Corona-Razzien gegen Sexarbeiter*innen im Frankfurter Bahnhofsviertel

erstellt von Doña Carmen e.V. — zuletzt geändert 2021-05-07T18:50:42+01:00
Am heutigen Donnerstag, den 6. Mai 2021, haben rund 30 Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsbehörde der Stadt Frankfurt im Bahnhofsviertel erneut Jagd auf migrantische Frauen gemacht, von denen man annimmt, dass sie als Sexarbeiter*innen dort auf Laufkundschaft warten.

Gegen 15.30 Uhr wurden mindesten 10 Frauen an der Ecke Elbe- / Kaiserstraße wieder einmal öffentlichkeitswirksam an die Wand gestellt, ihre Personalien aufgenommen und aufgefordert, Dokumente zu unterschreiben, von denen sie nicht wissen, was sie bedeuten. Gleiches ereignete sich bereits am letzten Montag im Bahnhofsviertel.

 Es ist davon auszugehen, dass den betroffenen Frauen nicht nur ein Verstoß gegen die örtliche Sperrgebietsverordnung, sondern darüber hinaus auch ein Verstoß gegen den neu geschaffenen § 28b Infektionsschutzgesetz vorgeworfen wird, wonach „die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist“, in Kreisen mit Überschreiten einer 7-Tages-Inzidenz von 100 /100.000 untersagt ist. (§ 28b Abs. 8 IfSG) Den betroffenen Frauen drohen Bußgelder, Strafverfahren, Gefängnis und / oder Ausweisung.

Doña Carmen e. V. verurteilt die andauernden, systematischen Schikanen gegenüber migrantischen Sexarbeiter*innen, denen man die Erbringung ihrer Dienstleistungen in den örtlichen Bordellen seit nunmehr 418 Tagen verwehrt (Stand 6.5.20121 / im Vergleich aller Bundesländer ein Rekord!). Und das, obwohl jede/r weiß, dass die dortigen Einzelzimmer für überschaubare 1:1-Sexualkontakte ein vergleichsweise sicherer Ort mit hygienischen Standards sind, was von den im Viertel frequentierten Stundenhotels nicht ohne weiteres behauptet werden kann.

Nicht allen dieser Frauen steht ALG II zu, sodass die Ausübung bzw. Fortsetzung ihrer Tätigkeit für sie und ihre Familien überlebenswichtig ist. Wenn sich Menschen nach dem Motto „Erst das Fressen, dann die Moral“ zu handeln gezwungen sehen, sind Polizeirazzien blanker Zynismus. Denn weder lösen sie ein Problem der betroffenen Frauen, noch ein Problem der Stadtgesellschaft, sondern sie kriminalisieren die betroffenen Frauen und drängen sie nur noch weiter in den Untergrund.

 In ihrem blinden Aktionismus gegenüber Sexarbeiter*innen scheut sich die Ordnungsbehörde der Stadt Frankfurt nicht, sich über gesetzliche Vorgaben hinwegzusetzen. So weigert sich die Behörde seit gut 10 Tagen, Sexarbeiter*innen die vorgeschriebene Anmeldebescheinigungen nach dem ProstSchG auszustellen, solange in Frankfurt die Inzidenz nicht unter 100 pro 100.000 falle.

 Das ist eine gezielte Behinderung der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit von Sexarbeiter*innen. Denn laut § 5 ProstSchG sind Anmeldebescheinigungen für Prostitution „örtlich unbeschränkt gültig". Die Ausstellung bzw. Verlängerung der Hurenpässe muss daher auch für Prostitutionstätigkeiten in Stadt- und Landkreisen außerhalb von Frankfurt möglich sein, in denen die 7-Tages-Inzidenz unter 100/100.000 Einwohnern liegt. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts ist das momentan in 83 Land- bzw. Stadtkreisen der Bundesrepublik Deutschland der Fall. (vgl.: https://experience. arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/)

 Sofern dort Prostitutionstätigkeit außerhalb konzessionierter Prostitutionsgewerbe nicht untersagt ist – und das trifft aktuell auf sechs Bundesländer zu –, muss auch eine Anmeldung zu Prostitutionstätigkeit in einer Stadt wie Frankfurt weiterhin möglich sein.

Die Einstellung der Ausgabe von Hurenpässen, nur weil in Frankfurt selbst der Inzidenzwert von 100/100.000 momentan überschritten wird, ist absolut unzulässig.

Der Ordnungsbehörde ist die Kritik von Dona Carmen bekannt, aber sie hat bis heute ihre Praxis nicht den gesetzlichen Grundlagen angepasst. Dann aber im Namen von Recht und Ordnung den Sexarbeiter*innen im Viertel mit der Polizei nachzustellen, ist mehr als dreist.

 Doña Carmen e. V. fordert eine klare Öffnungsperspektive für die Frankfurter Bordelle, die Einstellung aller demütigenden repressiven Maßnahmen gegenüber Sexarbeiter*innen und eine vom Gesundheitsamt begleitete Öffnung der örtlichen Bordelle im Rahmen eines hessischen Modellprojekts.

Pressemitteilung, 6. Mai 2021