Unseriöse Planung zum Ausbau des Flughafens Rhein-Main

erstellt von redaktion — zuletzt geändert 2007-10-07T03:20:56+01:00
Vom 7.-11. April hatte das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zum Scoping-Termin in das Volksbildungsheim Frankfurt-Sossenheim geladen. An diesem Verfahren nahmen rund 100 kommunale und juristische Vertreter teil. Gegenstand des Verfahrens war die Einigung auf die Zusammenstellung der notwendigen Materialien für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Folgenden Auszüge aus zwei kritischen Stellungnahmen. udi
Aktion Zukunft Rhein-Main
„In der Sache gab es nichts Neues, unsere schlimmen Befürchtungen vor Beginn des Scoping-Termins haben sich mehr als bestätigt“: Landrat Enno Siehr, Oberbürgermeister Jens Beutel und Bürgermeister Ulrich Krebs, die Sprecher der Aktion „Zukunft Rhein-Main“, zogen ein außerordentlich kritisches Fazit des einwöchigen Scoping-Termins im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens zum geplanten Flughafenausbau.
... Bestätigt habe sich hingegen der Eindruck, dass die Ausbauplanungen von Seiten der Fraport außerordentlich unseriös betrieben werden. So tauchten jetzt beim Scoping-Termin urplötzlich Planungen für einen neuen Autobahnanschluss auf, der im Raumordnungsverfahren nie Thema war. Ein ursprünglich vorgesehener Busterminal verschwindet, eine interne Flughafen-Bahn verläuft plötzlich unter- statt wie vorher überirdisch, und vorher nicht bekannte Standorte für Triebwerkstests werden vorgestellt: „Von seriöser und durchdachter Planung keine Spur!“ Da passe es ins Bild, dass Fraport offensichtlich von weit mehr Flugbewegungen nach einem Ausbau ausgehe, als bisher öffentlich zugestanden. Und wenn der Flughafenbetreiber erneut einen Gutachter mit einer Risikoanalyse beauftrage, der im Raumordnungsverfahren einen unmittelbar in der Einflugschneise liegenden Chemie-Großbetrieb „übersehen“ habe, dann mache das deutlich, „mit welcher bedauerlichen Nachlässigkeit sich Fraport diesem wichtigen Thema widmet“.
Auch zum vieldiskutierten Nachtflugverbot konnten keine beruhigenden neuen Erkenntnisse gewonnen werden. Fraport weigert sich, den Antrag auf ein Nacht-flugverbot als Teil des Ausbauantrags zu stellen und will dies in einem unabhängigen weiteren Verfahren tun. Die Kommunen sind hier skeptisch: „Ob dieser Antrag gestellt wird, mag man glauben oder nicht“.
Siehr, Beutel und Krebs bedauerten, dass das Scoping-Verfahren trotz der Nicht-Zuständigkeit des Regierungspräsidenten überhaupt durchgeführt wurde. Auch sei nicht erklärlich, dass Ausbauplanungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, weiter vorangetrieben werden dürfen...
Von dem ehrgeizigen Ausbaufahrplan habe sich FRAPORT indes wohl innerlich schon verabschiedet... So sei vom ursprünglich genannten Termin für die Inbetriebnahme der neuen Bahn im Jahr 2006 schon lange nicht mehr die Rede. Den Kreisen, Städten und Gemeinden im Flughafen-Umland geht es freilich nicht um eine Verzögerung der Ausbaupläne, sondern um deren Stopp, „im Interesse der Menschen und der Wirtschaftskraft unserer Region. Dazu werden wir alle juristischen und politischen Mittel ausschöpfen!“
Pressemitteilung, 11. April 2003
Quelle: http://www.flughafen-bi.de/


Bundesvereinigung gegen Fluglärm
Der Regionalbeauftragte Mitte der Bundesvereinigung gegen Fluglärm Dirk Treber kommt in einer ersten Bewertung der ... vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung (Scoping-Termin) zu dem Ergebnis, dass das von der Fraport AG vorgelegte Lärmschutzkonzept keinen wirksamen Schutz der Bevölkerung rund umden Rhein-Main-Flughafen vor dem erheblichen angestiegenen Fluglärm gewährleistet.
Durch den geplanten Ausbau wird die Zahl der Flugbewegungen von derzeit 500.000 pro Jahr auf über 900.000 steigen. Dadurch erhöht sich der Fluglärm insgesamt, außerdem der Roll- und Bodenlärm durch den Bau neuer Triebwerkserprobungsstellen, z.B. für den neuen A 380, sowie das zusätzliche Verkehrsaufkommen von und zum Flughafen und auf dem Gelände selbst.
Das von der Fraport AG bei den Professoren Griefahn, Jansen, Scheuch und Spreng in Auftrag gegebene Lärmschutzkonzeptentspricht nicht den neusten Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung und wird mit den dort vorgesehenen Grenzwerten für Lärmbelastungen in keiner Weise zu einem wirkungsvollen Gesundheitsschutz der Bevölkerung führen.
Die Bundesvereinigung ist nach wie vor für eine umfassende Nachtruhe am Frankfurter Flughafen von 22 bis 6 Uhr unabhängig davon, ob der Flughafen ausgebaut wird oder nicht.
Sie sieht sich in ihrer Auffassung durch die derzeitigen Aktivitäten der EU-Kommission zur Lärmreduzierung bestätigt. In den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinien zur Lärmbekämpfung, die alle noch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, wird an einer Stelle die Nachtruhezeit für die Dauer von acht Stunden festgelegt.
Pressemitteilung, 14 April 2003
Quelle: www.ig-ekoflughafen.de/