Erfolg vor dem EGMR: PRO ASYL/RSA klagen Schutzsuchende aus Moria 2.0 heraus

erstellt von Pro Asyl — zuletzt geändert 2020-09-25T19:35:44+02:00
Gestern, am 24.09.2020, wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die griechische Regierung an, das Leben und die körperliche Unversehrtheit von zwei vulnerablen Asylsuchenden zu schützen.

PRO ASYL: »Moria 2.0 ist keine Lösung. Das zeigt nicht zuletzt die Entscheidung des EGMR«

Gestern, am 24.09.2020, wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die griechische Regierung an, das Leben und die körperliche Unversehrtheit von zwei vulnerablen Asylsuchenden zu schützen. Die beiden Schutzsuchenden werden derzeit in dem neuen Zeltlager in »Kara Tepe«  – Moria 2.0 – festgehalten. Das Lager wurde nach der Zerstörung des EU-Hotspots Moria Anfang September 2020 auf Lesbos eingerichtet. Die beiden Antragsteller werden von unseren Anwält*innen von PRO ASYL/Refugee Support Aegean (RSA) vertreten.

»Der Fall zeigt einmal mehr, dass es nicht möglich ist, eine angemessene Versorgung selbst für die vulnerabelsten Schutzsuchenden in Griechenland und insbesondere auf Lesbos sicherzustellen. Es braucht den Gang zum EGMR um eine adäquate Unterbringung von Schutzsuchenden zu erkämpfen, deren Vulnerabilität von den griechischen Behörden selbst bereits festgestellt wurde«, kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL, die Verzögerungen und das Untätig-Sein der griechischen Regierung.

Bereits am 17. Juli 2020 wurden beide als besonders schutzbedürftige Personen identifiziert und hätten die Insel verlassen dürfen. Trotz der Entscheidung der griechischen Behörden befinden sich die Antragsteller nach den Bränden in Moria Anfang September noch immer unter menschenunwürdigen Bedingungen auf der Insel. Unmittelbar nach dem Brand hat die griechische Regierung ein allgemeines Ausreiseverbot für Lesbos verhängt.

Der EGMR gewährte nun vorläufige Maßnahmen – sogenannte »Rule 39« – und ordnete die griechische Regierung an, »alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Leib und Leben der Antragsteller gemäß Artikel 2 und 3 der Konvention zu schützen und Rücksicht auf die besonderen Umstände und der Verwundbarkeit der Antragsteller zu nehmen, die in der Entscheidung vom 17. Juli 2020 festgestellt wurden.«

»Moria 2.0 ist keine Lösung. Das zeigt nicht zuletzt die Entscheidung des EGMR in diesem Fall. Schutzsuchende auf den griechischen Inseln müssen evakuiert und von anderen europäischen Ländern aufgenommen werden. In Lagern an den EU-Außengrenzen können Schutzsuchende nicht angemessen untergebracht werden. In Deutschland gab es erst vergangenes Wochenende wieder Demonstrationen, die die Aufnahmebereitschaft hierzulande einmal mehr zeigten. Die Bundesregierung muss entsprechend handeln«, fordert Günter Burkhardt.

Pro Asyl, Presseerklärung, 25.September 2020