Endlich: § 219a ist abgeschafft

erstellt von Verein demokratischer Ärzt*innen — zuletzt geändert 2022-06-25T17:43:21+02:00
„Wir begrüßen es sehr, dass der Bundestag mit breiter Mehrheit die Abschaffung von Paragraf 219a beschlossen hat. Es wurde höchste Zeit.

Nur so können Ärzt*innen ihrer Informations- und Aufklärungspflicht auch bei der medizinischen Leistung des Schwangerschaftsabbruchs in vollem Umfang nachkommen und ungewollt Schwangere gut und rechtzeitig informieren“, so Carina Borzim, Co-Vorsitzende des vdää*.

Nun können Ärzt*innen wenigstens ohne juristisches Risiko professionell über ihre Leistungen informieren. Auch wenn damit die Angriffe von rechtsextremen und fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen nicht beendet sind, ist dies doch ein wichtiges Zeichen des Staats, das in die Gesellschaft hinein wirken wird.

Pressemitteilung 24.06.2022