Bundesweite Unterschriftenkampagne für ein Nachtflugverbot in der gesetzlichen Nacht

erstellt von Arbeitskreis Fluglärm Mainz-Lerchenberg — zuletzt geändert 2010-05-27T01:01:52+02:00
Hintergrund der Kampagne ist die geplante Änderung des §29 Luftverkehrsgesetz. Damit würde einmal mehr der Luftverkehrslobby nachgegeben werden und es zu einer völligen Freigabe von Nachtflügen kommen.

Die Kampagne geht vorläufig bis Ende August 

Aufruf

Unterschriftensammlung mit Unterstützung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. und des Bündnis der Bürgerinitiativen

Zentrale Koordination: Dietrich Elsner, Arbeitskreis Fluglärm Mainz-Lerchenberg, Kontakt: ak.fluglaerm.mz@arcor.de
 
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Lärm bedroht die Gesundheit vieler Menschen und gefährdet die Entwicklung
unserer Kinder. Ungeachtet dieser Tatsache ist die Luftverkehrslobby derzeit
bestrebt, bei der neuen Bundesregierung eine weitgehende Freizügigkeit für den
Luftverkehr, gerade auch in der Nacht zu erwirken. 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch das Umweltbundesamt
erkennen längst die gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm. Diese Erkenntnis
muss nun endlich auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung finden.

Wir fordern:

Ein Nachtflugverbot von 8 Stunden von 22-06 Uhr und Schutz

der Tagesrandstunden zur Gewährleistung gesunden
Nachtschlafs.
 
Keine Aufweichung der Nachtflugbeschränkungen im
Luftverkehrsgesetz. (Erläuterung auf der Rückseite § 29b Luftverkehrsgesetz)
 
Begrenzung des Flugverkehrs und des Fluglärms über
Wohngebieten. 
 
Belastung des Luftverkehrs mit allen Steuern und Gebühren,
wie andere Verkehrsträger auch.

 

Für die Kampagne zum Herunterladen:

1. ) Vorderseite mit unseren Forderungen 2. ) Rückseite mit Erläuterung zum §29  3 ).Unterschriftenlisten
Vorderseite
Rückseite
Unterschriftenliste

Abgabe der Listen bitte an:
Dietrich Elsner
Arbeitskreis Fluglärm Mainz-Lerchenberg
Lenauweg 51
55127 Mainz