Amtsgericht Cochem verurteilt Atomwaffengegner wegen Aufforderung zum Geheimnisverrat

erstellt von dfg-vk rheinland-pfalz — zuletzt geändert 2015-10-01T10:42:15+01:00
2.400 Euro Geldstrafe für Verteilung von atomwaffenkritischen Flugblättern zum Whistleblowing

Flugblätter, mit denen an Bundeswehrsoldaten appelliert wird, die Öffentlichkeit über die nukleare Teilhabe der Bundeswehr zu informieren, sind nach Ansicht des Amtsgerichts Cochem strafbar. Damit seien die in Büchel stationierten Bundeswehrsoldaten zum Geheimnisverrat aufgefordert werden.
Dafür wurde der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen (Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.

Hermann Theisen ging in der Gerichtsverhandlung auf die durch die Berichterstattung in der ZDF-Sendung Frontal 21 ausgelöste Debatte um die geplante Atomwaffenmodernisierung ein und erklärte hierzu:
"Die Zivilgesellschaft hat das Recht, umfassend über die Hintergründe der nuklearen Teilhabe der Bundeswehr und der geplanten Modernisierung der in Deutschland stationierten Atomwaffen informiert zu werden. Diese Informationen von der Bundeswehr einzufordern ist nicht strafbar, sondern legitim. Rechtswidrig ist aber die Modernisierung und Bereithaltung von Atomwaffen, um diese im sog. Ernstfall einsetzen zu können, da dies völker- und verfassungswidrig ist sowie gegen den Nichtverbreitungsvertrag und den 2+4-Vertrag verstößt."

Gegen das Urteil wird Berufung eingelegt, so dass in Kürze auch das Landgericht Koblenz eine Bewertung vornehmen muss.

Pressemitteilung dazu:
www.dfg-vk-rlp.de/aktuell/atomkraftgegner-verurteilt/

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