Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Doña Carmen e.V.!

by Doña Carmen veröffentlicht 06.10.2017

Doña Carmen klagt vor Hessischem Finanzgerichtshof

Mit einer „Einspruchsentscheidung“ vom 24. 08. 2017 hat das Finanzamt Frankfurt am Main III in der Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Doña Carmen e.V. sämtliche Einwände und Darlegungen von Doña Carmen e.V. als „unbegründet“ zurückgewiesen und dem Verein damit weiterhin die Gemeinnützigkeit verweigert.

Als nicht gemeinnützig“ bewertet das Frankfurter Finanzamt u. a. folgende Tätigkeiten von Doña Carmen e.V.: Die Herausgabe der Zeitung „La Muchacha“; die Durchführung von „Vereinsfortbildungen zu aktuellen prostitutionspolitischen Debatten“; die Einberufung von öffentlichen Treffen unter der Bezeichnung „Initiativkreis Prostitution“; die Durchführung der Fachtagung „Frankfurter Prostitutionstage“; die Organisierung von Bordellführungen im Frankfurter Bahnhofsviertel; die Unterstützung von hochschwangeren Roma-Frauen, die Einzelberatung von Prostituierten und deren Begleitung bei Behördengängen; die Veröffentlichung eines „Razzienspiegels“ sowie „regelmäßige Proteste gegen Razzien durch die Polizei“; das „Eintreten für die Anerkennung der Prostitution als Beruf“; das Schalten von Anzeigen in Tageszeitungen „zugunsten der Rechte von Sexarbeiter/innen“; die Positionierung gegen eine Einführung der Kondompflicht.

Mit dieser Liste angeblich nicht gemeinnütziger Aktivitäten soll die gesamte Tätigkeit von Doña Carmen e.V. an den Pranger gestellt und diskreditiert werden. Der Verein wird die haltlosen Anschuldigungen der Behörde nicht auf sich beruhen zu lassen und sich die Gemeinnützigkeit vor Gericht erstreiten: Gegen die Einspruchsentscheidung der Frankfurter Finanzbehörde hat Doña Carmen e.V. jetzt Klage bei dem Finanzgerichtshof Kassel eingereicht.

Das erkennbar einseitig politisch motivierte Agieren der Frankfurter Finanzbehörde fußt auf einem vor- bzw. unpolitischen Konzept von Gemeinnützigkeit, mit dem diese Behörde vor Gericht bereits gegenüber ATTAC Schiffbruch erlitten hat. Ein derart eingeschränktes Verständnis von ‚Gemeinnützigkeit‘ würde in der Konsequenz ein „Aus“ bedeuten für die Arbeit anderer gemeinnütziger Vereine, die wie Doña Carmen e.V. mit Frauen und Männern in der Prostitution arbeiten. Dies beträfe so ziemlich sämtliche Fachberatungsstellen für Sexarbeiter/innen, wie sie sich seit den 80er bzw. 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts herausgebildet haben (Hydra e.V. / Berlin, Madonna e.V. / Bochum, Kassandra e.V. / Nürnberg etc. etc.). Aber auch andere gemeinnützige Vereine wie etwa die Deutsche Aidshilfe e.V. (Ablehnung der Kondomplicht!) dürften sich fortan warm anziehen, wenn das Frankfurter Modell der Gemeinnützigkeit Schule machen sollte.

Derartige Interventionen der Frankfurter Finanzbehörde werden das couragierte gemeinnützige Engagement von Doña Carmen e.V. gegen rechtliche und soziale Diskriminierung von Sexarbeiter/innen nicht in Misskredit bringen. Wir versichern, auch in Zukunft keine Bibelkreise für ausstiegswillige Prostituierte anzubieten.

Zusammen mit der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem bundesweiten Zusammenschluss von derzeit fast 80 Vereinen und Stiftungen setzt sich Doña Carmen e.V. dafür ein, die Gemeinnützigkeit für Organisationen der Zivilgesellschaft zu sichern, die Beiträge zur politischen Willensbildung leisten.

Wir wollen unser Recht zurück! – Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Doña Carmen e.V.!

Pressemitteilung, 5.10.2017

 

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