Beschlagnahme von Anti-Nazi-Plakaten

erstellt von VVN-BdA — zuletzt geändert 2019-06-03T11:00:12+01:00
Nazigegner beschweren sich bei Polizeipräsident Bereswill

Gegen die polizeiliche Beschlagnahme von Anti-Nazi-Plakaten und Transparenten hat sich die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) bei Frankfurts Polizeipräsident Gerhard Bereswill beschwert.

Die Transparente und Plakate zeigen in einem Fall unter der Aufforderung "Halte Deine Umwelt sauber!" wie ein Hakenkreuz in einen Abfallkorb geworfen wird, im anderen Fall das bekannte Bild des AfD-Politikers Björn Höcke mit seinem dem Hitlergruß ähnlich erhobenen rechten Arm und dem Text "Nie wieder! Keine Bühne der AfD".

Beschlagnahmt wurden Plakat und Transparent bei der Protestkundgebung gegen die Wahlkampf-Abschlussveranstaltung der AfD am 24.Mai im Volkshaus Frankfurt-Enkheim.

Begründet wurde das polizeiliche Vorgehen, wie es in dem VVN-Schreiben heißt, auf "Anweisung des Staatsschutzes" und nach "Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft" mit dem Hinweis auf Paragraph 86a des Strafgesetzbuches, der das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" unter Strafe stellt.

Im Regelfall sind dabei Kennzeichen der Naziherrschaft wie das Hakenkreuz oder der Hitlergruß gemeint. Zusammen mit der Beschlagnahme der Plakate und Transparente kam es auch zur erkennungsdienstlichen Behandlung eines Transparentträgers.

Angemeldet hatte die Protestkundgebung eines breiten Bündnisses die VVN-BdA. In ihrem Beschwerdebrief protestiert sie "aufs Schärfste" gegen das beschriebene Vorgehen. Das sei "eine Einschränkung des Demonstrationsrechts und ein Eingriff in die Meinungsfreiheit".

Bei den inkriminierten Abbildungen handele es sich eindeutig um "die Aufforderung, gegen neofaschistische Propaganda Widerstand zu leisten". Die VVN-BdA verweist dabei auf das Strafgesetzbuch, in dem es in § 86 heißt, dass die Strafbarkeit der "Verwendung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen" nicht gilt, "wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen... oder ähnlichen Zwecken dient".

Die VVN-BdA fordert Polizeipräsident Bereswill auf, "dahingehend Einfluss zu nehmen, dass solche Vorkommnisse künftig nicht mehr geschehen". "Protest gegen eine offen rassistisch auftretende Partei, wie es die AfD nun einmal ist", sei nicht nur ein demokratisches Recht, sondern für die VVN-BdA zugleich "demokratische Pflicht". Das hänge mit den "Wurzeln unserer Organisation" zusammen, die von Überlebenden des NS-Terrors gegründet wurde.

Die VVN-BdA erklärt in ihrem Schreiben, dass sie von ihrem Protest gleichzeitig die Medien, die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und des Hessischen Landtages unterrichten werde.

VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
Kreisvereinigung Frankfurt, den 3. Juni 2019