Empfänger von Sozialleistungen brauchen Mittel für ausreichenden Infektionsschutz

erstellt von zusammen e.V. — zuletzt geändert 2021-02-23T12:30:41+01:00
Jetzt Anträge stellen! Mehrbedarf für FFP2-Masken notwendig. Muster-Anträge siehe unten. Erklär-Video https://zusammen-ev.de/2021/02/ffp2-masken-beantragen/

Die Pandemie hält an und von den entstandenen Mutationen geht die Gefahr einer noch stärkeren Ausbreitung aus.

Der Schutz vor Infektion und davor, andere zu infizieren ist für alle Menschen wichtig. Um am gesellschaftlichen Leben (Supermarkt, öffentliche Verkehrsmittel, etc.) teilnehmen zu können und andere vor Ansteckung zu schützen, ist daher die Ausstattung mit FFP2-Masken notwendig, die regelmäßig gewechselt werden müssen. OP-Masken gewährleisten keinen ausreichenden Infektionsschutz, vor allem den anderer Menschen. Die Kosten für FFP2-Masken können aus dem ALG II-Regelsatz nicht bestritten werden. Es ist deshalb notwendig, dass entweder FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden oder eine entsprechende Geldleistung ausgezahlt wird. Auch Empfänger der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit sowie Asylbewerberleistungen müssen diesen Mehrbedarf erhalten.

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Jobcenter wöchentlich 20 FFP2-Masken zur Verfügung stellen oder eine Geldleistung von 129 Euro im Monat zahlen muss (zum Urteil).

Wir orientieren uns an diesem Urteil und rufen alle ALG II-Empfänger dazu auf, einen entsprechenden Antrag an das Jobcenter zu stellen und alle Grundsicherungs-Empfänger an die Sozialrathäuser. Da die Gefahr besteht, dass die Jobcenter den Antrag erst sehr spät bescheiden werden, die Epidemie-Lage aber bereits besteht, halten wir es für sinnvoll, eine Frist von einer Woche im Antrag zu setzen und falls diese ohne Bescheid verstrichen sein sollte oder abgelehnt wird, einen Eilantrag beim Sozialgericht zu stellen.

Hintergrund für diesen Schritt ist das Versagen der Regierung, ALG II-Empfängern kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. Die Krankenkassen sollen zwar Berechtigungsscheine für Bedürftige ausstellen und verschicken, das ist aber seit Wochen nicht geschehen. Zudem sind dabei nur 10 Masken vorgesehen, also eine unzureichende Anzahl (siehe Ärzteblatt vom 3.02.).

In manchen Bundesländern werden zwar Masken an Bedürftige ausgegeben, allerdings in sehr unterschiedlichen Verfahren und mit unterschiedlicher Menge, sowie teilweise nur mit OP-Masken. So sollen in Nordbayern fünf Stück vergeben werden, in Berlin ebenfalls fünf, allerdings nur OP-Masken, in Hessen sollen Masken über die Tafeln verteilt werden und damit nur einen begrenzten Teil der Leistungsempfänger erreichen, in Thüringen sollen vor allem OP-Masken verteilt werden, geplant sind 23 Stück für mehrere Wochen. Es zeigt sich, dass die Verteilung willkürlich vorgenommen wird und von anderen Faktoren als dem eines ausreichenden Infektionsschutzes geprägt sind.

Die Ausgabe an Verteilstellen erschwert zudem den Zugang, da die Gefahr droht, sich in Menschenmengen zu begeben. Zudem wird die Verteilung zum Teil aus den Vorräten der Kommune oder der Länder bestritten, wobei also nicht gesichert ist, dass diese für die nächsten Wochen und evtl. Monate ausreichen.

Besonders betroffen sind erwerbstätige ALG II-Empfänger, da sie zusätzlich mit dem Weg zur Arbeit und auch am Arbeitsplatz mit der Infektionsgefahr konfrontiert sind. Hier müssten eigentlich die Arbeitgeber die Kosten für FFP2-Masken übernehmen, aber auch das ist durch die Regierung nicht klar geregelt und wird vor allem nicht kontrolliert. Gerade Erwerbstätige im Niedriglohnbereich sind aufgrund der Tätigkeiten und der Betriebsstrukturen vermutlich häufig einer noch größeren Infektionsgefahr ausgesetzt.

Eine einheitliche kostenlose, öffentliche Verschickung oder gut organisierte Verteilung wäre der beste Weg, der aber unter anderem durch die föderale und kommunale Zersplitterung von der Politik nicht organisiert wird.

Es ist daher notwendig, die Empfänger von Leistungen mit einem Mehrbetrag auszustatten. Das ermöglicht ihnen, sie sich regulär im Handel kaufen zu können und nicht von möglichen Begrenzungen der öffentlichen Verteilung betroffen zu sein. Der Mehrbedarf sollte so lange gewährt werden, wie der Beschluss des Bundestags über die nationale Notlage aufgrund einer Pandemie gilt.

Der Weg der individuellen Antragstellung ist kompliziert und hat wenig gesellschaftliche Wirkung. Er müsste begleitet werden von einer Kampagne, die klar macht, dass die chaotische und wenig zuverlässige Regelung der Regierungen dieser Frage beendet werden muss. Eine klare Regelung im Sinne der Leistungsempfänger ist notwendig. Dennoch kann der Weg der individuellen Antragstellung auch dazu dienen, Druck auszuüben. Dazu sollten die Ergebnisse öffentlich verbreitet werden.

Wir schlagen folgenden Weg vor:

Zunächst muss man einen Antrag beim Jobcenter bzw. Sozialamt auf einen Epidemie-bedingten unabweisbaren Hygienebedarf mit einer Frist von einer Woche stellen.

Wenn innerhalb von einer Woche keine Reaktion erfolgt, muss man einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen.
Wenn innerhalb von einer Woche eine Ablehnung erteilt wurde, muss man einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen.

Wir haben für die Anträge zwei Versionen erstellt – eine für Alleinstehende und eine für Familien.
Die Muster sind so gestaltet, dass die Angaben per Hand eingetragen werden können.

Hier die Muster-Anträge – einfach auf den Link klicken:

Quellen:

https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Jobcenter+muss+nach+erfolgreichem+Eilantrag+zusaetzlich+zum+Regelsatz+entweder+als+Sachleistung+woechentlich+20+FFP2-Masken+verschicken+oder+als+Geldleistung+hierfuer+monatlich+weitere+129_-+_+zahlen_/?LISTPAGE=8971698

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120789/Arbeitslosengeld-II-Empfaenger-muessen-auf-FFP2-Masken-noch-warten )

https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/250-000-ffp2-masken-fur-bedurftige-so-lauft-die-vergabe-in-nurnberg-1.10755064,

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fuenf-stueck-pro-person-berliner-mit-geringem-einkommen-erhalten-masken-gratis/26841114.html,

https://www.vdk.de/hessen-thueringen/pages/corona-ticker/81356/schutzmasken_fuer_hessens_tafeln,

https://www.vdk.de/hessen-thueringen/pages/corona-ticker/81366/thueringer_landesregierung_stiftet_2_5_millionen_masken ).