Entgeltgleichheit – In weiter Ferne!

erstellt von DIE LINKE. Fraktion im Römer — zuletzt geändert 2019-03-16T18:53:40+01:00
DIE LINKE. im Römer unterstützt das Aktionsbündnis zum Equal Pay Day am 18. März. Ab 16 Uhr finden Straßenaktionen auf dem Römerberg statt.

„Auf Bundesebene tritt DIE LINKE für ein Entgeltgleichheitsgesetz ein, das diesen Namen verdient. Es ist beschämend, dass Deutschland nach 70 Jahren Grundgesetz, nach 68 Jahren die auch für Deutschland völkerrechtsverbindliche ILO-Konvention Nr. 100 und einschlägigen EU-Richtlinien die Entgeltgleichheit immer noch nicht umgesetzt hat“, prangert Monika Christann, wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer an. „Das alles schert die aktuelle Bundesregierung genauso wenig wie alle vorangegangenen Regierungen seit Bestehen der Bundesrepublik. Insofern ist der jährlich wiederkehrende Equal Pay Day eine Erinnerung an die Entgeltungerechtigkeit.“

An der Entgeltungerechtigkeit ändert auch das 2017 als großen Erfolg gefeierte Entgelttransparenzgesetz nichts. Christann bezeichnet dies als Augenwischerei.

Da das Gesetz nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten Anwendung findet, können nur ca. ein Viertel aller erwerbstätigen Frauen* eine Auskunft über vergleichbare Entgelte inklusive individueller Zulagen im Betrieb verlangen. Denn die meisten Frauen arbeiten in kleineren Betrieben. „Und auch dann sind noch etliche Hürden zu nehmen. Wenn eine halbwegs transparente Information tatsächlich erreicht wurde, muss die betroffene Frau* dies bei eigener Beweispflicht individuell mit allen Prozessrisiken einklagen und macht sich dabei im Betrieb bei Vorgesetzten und Kolleg*innen unbeliebt“, so Christann. „Hinzu kommt, dass es für die Verantwortlichen im Unternehmen keinerlei Sanktionen gibt, wenn die verpflichtenden Prüfverfahren zur Gleichbehandlung nicht durchgeführt werden. Betriebsräte sind zwar schon seit langem durch das Betriebsverfassungsgesetz dazu aufgefordert, die Gleichstellung im Betrieb zu fördern; sie haben aber auch mit dem Entgelttransparenzgesetz keine erzwingbare Mitbestimmung erhalten. Gleichstellungsbeauftragte in öffentlichen Betrieben sollen die Durchsetzung des Gesetzes fördern, haben aber kein eigenes Klagerecht.“.

Christann resümiert: „Frauen* müssen nach wie vor und noch stärker ein Entgeltgleichheitsgesetz auch für die Privatwirtschaft fordern, damit die jahrzehntelangen Gleichbehandlungsvorschriften endlich umgesetzt werden und sie nicht weiter diskriminiert werden.“

Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen und in deren Tochtergesellschaften mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten mit einer Pflicht zum Erstellen eines Lageberichts mussten erstmals 2018 den Bericht zur Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes anhören und mitbestimmen. Fehlte dieser Bericht im Lagebericht, konnte dies sogar zu einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk (!) im Wirtschaftsprüfungsbericht führen. Der Prüfbericht zur Entwicklung der Gleichbehandlung ist alle drei bis fünf Jahre (je nachdem, ob der Betrieb tarifgebunden ist oder nicht) im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Für alle anderen Betriebe gilt nur die freiwillige Basis.

Die Bundesregierung selbst hat sich zur permanenten Evaluation und zur Veröffentlichung der Ergebnisse alle vier Jahre verpflichtet. Christann: „Der erste Bericht soll schon zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes erscheinen, d. h. 2019. Wir dürfen gespannt sein.“

DIE LINKE. Fraktion im Römer, Pressemitteilung, 15.3.2019