Angriff auf das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit
Mit gezielten Anzeigen gegen den Versammlungsleiter der Montagdemos und Großdemos, Gangolf Stocker, versucht die Polizei und die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Kundgebungen gegen Stuttgart 21 zu kriminalisieren und zu stören.
Es sind Anzeigen wegen zum Teil lächerlichen Dingen, wegen Verstößen gegen Auflagen, die bei der Größe der Versammlungen niemals vom Versammlungsleiter verhindert werden können. Faktisch riskiert der Versammlungsleiter mit jeder Kundgebung die nächste Anzeige seitens der Polizei. Das ist nicht anders zu bewerten, als ein Versuch, die Demonstrationen in Stuttgart zu erschweren und den Versammlungsleiter einzuschüchtern und somit ein Angriff auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. "Die Folge wäre", so Stocker, "dass künftig die Montagdemos unangemeldet und ohne vorherige Kooperationsgespräche mit Ordnungsamt und Polizei stattfinden. Das kann", so Gangolf Stocker, "eigentlich nicht im Sinn der Behörden sein."
Gangolf Stocker informiert darüber, dass das Ordnungsamt Stuttgart mit seinem Versammlungsbescheid für diesen Montag gezielt provoziert. Statt den Versammlungsbereich der Fahrspuren der Schillerstraße auch auf der Seite der Königsstraße rechtzeitig zu sperren, soll der Versammlungsbereich nun nur die Fahrspuren auf Seiten des Hauptbahnhofs beschränkt sein. "In der Vergangenheit kam es, weil die Polizei zu spät für den Verkehr sperrte, zu bedrohlichen Situationen für Demonstranten. Daher habe ich das Ordnungsamt aufgefordert, die Fahrspuren Richtung Wagenburgtunnel spätestens um 17:40 Uhr zu sperren. Stattdessen gibt nun das Ordnungsamt diese Fahrspuren für den Autoverkehr frei. Wir werden gegen diesen Bescheid eine Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragen", sagte Gangolf Stocker.
Der Rechtsberater des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und Verteidiger von Gangolf Stocker, Rechtsanwalt Roland Kugler, erklärte dazu: "Gegenwärtig laufen gegen Gangolf Stocker sechs Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Und bei fast jeder Montagsdemonstration kommt ein weiteres dazu. Man hat den Eindruck, dass Polizei und Staatsanwaltschaft das Aktionsbündnis durch massenhaft eingeleitete Strafverfahren lahm legen wollen."
In einem Fall hat das Amtsgericht Stuttgart bereits einen Strafbefehl gegen Herrn Stocker erlassen, gegen den Rechtsanwalt Kugler Einspruch eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft hat in dem Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 1500.-€ gegen Herrn Stocker beantragt. Der Vorwurf lautet, Herr Stocker sei am 27.8.2010 für die Polizeiführung nicht sofort erreichbar gewesen, als nach Beendigung der angemeldeten Demonstration einige Teilnehmer in die Bannmeile des Landtags eingedrungen seien.
Dieser Fall wird am 20.1.2011 um 9.00 Uhr vor dem Amtsgericht Stuttgart, Saal 1 verhandelt.
In anderen Fällen wird Gangolf Stocker vorgeworfen, er habe es bei einer Demonstration nicht unterbunden, dass ein Lautsprecherwagen der Jugendinitiative gegen Stuttgart 21 mitgefahren sei oder er habe es ein anderes Mal nicht unterbunden, dass an einem Infotisch Aufkleber gegen Stuttgart 21 verkauft worden seien.
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, Quelle: http://www.kopfbahnhof-21.de