Antifaschismus ist Verfassungsauftrag!

erstellt von Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen — zuletzt geändert 2019-12-02T17:40:55+01:00
VDJ fordert sofortige Aufhebung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN

Gerade in Zeiten, in denen rechte Gesinnung zunehmend „gesellschaftsfähig“ wird und in die Mitte der Gesellschaft vorstößt, ist antirassistisches und antifaschistisches Engagement überlebenswichtig, um den offenen Meinungsdiskurs zu verteidigen und demokratische Räume zuerhalten. Insofern kann auch nicht zwischen sog. „gutem“ und „schlechtem“ Antifaschismus unterschieden werden.

Wenn nunmehr das Berliner Finanzamt für Körperschaften I gerade der Vereinigung der Verfolgtendes Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutsch-land (VVN-BdA) e.V. die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts aberkennt, wird dadurch eine Vereinigung, die sich bisher herausragend gegen Rechts engagiert hat, nicht nur in ihrer Existenz bedroht, sondern auch das Wirken der Überlebenden des Holocausts und der Nachgeborenen gegen Faschismus und Krieg diskreditiert.

Soweit das Berliner Finanzamt sich zur Begründung seiner Entscheidung ausgerechnet auf den bayerischen Verfassungsschutzbericht 2016 und ausschließlich auf die dortige Verschlagwortung im Anhang bezieht, in der die VVN-BdA als Organisation des „Linksextremismus“ gelistet ist, widerspricht das auch den Bewertungen im Verfassungsschutzbericht selbst, wonach die VVN-BdA als „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ bezeichnet wird. Das ist eine vollkommen unbestimmte Bewertung, die im Bericht selbst keine Grundlage findet und keine eigene Tatsachenfeststellung ist, die so eine Entscheidung überhaupt tragen könnte.

Insoweit hat das Finanzamt Oberhausen-Süd in einer Entscheidung im Oktober 2019 zum nordrhein-westfälischen Landesverband die Sache anders gesehen und die Gemeinnützigkeit bestätigt. Wenn Überlebende der Konzentrationslager vielfach für ihre Verdienste, gegen das Vergessen und im Kampf gegen alte und neue Nazis ausgezeichnet worden sind, dann bedeutet das auch, wie die Ehrenvorsitzende der VVN Esther Bejarano in einem offenen Brief an Olaf Scholz geschrieben hat, „die Übernahme einer Verpflichtung für das gemeinsame ,Nie wieder’, das unserer Arbeit zugrunde liegt.“

„Angesichts der Bedeutung des antifaschistischen Engagements in der gegenwärtigen Situation in der Bundesrepublik Deutschland“, so Joachim Kerth-Zelter, Bundesvorsitzender der VDJ, „kann eine Entziehung der Gemeinnützigkeit nur als Versuch gewertet werden, das politische Klima weiter zuzuspitzen und zu vergiften. Der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu entziehen und damit ihre engagierte Arbeit durch finanzielle Belastungen zukünftig unmöglich zu machen, ist gerade wegen der Gründungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland unerhört.“

Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, Pressemitteilung, 28.11.2019

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