Das NSU-Urteil: Ein Mahnmal des Versagens des Rechtsstaates

erstellt von Kein Schlussstrich — zuletzt geändert 2020-06-13T17:42:51+01:00
Erklärung von Elif Kubasik und der Nebenklagevertreter*innen

Das NSU-Urteil negiert die Dimension des NSU-Terrornetzes und ignoriert die Ergebnisse der Beweisaufnahme

Der Rechtsstaat hat die Opfer des NSU-Terrors im Stich gelassen. Auch das schriftliche Urteil des Oberlandesgerichts München trägt nichts zur Wahrheitsfindung im NSU-Komplex bei. Es ist formelhaft, ahistorisch und kalt. Der Umfang von 3.025 Seiten soll verschleiern, dass der Senat unter Vorsitz von Manfred Götzl seiner Aufgabe der Wahrheitsfindung und der Wiederherstellung des Rechtsfriedens nicht gewachsen war.

Der Tag der mündlichen Urteilsverkündigung vor fast zwei Jahren hat sich bei unseren Mandant*innen eingebrannt. Und dies nicht nur, weil Neonazis im Zuschauerraum begeistert klatschten, sondern auch, weil Manfred Götzl schon damals die Nebenkläger*innen, ihre Perspektive und ihre Interessen mit keiner einzigen Silbe erwähnte. Die jetzt vorgelegten schriftlichen Urteilsgründe, die die immer gleichen Satzfolgen wiederholen, sind auf 3.025 Seiten eine Fortschreibung dieser Missachtung des Gerichts gegenüber den Opfern des NSU.

So sehr die Nebenkläger schon kritisiert hatten, dass die Beweisaufnahme nicht weit genug ging: Das Urteil gibt noch nicht einmal das ansatzweise wieder, was durch die Beweisaufnahme ans Licht gebracht wurde. Es hat die Ergebnisse der fünfjährigen Beweisaufnahme bis zur Unkenntlichkeit verkürzt oder dreist verschwiegen.

Immer wiederkehrende Textbausteine, die über Seiten gehen, erzeugen künstliche Länge. Mit diesem durchsichtigen Trick will der Senat des Oberlandesgerichts den Eindruck erwecken, er habe sich ausführlich mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme auseinandergesetzt. Dieses Vorgehen wäre nur lächerlich, wenn es sich nicht um den NSU und seine fürchterlichen Taten, die gravierendste rechtsterroristische Mord- und Anschlagsserie der letzten Jahrzehnte ginge.

Diese Art der Urteilsabfassung spiegelt wider, dass die Richter des Oberlandesgerichts München kein Interesse an einer Aufklärung, noch nicht einmal im Rahmen der Anklage hatten und den Betroffenen mit hässlicher Gleichgültigkeit gegenüber stehen. Es ist ein Mahnmal des Versagens des Rechtsstaats, der die Angehörigen der NSU-Mordopfer über Jahre erst kriminalisierte und nun endgültig im Stich gelassen hat.

Mit extremer Kälte werden die Mordopfer in diesem Urteil nur so beschrieben, wie sie vom NSU gesehen wurden – Zitat: „Aufgrund der durch sein Aussehen naheliegenden südländischen Abstammung gehörte Mehmet Kubaşık zu der von den drei Personen ausländerfeindlich- rassistisch definierten Opfergruppe“. In wortwörtlich gleichlautender Weise sind im Urteil alle Mordopfer mit Migrationsgeschichte beschrieben. Bei keinem der ermordeten Männer erwähnt das Gericht, dass sie Familienväter waren, die Ehefrauen, Kinder, Eltern und Geschwister hinterließen. Das Urteil beschreibt die Ermordeten als austauschbare Statisten – und reproduziert damit die rassistischen Stereotype, nach denen der NSU die Ermordeten als Objekte ihres mörderischen Rassismus ausgewählt hatten. Das Urteil hätte den Mordopfern des NSU ein Gesicht geben, die Lücke beschreiben können, die ihre Ermordung gerissen hat. Dazu ist in der Hauptverhandlung Beweis erhoben worden. Aber kein einziges der Worte, die die Hinterbliebenen unter großer persönlicher Anstrengung in der Hauptverhandlung im Angesicht der Angeklagten geäußert haben, darüber, wer die Getöteten waren und welche Folgen ihre Ermordung für die Familien hatte, ist vom Oberlandesgericht München auf den 3.025 Seiten aufgenommen worden.Ebenso wenig finden sich die Worte Bundesamt für Verfassungsschutz oder thüringisches Landesamt für Verfassungsschutz im Urteil. In der Hauptverhandlung wurde über Tage hinweg der Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas Temme als Zeuge gehört, der zum Zeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat am Tatort anwesend war. Im Urteil ist noch nicht einmal sein Name erwähnt. Die Sicherheitsbehörden hätten sich selbst die Urteilsgründe nicht besser schreiben können: Weder die Nachrichtendienste und erst recht nicht ihre bis heute immer noch nicht aufgeklärte Rolle bei Entstehung und Fortbestand des NSU werden in dem Urteil auch nur angesprochen, geschweige denn die Vernichtung von Beweismitteln durch diese Behörden.

Auch die Neonaziszene hätte sich keine besseren Urteilsgründe wünschen können. Sie können sich – wie schon zu Prozessende – entspannt zurücklehnen. Die Urteilsgründe verschweigen die Realität des NSU mit seinem großen Helfernetzwerk. Es werden die Organisationen und Strukturen der neonazistischen Szene, ohne die der NSU nicht hätte existieren können, geschont. So wird das Unterstützernetzwerk „Blood &Honour“ mit keinem Wort erwähnt. Eine Strafverfolgung der mutmaßlichen Helfer und Unterstützer wird es nach diesem Urteil des Oberlandesgerichts München kaum geben.

Diese schriftlichen Urteilsgründe werden also letztlich zu einer weiteren Stärkung der Neonaziszene und der Nachrichtendienste führen, die mit ihren V-Leuten weiterhin einen wichtigen Anteil am Aufbau und Fortbestand rechter und neonazistischer Strukturen haben.

Besonders kritikwürdig sind zusammengefasst folgende Aspekte der schriftlichen Urteilsgründe:

1. Die Mordopfer des NSU werden mit keinem Satz individualisiert; es wird lediglich ihr Name genannt, noch nicht einmal ihr Alter. Bei Betroffenen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten, wird diese Tatsache explizit benannt – bei denen, die die deutsche Staatsangehörigkeit hatten, wird dies nicht erwähnt. Auch wird in Bezug auf alle Mordopfer stereotyp behauptet, dass sie „südländisch“ aussahen, und bei allen, bis auf Theodoros Boulgarides, dass sie „türkisch-stämmig“ gewesen seien.

2. Die Urteilsbegründung stützt sich auf die – nicht nur von Seiten der Nebenklage seit langem als grundfalsch erkannte – Behauptung von Sicherheitsbehörden und der Bundesanwaltschaft, dass der NSU nur aus drei abgeschotteten Personen bestanden habe. Diese Behauptung soll einerseits die Sicherheitsbehörden von dem Vorwurf entlasten, der NSU hätte früher enttarnt und seine Taten hätten damit verhindert werden können. Zum anderen kommt diese These den Strafverfolgungsbehörden in ihrem Bestreben entgegen, die Aufklärung für beendet zu erklären.

Das Urteil kann nur zu diesem Schluss kommen, weil alle Ergebnisse der Beweisaufnahme zur Einbindung der drei nach deren Abtauchen in die Szene und die Unterstützung nicht nur von Einzelpersonen, sondern von Strukturen schlicht nicht erwähnt werden. Durch Aussagen von Zeug*innen und weitere Beweismittel wurde hingegen klar belegt, dass ohne die „Blood &Honour“-Struktur und ein Netzwerk von namentlich bekannten Neonazis der NSU seine Verbrechen nicht hätte begehen können. Was dazu im Rahmen der Beweisaufnahme ans Licht gebracht wurde, wurde durch das Oberlandesgericht aus dem Urteil herausgehalten.

3. Dazu passt, dass in den schriftlichen Urteilsgründen die Rolle der Nachrichtendienste und Polizeibehörden völlig totgeschwiegen wird. Es fehlt an jeglicher Erwähnung von Ergebnissen der Beweisaufnahme, wonach diese Behörden bereits im Herbst 1998 über den V-Mann undZeugen Szczepanski über ausreichend Wissen verfügten, um eine Festnahme von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe umzusetzen. Im Gegenteil wird im Urteil an einer Stelle völlig unvermittelt und ohne weitere Erläuterung den Sicherheitsbehörden ein Persilschein ausgestellt, indem die Aussage eines Polizeizeugen als glaubhaft bezeichnet wird, wonach die drei Personen für die Ermittlungsbehörden ab dem 26. Januar 1998 „nicht mehr greifbar“ gewesen seien und vergeblich nach ihnen gefahndet worden sei.

4. Der weitgehende Freispruch von André Eminger ist nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch lebensfremd und in sich widersprüchlich. Er beruht maßgeblich auf den Angaben Zschäpes. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht Zschäpes Eminger entlastende Behauptungen glaubt, wenn es gleichzeitig feststellt, dass es Zschäpes Rolle im NSU war, alle mit den Taten des NSU und dessen Unterstützern in Zusammenhang stehende Beweismittel zu vernichten. Noch weniger ist der Freispruch verständlich, weil das Gericht erst ein dreiviertel Jahr zuvor auf knapp 30 Seiten begründet hatte, warum André Eminger der Beihilfe zum versuchten Mord an Mitgliedern der Betreiberfamilien des Lebensmittelladens in der Probsteigasse und der Beihilfe zu zwei Raubtaten dringend verdächtig ist.

Das Urteil darf kein Schlussstrich sein, da die zentralen Fragen unserer Mandant*innen immer noch nicht beantwortet sind.

Wir danken all denjenigen, die gegen staatliche Interessen die Aufklärung der Verbrechen des NSU zu ihrer Aufgabe gemacht haben.

Unsere Mandant*innen und wir fordern:

● Das Urteil kann kein Schlussstrich sein. Die Aufklärung des NSU-Komplexes muss weitergehen.

● Sämtliche Akten im NSU-Komplex – die Gerichtsakte des OLG München, die Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft ebenso wie alle Akten und Daten, die den 13 parlamentarischen Untersuchungsausschüssen vorgelegen haben -, müssen zentral im Bundesarchiv archiviert und dort allen Personen mit einem berechtigten juristischen, journalistischen oder wissenschaftlichen Interesse auf Antrag und ohne Sperrungen zugänglich gemacht werden.

30.04.2020

Rechtsanwält*innen

  • Seda Başay-Yıldız
  • Antonia von der Behrens
  • Önder Bogazkaya
  • Dr. Mehmet Daimagüler
  • Dr. Björn Elberling
  • Berthold Fresenius
  • Alexander Hoffmann
  • Carsten Ilius
  • Ali Kara
  • Stephan Kuhn
  • Dr. Anna Luczak
  • Edith Lunnebach
  • Gül Pinar
  • Eberhard Reinecke
  • Sebastian Scharmer
  • Kiriakos Sfatkidis
  • Isaak Sidiropoulos
  • Dr. Peer Stolle
  • Turan Ünlücay

Erklärung von Elif Kubaşık, der Witwe des am 4. April 2006 ermordeten Mehmet Kubaşık, zum Urteil des Oberlandesgerichts München

Das ist kein gerechtes Urteil

Immer wieder bin ich nach München ins Gericht gekommen, ich habe als Zeugin ausgesagt, obwohl es mir unendlich schwerfiel. Aber ich schuldete dies Mehmet. Für ihn, für uns, für unsere Kinder habe ich gekämpft.

Ich hatte so viele Fragen: Wie konnte eine bewaffnete Gruppe über Jahre hinweg faschistische Morde und Anschläge in Deutschland begehen? Warum wurden sie nicht gestoppt? Was wusste der Staat davon? Bevor Mehmet ermordet wurde, hatten sie schon sieben andere Menschen umgebracht.

Ich fragte mich, wie groß diese Gruppe war. Das waren doch nicht nur diese drei. Gehörten zu der Gruppe Nazis aus Dortmund? Liefen die Helfer dieser Mörder vielleicht in einer der vielen Nazidemonstrationen mit, die auch an unserem Haus vorbei ziehen? Man muss kein hoher Polizist sein, um zu sehen, wie gefährlich sie sind, wie viel Hass sie haben.

Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, bin ich zum Gericht gekommen.

Und ich wollte ein gerechtes Urteil.

Aber dann kam der Tag, als Sie als Gericht das Urteil gesprochen haben.

Dieser Tag hat sich bei mir eingebrannt. Ich konnte es nicht vergessen, mit welcher Unbarmherzigkeit Sie versucht haben Ismail Yozgat, der seinen Sohn verloren hat, während des Urteils zum Schweigen zu bringen. Dabei klagte er nur aus Schmerz.

Ich habe nicht verstanden, warum wir Ihnen kein Wort wert waren, warum Sie nicht mehr als die Anzahl der Schüsse erwähnten, mit denen Mehmet ermordet worden ist. Sie hatten mich doch sogar im Zeugenstand gefragt, was er für eine Persönlichkeit gewesen war, was der Mord bei uns angerichtet hat.Ich habe nicht verstanden, warum Sie unsere Fragen nicht wenigstens in Ihrem Urteil erwähnt haben. Warum hatten Sie nicht einmal genug Respekt, uns zu erklären, warum diese Fragen in Ihrem Verfahren und in Ihrem Urteil keinen Platz hatten?

Ich konnte dies nicht ertragen. Noch während Sie kalt das Urteil vorlasen, habe ich den Saal verlassen. Wahrscheinlich haben Sie nicht einmal das bemerkt.

Jetzt haben Sie viel Zeit verstreichen lassen, bis Sie uns das Urteil geschickt haben. Das Urteil ist sehr lang. Aber warum haben Sie dann nicht wenigstens aufgeschrieben, wonach Sie uns gefragt haben, was Sie von all den Zeugen, von uns und allen anderen gehört haben, was diese Morde mit uns und unseren Familien angerichtet haben? Warum haben Sie nicht das aufgeschrieben, was herausgekommen ist über die vielen Helfer dieser Gruppe, was herausgekommen ist darüber, wer alles über diese drei Leute Bescheid wusste, wie nah der Staat ihnen war? Warum haben Sie nicht aufgeschrieben, dass man nicht die ganze Wahrheit finden kann, wenn Akten zerstört werden, wenn Zeugen lügen.

Die Gerechtigkeit, die ich uns gegenüber erhofft hatte, hat das Urteil nicht gebracht. Es ist, als ob Mehmet nur eine Nummer für Sie gewesen ist, als ob es unsere Fragen nicht gegeben hätte.

Wir wollten nichts Unmögliches. Wir wollten, dass Sie uns ernsthaft zuhören, uns, die schon vor allen andere ahnten, dass hinter den Morden Nazis stecken.

Wir wollten, dass Sie Ihre Pflicht tun. Dass Sie untersuchen, was geschehen ist, dass Sie aufschreiben, was gesagt worden ist.

Die Hoffnung, Antworten zu erhalten, habe ich trotz allem und trotz Ihnen nicht ganz aufgegeben. Es gibt zu viele Menschen, die bis heute nicht loslassen, die für uns und für die ganze Gesellschaft um die Wahrheit kämpfen, die dafür sorgen, dass Mehmet und all die anderen Opfer nicht vergessen werden. Ihnen gilt meine Dankbarkeit.

Dortmund, 30.04.2020

https://www.nsu-nebenklage.de/