Zwangsräumung in Offenbacher Hochhäusern vorerst abgewendet

erstellt von Mieter helfen Mietern — zuletzt geändert 2018-05-09T19:30:05+01:00
Mieter/innen der Fritz-Remy-Straße 5-13 fordern zügige Instandsetzung. Die Stadt Offenbach hatte Ende April mit Zwangsräumung der Hochhäuser an der Fritz-Remy-Straße gedroht, offenbar um vom Eigentümer die seit Jahren geforderten Brandschutzmaßnahmen durchzusetzen.

Bei einer spontanen Hausversammlung in der Fritz-Remy-Straße 5 am vergangenen Samstagabend versammelten sich Mieter/innen und machten ihrem Ärger über den Zustand der Wohngebäude Luft. Eine drohende Zwangsräumung durch die Stadt ist bis auf Weiteres abgewendet, aber der Instandsetzungsbedarf in den Hochhäusern weiterhin hoch. Ein Aushang der Stadt Offenbach im Hauseingang vom 3. Mai informiert die Bewohner/innen, dass die Eigentümerin „mit Frist zum 30.04.2018 nochmals aufgefordert [wurde], über die brandschutzkonforme Ausführung der Abschottungen in den Luftschächten den fachlichen Nachweis vorzulegen.“ Weiter formuliert die Stadt knapp: „Der Nachweis wurde uns nun vorgelegt. Sie können daher in Ihren Wohnungen verbleiben“. Genauere Erklärungen bleibt die Stadt Offenbach den Mieter/innen schuldig, die bis zuletzt um ihre Sicherheit in ihrem Zuhause sowie um ihre Wohnungen bangten. MIETER HELFEN MIETERN kritisiert diese Vorgehensweise der Stadt scharf: „Es ist inakzeptabel, hunderte Mieter/innen in Angst und Schrecken zu versetzen, um den Vermieter zur Einhaltung der Brandschutzauflagen zu zwingen. Die Stadt verfügt über andere Mittel, die nicht gleichermaßen mieterfeindlich sind.“

Der Stadtsprecher Offenbachs Fabian El Cheikh hatte am 25. April gegenüber der Presse die Meinung vertreten: „darum muss sich jeder selbst kümmern“ und bezog sich dabei auf eventuelle Schadensersatzforderungen gegenüber der Eigentümerin im Fall einer Räumung. MIETER HELFEN MIETERN möchte hingegen auf die Möglichkeit der Stadt verweisen, auf der Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HWoAufG) nicht nur bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen anzuordnen. „Um eine so drastische und sozial folgenschwere Maßnahme wie die Räumung von mehr als 300 Mietparteien abzuwenden, ist die Stadt in der Pflicht, all ihre Möglichkeiten auszuschöpfen. Das bedeutet im Zweifelsfall, als Behörde in Vorleistung zu treten. Das heißt, selbst die Brandschutzarbeiten vorzunehmen und die entstandenen Kosten von der Eigentümerin zurückzufordern.“

Hinzu kommt, dass die Eigentümerin nicht nur ihre Instandsetzungspflicht vernachlässigt, sondern auch zu hohe Mieten verlangt. Mieter/innen berichten von mehr als 7 €/qm netto und ca. 10 €/qm brutto kalt. Aktuell soll die Miete um weitere 15% angehoben werden. Zur Begründung werden nicht der günstigere Mietspiegel, sondern angebliche Vergleichswohnungen angegeben. Angesichts beschädigter Eingänge, Sprechanlagen und Beleuchtungen, wochenlang kaputter Aufzüge und Wasserschäden wollen sich einige Mieter/innen wehren. Die jüngsten Brandschutzmängel, die mittlerweile behoben scheinen, waren demnach nur die Spitze des Eisbergs. Die Eigentümerin soll endlich tätig werden und bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands eine Kompensation in Form einer Mietkürzung gewähren. Zur Mängelbehebung soll die Stadt unterstützend eingreifen.

Mieter helfen Mietern, Frankfurt am Main, 08.05.2018