Kein fünfter langer Samstag
<p>Seit einem Jahr entscheiden in Hessen die Gemeinden und nicht mehr das Regierungspräsidium darüber, ob der Einzelhandel die Ausnahmegenehmigung erhält, samstags bis 21 Uhr und sonntags bis 18 Uhr zu öffnen.
Die Sorge der Gewerkschaft HBV, dass einzelne Gemeinden die noch vorhandenen Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes nicht sonderlich ernst nehmen und eher im Interesse der Arbeitgeber entscheiden, hatte sich kürzlich in Sulzbach (Main-Taunus-Zentrum) bestätigt.
Die Gemeindeverwaltung hatte per Verordnung ohne rechtliche Grundlage die Genehmigung für einen fünften langen Samstag vor Weihnachten erteilt.
Erst durch das Engagement von Betriebsräten, eine Dienstaufsichtsbeschwerde der HBV Frankfurt, das Einschalten des Landrats und des Amtes für Sicherheit und Technik des Landessozialministeriums konnte die Gemeinde gezwungen werden, die Verordnung zurückzunehmen.
nach Ausblick/Rhein-Main (HBV), ola