Skandalöse Beeinflussung des Raumordnungsverfahrens durch Minister Posch

Der Flughafenausbau ist für alle drei Varianten nicht raumverträglich. Dies hatte das Regierungspräsidium Darmstadt als durchführende Behörde in dem ersten Ergebnisentwurf zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) festgestellt. Der Tenor des Raumordnungsverfahren wurde aber nach Vorlage bei Verkehrsminister Posch so geändert, das die beiden Nordbahnvarianten in Kelsterbach und Schwanheim nicht mehr ausgeschlossen sind.

Die Umstände wie auf Druck des Verkehrsministers das Regierungspräsidium den Tenor des Raumordnungsverfahrens geändert hat, bezeichnen die Flughafen-Bürgerinitiative Schwanheim-Goldstein als skandalös.
Jeder Bürger muss bei Vorlage eines Bauantrages alle Unterlagen vollständig vorlegen. Insbesondere sind alle Vorschriften einzuhalten, sonst wird umgehend eine Ablehnung erteilt. Beim Flughafenausbau wird diese Rechtspraxis plötzlich nicht angewandt. Alle drei zu prüfenden Vorhabensvarianten verstoßen gegen den Bannwaldschutz. Und der ist geltendes Recht. Diese Tatsache hätte zum Abbruch des Verfahrens führen müssen, so die Meinung der Flughafen-Bürgerinitiative.

In dem zweiten veröffentlichten Ergebnispapier zum ROV beurteilt das Regierungspräsidium die Raumverträglichkeit nun wie folgt: "Die Vereinbarkeit der Vorhabensvarianten Nordwest und Nordost mit den Erfordernissen der Raumordnung kann hergestellt werden, wenn Planänderungsverfahren zu einer Änderung der ... Ziele führen." Dies ist eine sehr weiche Formulierung in der Möglichkeitsform, die keinesfalls den Weg für einen Flughafenausbau sofort frei macht.

Geltende Ziele des Regionalplans Südhessens - der Schutz regionaler Grünzüge, von Bereichen zur Grundwassersicherung und des Waldes - stehen bisher dem Flughafenausbau im Weg. Aber Ziele und Gesetze werden passend gemacht, so befürchtet die Bürgerinitiative, um dem Ausbau näher zu kommen.

Pressemitteilung der Flughafen-Bürgerinitiative Schwanheim/Goldstein, 27.06.2002

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