Drei Viertel aller Frankfurter Prostitutionsstätten wie vom Erdboden verschluckt!

erstellt von Doña Carmen e. V. — zuletzt geändert 2019-10-23T12:29:52+01:00
"Prostituiertenschutzgesetz" ist Entrechtung der Sexarbeit

Seit dem 1. Januar 2018 müssen sämtliche Prostitutionsgewerbe (Einrichtungen ab 2 Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten) gemäß § 12 Prostituiertenschutzgesetz einen Antrag auf Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes stellen und sich einem umfangreichen Procedere der Konzessionierung unterwerfen.

22 Monate später erfährt man durch die Antwort des hessischen Sozialministers auf eine Anfrage der Linkspartei (Drs. 20/1042 vom 4.10.2019), dass in Frankfurt bislang lediglich 38 solcher Anträge eingegangen sind. Zwei Jahre zuvor noch hatte der Frankfurter Magistrat die Zahl erlaubnispflichtiger Prostitutionsstätten im Stadtgebiet mit 168 beziffert (Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 245).

Demzufolge haben gerade einmal 23 % der polizeilich bekannten Prostitutionsstätten einen solchen Antrag gestellt. Mehr als drei Viertel der seinerzeit bekannten Prostitutionsstätten haben das folglich nicht getan, was im Falle der Aufdeckung immerhin mit erheblichen Bußgeldern bis hin zur Schließung geahndet werden kann, da sie nunmehr als illegal betriebe Prostitutionsgewerbe eingestuft werden können. Das wirft Fragen auf.

Dabei handelt es sich keineswegs nur um ein Problem der Betreiber/innen von Prostitutionsgewerben – worunter nach ProstSchG mittlerweile auch Wohnungsvermieter fallen können – sondern um ein gravierendes Problem für die Sexarbeiter/innen. Prostituierte bieten Sexarbeit an, gleichzeitig stehen ihnen aber immer weniger legale Arbeitsplätze dafür zur Verfügung.

Hinzu kommt ein weiteres Problem, das sich noch als tickende Zeitbombe erweisen könnte: Kaum eines der vorwiegend großen Frankfurter Prostitutionsbetriebe, die einen Antrag auf Erlaubnis gestellt haben, hat bislang eine amtliche Genehmigung vorzuweisen. Nach Informationen von Doña Carmen e.V. dürfte diese Zahl momentan knapp über Null, mithin im niedrigen einstelligen Bereich liegen.

Die hier skizzierte Problematik ist kein originär Frankfurter Problem, sondern eines, das auch andere bundesdeutschen Großstädte wie beispielsweise Berlin, Hamburg, Bremen und Stuttgart betrifft. So geht man in Berlin von etwa 600 Prostitutionsstätten aus, aber nur 208 von ihnen haben einen Antrag auf Erlaubnis gestellt, von denen bislang lediglich 25 bewilligt wurden.

Diese bundesweit zu verzeichnende Entwicklung bestätigt die kritische Haltung gegenüber dem so genannten Prostituiertenschutzgesetz, das sich bei Licht betrachtet als ein Instrument der Entrechtung von Sexarbeit und der systematischen Zerstörung der Infrastruktur von Prostitution erweist.

Das Zusammenspiel von Konzessionierung, Baurecht und Sperrgebietsverordnung läuft de facto auf eine Politik der Schließung von Prostitutionsstätten hinaus, vor deren gesellschaftlichen Folgen man in Frankfurt die Augen verschließt. Während man in anderen bundesdeutschen Städten beginnt, die Sachlage zur Kenntnis zu nehmen, leisten sich die in Frankfurt regierenden Parteien den Luxus, das Problem totzuschweigen.

Eine Anfrage der Linkspartei an den Frankfurter Magistrat (A 515 2019), die diesbezüglich Licht ins Dunkel bringen könnte, ist seit knapp 4 Monaten unbeantwortet. Mit der Aufklärung hat man es offenbar nicht eilig.

Auch der vor zwei Jahren eingerichtete „Fachbeirat zur kommunalen Umsetzung und Begleitung des Prostituiertenschutzgesetzes“ spielt diesbezüglich eine unrühmliche Rolle. Die Öffentlichkeit erfährt zu der hier beschriebenen Problematik rein gar nichts. Stattdessen berauscht man sich dort an vermeintlich hohen Zahlen registrierter Sexarbeiter/innen in Frankfurt, obwohl die Antwort der Hessischen Landesregierung auf die Anfrage der Linkspartei klare Hinweise darauf gibt, dass es sich hierbei neben in Frankfurt tätigen Sexarbeiter/innen vor allem um Prostitutionstourismus aus umliegenden Gemeinden wie Offenbach, Darmstadt sowie aus mittelhessischen Gemeinden handelt.

Auch die das Prostituiertenschutzgesetz insgesamt in Frage stellende Feststellung des Magistrats (vgl. F 1733 2019 vom 3.4.2019), dass es unter den 2.414 bis April in Frankfurt registrierten Sexarbeiter/innen „bisher keinen Fall der sogenannten ‚Notlage‘“ gab, wird öffentlich keiner Debatte für wert befunden. Und dies, obwohl ähnliche Bewertungen mittlerweile auch aus anderen bundesdeutschen Städten vorliegen.

Dass sich in Frankfurt das politische Klima mit Blick auf Prostitution auf unterstem Niveau, nämlich zwischen hysterischer Dämonisierung und Totschweigen bewegt, ist angesichts der Zusammensetzung des hiesigen Fachbeirats nicht weiter verwunderlich. Neben Vertreter/innen der mit der Materie zwangsweise befassten städtischen Ämter sitzen dort von städtischen Geldern abhängige Claqueure mit am Tisch. Von ihnen ist schon deshalb keine kritische Haltung zu erwarten, weil sie wie im Falle von FiM e.V. in Hessen mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes ihr Geld verdienen (z. B. durch vertragliche Einbindung in Marburg und Gießen).

Die Umsetzung des so genannten Prostituiertenschutzgesetzes zeigt immer deutlicher, dass dieses Gesetz direkt gegen die Interessen von Sexarbeiter/innen gerichtet ist. Dies wird auch auf dem am kommenden Montag in Frankfurt tagenden bundesweiten Kongress „Zukunft Rotlicht“ Gegenstand der Debatte sein.

Für Doña Carmen e. V. ist das Hinnehmen der schleichenden Zerschlagung von prostitutiver Infrastruktur und die damit einhergehende Illegalisierung von Sexarbeit ein Angriff auf das in Art. 12 Grundgesetz verbriefte Recht auf freie berufliche Betätigung. Dieses Recht ste ht anerkannter Weise auch Sexarbeiterinnen in der Prostitution zu. Doña Carmen e.V. verlangt hinsichtlich der vorgetragenen Problematik umfassende Aufklärung seitens der Stadt Frankfurt.

DONA CARMEN E.V., Pressemitteilung, 22. Oktober 2019