VGH stellt Abwägungsfehler fest:

erstellt von redaktion — zuletzt geändert 2007-10-07T03:20:41+01:00
Flugrouten über den Taunus müssen neu überdacht werden <br> Neue Probleme für den Ausbau des Frankfurter Flughafens<br>
Bei der Gerichtsverhandlung hatte sich nach Informationen des BUND herausgestellt, dass das Luftfahrtbundesamt die Vorstellungen der Deutschen Flugsicherung ohne eigene Abwägung übernommen und umgesetzt habe. Erschwerend kam hinzu, dass die Deutsche Flugsicherung ihre Erhebungen und Berechnungen bei der Suche nach den neuen Flugrouten nicht dokumentiert hatte. Der VGH hat diese, für das deutsche Verwaltungshandeln skandalöse Praxis nicht akzeptiert und fordert nun eine Neubewertung der Luftraumsituation über dem Frankfurter Flughafen. Dieses Verfahren ist aus der Sicht des BUND ergebnisoffen. Möglicherweise kommt es am Ende wieder zu den alten Routen.
Große Bedeutung dürfte der Spruch der Richter auch für den Ausbau des Frankfurter Flughafens haben. Denn spätestens mit dem Ausbau sollen die Flugrouten sich erneut ändern. Nun ist klar, dass diese Änderungen nicht mehr ohne Berücksichtigung die betroffene Bevölkerung erfolgen können. Der Flughafen und die Flugsicherung müssen ihre Vorstellungen nun in einem ganz anderen Umfang der Öffentlichkeit erläutern. Da die Kapazität des Luftraums über Frankfurt Auswirkungen auf die Kapazität des Flughafens hat, entsteht hier eine Problemzone. „Wenn der Luftraum überlastet ist, macht der Bau einer neuen Landebahn im Bannwald keinen Sinn mehr“, sagte BUNDvorstandsprecher Walter Raiss. Rückfragen an Thomas Norgall, thomas.norgall@bund.net
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