Endlich geschafft! Der Sprachnachweis vor Einreise wird Geschichte

erstellt von Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. — zuletzt geändert 2021-11-26T15:34:27+01:00
Im vorläufigen Koaltionsvertrag ist geplant, den 2007 eingeführten Sprachnachweis vor Einreise im Ehegattennachzug abzuschaffen.

Er war für zahlreiche Drittstaater:innen erforderlich, um ein gemeinsames Ehe- und Familienleben in Deutschland führen zu knnen. Das betraf eine Vielzahl von binationalen Familien und Partnerschaften.

Das ist ein Erfolg für unsere Forderungen und Kämpfe. Seit 2007 haben wir immer wieder betont, dass der erzwungene Spracherwerb im Ausland Familienzusammenführung für binationale Familien und Partnerschaften verhindert. Er trennte die Paare völlig unnötig voneinander, zum Teil für Jahre, so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Der Ehegattennachzug verlangt, dass die/der im Ausland lebende Partner:in noch vor Einreise und einem gemeinsamen Leben in Deutschland eine Prüfung in Deutschkenntnissen vorlegen muss. Trotz Bemühen und großer Motivation fielen Prüflinge durch, manchmal mehrere Male. Das ist nicht nur mit erheblichen Kosten verbunden, sondern es führt zu Frustration.

Den Berater:innen im Verband wurden in den vergangenen Jahren viele dramatische Schicksale berichtet. Manche Paare warteten Jahre, bis sie endlich in Deutschland zusammen leben konnten. Ehen zerbrachen auch daran. Sogar 16-jährige Kinder müssen zum Teil einen Sprachnachweis erbringen.

Der Spracherwerb im Inland, das zeigen alle Studien, ist einfacher, zielführender und fördert auch die schnellere Integration. Viele unserer binationalen Paare können jetzt zumindest teilweise aufatmen. Wenn jetzt noch die Visaprozesse im Familiennachzug priorisiert, die Verfahren zügiger verlaufen, können in Zukunft die liebenden Paare schneller zueinander kommen, so Vangeltziki.

Pressemitteilung 26.11.2021