Train to Nowhere – Prozess wegen Nötigung

erstellt von Rote Hilfe — zuletzt geändert 2018-03-19T18:38:46+01:00
Die Anklage lautete in erster Instanz ursprünglich Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr, doch wurde diese ca. 30 Minuten vor Urteilsspruch in Nötigung abgewandelt. Dies wird nun in zweiter Instanz erneut verhandelt. Zeigt Solidarität und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt sind drei – gemeint sind wir alle!
  • Train to Nowhere – Prozess wegen Nötigung
  • 2018-03-20T09:00:00+01:00
  • 2018-03-20T23:59:59+01:00
  • Die Anklage lautete in erster Instanz ursprünglich Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr, doch wurde diese ca. 30 Minuten vor Urteilsspruch in Nötigung abgewandelt. Dies wird nun in zweiter Instanz erneut verhandelt. Zeigt Solidarität und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt sind drei – gemeint sind wir alle!
  • Wann 20.03.2018 ab 09:00 Uhr (Europe/Berlin / UTC100)
  • Wo ehem- Polizeigefängnis Klapperfeld, Klapperfeldstr. 5
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Am 28. November 2015 blockierten Aktivist*innen bei einem Zwischenstopp am Frankfurter Hauptbahnhof den Sonderzug von Berlin zu den Klimaverhandlungen in Paris.

An Bord: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, Vertreter von Umweltverbänden, die Grünen-Vorsitzende Simone Peter und Bahn-Vorstand Ronald Pofalla.
Drei der Aktivist*innen seilten sich von der Bahnhofswartungsbrücke auf das ICE Dach ab, zwei weitere Personen ketteten sich vor dem ICE an die Gleise.
Der Zug nahm seine Reise mit einer zweieinhalbstündigen Verspätung wieder auf. Die Aktion war medial höchst erfolgreich und protestierte gegen die unverschämt schlechte deutsche Klimapolitik.

In der Hauptverhandlung vom November 2017 wurde eine der Angeklagten nach zehn Stunden Prozess freigesprochen, die anderen zwei Angeklagten an einem zweiten Prozesstag Frankfurt am Main zu 40 Sozialstunden nach Jugendstrafrecht verwarnt. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Wo die Anklage in erster Instanz ursprünglich noch § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr lautete, wurde diese ca. 30 Minuten vor Urteilsspruch in § 240 StGB Nötigung abgewandelt. Dies wird nun in zweiter Instanz erneut verhandelt.
Nähere Infos auf dem Blog: traintonowhere.blackblogs.org

Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht

Der Prozess beginnt am Dienstag, 20. März 2018 um 9:15 Uhr im Landgericht Frankfurt, Gerichtsstraße 2, Saal 1

Es gibt einen Treffpunkt, für alle die den Prozess besuchen wollen: Um 9:00 Uhr am ehemaligen Polizeigefängnis Klapperfeld! Kommt zahlreich!