng umgrenzten Fällen beschränkt werden, namentlich aus Gründen der Sicherheit der Räumlichkeiten oder der Antragsteller.

Fehlende Beratung wird Gerichte weiter belasten

Eine qualitative Beratung steigert auch die Qualität der Asylverfahren, insbesondere der für das Asylverfahren essentiellen Anhörungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dass gerade die Asylverfahren und Bescheide des Bundesamtes in vielen Fällen fehlerhaft waren, zeigen die aktuellen Gerichtsquoten – fast jede zweite Klage hat derzeit Erfolg (44% der inhaltlich geprüften Fälle). Gerichte sind bereits jetzt überlastet.

PRO ASYL unterstützt das juristische Vorgehen der betroffenen Organisationen gegen dieses Zugangsverbot und fordert dessen sofortige Aufhebung.

Pro Asyl, Presseerklärung, 8. Februar 2018